Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 58 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />
Elternzeit und Mutterschutz informieren. Das Portal<br />
bietet eine wichtige Hilfestellung für Eltern und werdende<br />
Eltern. Wie der Wehrbeauftragte durch Eingaben<br />
und in Gesprächen mit Soldatinnen und Soldaten<br />
immer wieder feststellen muss, fehlen vielen Soldatinnen<br />
und Soldaten häufig die notwendigen Informationen.<br />
Die Existenz des Portals ist meist nicht<br />
bekannt und sollte deshalb in der Truppe noch weiter<br />
verbreitet werden.<br />
Die seit Januar 2013 im Bundesministerium der Verteidigung<br />
eingesetzte Beauftragte für die Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf/Dienst ist unter<br />
anderem zentrale Ansprechpartnerin für die Standortältesten<br />
und berät und unterstützt, wenn es zu Betreuungsproblemen<br />
kommt. Trotz ihres hervorragenden<br />
Engagements und der Verbesserungen, die bereits auf<br />
den Weg gebracht wurden, bleibt noch viel zu tun.<br />
Bei der Abfrage zum „Lagebild Kinderbetreuung“ im<br />
Dezember 2014 haben von 212 befragten Standorten<br />
66 Standorte Betreuungslücken beziehungsweise<br />
Betreuungsdefizite gemeldet. Hier sind weitere Maßnahmen<br />
und alle Varianten der Bedarfsdeckung<br />
(Großtagespflege, Belegrechte, Bau bundeswehreigener<br />
Kindertagesstätten) zu prüfen. Maßnahmen<br />
zur Lösung dieser bekannten Probleme werden von<br />
der Beauftragten für die Vereinbarkeit von Familie<br />
und Beruf/Dienst vor Ort begleitet.<br />
Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Ergebnisse der<br />
oben genannten Abfrage zum „Lagebild Kinderbetreuung“<br />
vom Dezember 2014 in Teilen inzwischen<br />
überholt sind. So konnte für den Standort Stetten am<br />
kalten Markt im Dezember 2014 noch kein Defizit<br />
aufgezeigt werden, weshalb auch keine Maßnahmen,<br />
wie beispielsweise der Erwerb von Belegrechten in<br />
bestehenden Kindertagesstätten, erwogen wurden.<br />
Erst durch die Eingabe eines Soldaten im Mai 2015<br />
wurde die dortige unzureichende Kinderbetreuungssituation<br />
bekannt. Hinzu kommt die Tatsache, dass<br />
der Standort Stetten am kalten Markt in den nächsten<br />
Jahren um fast 700 Dienstposten aufwachsen wird,<br />
was auf einen weiteren Bedarf an Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />
schließen lässt. Zwar wurde durch die<br />
Beauftragte für Familie und Beruf/Dienst angeregt,<br />
enger mit den Gemeinden und Kirchen zusammenzuarbeiten,<br />
die hier behilflich sein wollen. Jedoch<br />
konnte im Einzelfall des Petenten keine schnelle Lösung<br />
gefunden werden. Ähnlich wie in Stetten am kalten<br />
Markt stellt sich die Kinderbetreuungssituation<br />
auch für den Standort Munster dar.<br />
Erfreulich ist hingegen, dass nun alle Voraussetzungen<br />
für den Bau einer bundeswehreigenen Kindertagesstätte<br />
für das Bundeswehrkrankenhaus Berlin<br />
geschaffen wurden. Der Wehrbeauftragte wird das<br />
weitere Verfahren beobachten.<br />
Fortschritte sind ebenfalls bei der Kinderbetreuung<br />
für Lehrgangsteilnehmer an Lehrgangsorten festzustellen.<br />
So soll die Einrichtung einer Großtagespflege<br />
an der Sanitätsakademie der Bundeswehr im Münchener<br />
Norden in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen.<br />
Darüber hinaus sollen vier weitere Pilotprojekte<br />
zur Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmer an den<br />
Standorten Flensburg, Osterholz-Scharmbeck, Hamburg<br />
und Mannheim eingerichtet werden. Bis dahin<br />
müssen jedoch kreative Zwischenlösungen, wie die<br />
vom Bundesministerium der Verteidigung angekündigte<br />
flexible Unterrichtsgestaltung, gefunden werden.<br />
Die Teilnahme an einem für die Ausbildung notwendigen<br />
Lehrgang darf nicht an fehlender oder<br />
ungeeigneter Kinderbetreuung am Lehrgangsort<br />
scheitern.<br />
Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />
Die steigende Zahl der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />
wird zunehmend eine Herausforderung für<br />
die Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise Privatleben<br />
und Dienst. Eine Folge des Gesellschaftsund<br />
Arbeitsweltwandels ist, dass heutzutage meist<br />
beide Partner berufstätig sind. Das hat nicht nur Auswirkungen<br />
auf Art und Umfang der Kinderbetreuung,<br />
sondern auch auf die Versorgung von unterstützungsbedürftigen<br />
Angehörigen.<br />
Der Gesetzgeber hat auf diesen Wandel reagiert und<br />
das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur<br />
besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf<br />
verabschiedet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
haben danach einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit.<br />
Bis zu der beabsichtigten Übertragung<br />
dieses Gesetzes auf Bundesbeamtinnen und -beamte<br />
und damit auch auf Soldatinnen und Soldaten wurde<br />
eine vorläufige Regelung getroffen. So hat das Bundesministerium<br />
des Innern durch die Zulassung der<br />
Gewährung von Sonderurlaub nach Paragraph 12<br />
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) eine Möglichkeit<br />
zur Unterstützung der Akutpflege naher Angehöriger<br />
geschaffen. Soldatinnen und Soldaten kann in solchen<br />
Fällen auf Antrag Sonderurlaub unter Fortzahlung der<br />
Bezüge für bis zu neun Arbeitstage gewährt werden.<br />
Der Begriff der „nahen Angehörigen“ ist mit dem am<br />
1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren<br />
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf<br />
Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften,<br />
Schwägerinnen und Schwäger erweitert<br />
worden.<br />
Leider wurde diese Unterstützungsmöglichkeit in der<br />
Bundeswehr noch nicht ausreichend kommuniziert.<br />
Ohne entsprechende Information und Erläuterung<br />
wird sie nicht von allen Anspruchsberechtigten wahrgenommen<br />
werden können. Die Bundeswehr ist aufgefordert,<br />
die neuen Bestimmungen besser als bisher<br />
bekannt zu machen.