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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 58 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

Elternzeit und Mutterschutz informieren. Das Portal<br />

bietet eine wichtige Hilfestellung für Eltern und werdende<br />

Eltern. Wie der Wehrbeauftragte durch Eingaben<br />

und in Gesprächen mit Soldatinnen und Soldaten<br />

immer wieder feststellen muss, fehlen vielen Soldatinnen<br />

und Soldaten häufig die notwendigen Informationen.<br />

Die Existenz des Portals ist meist nicht<br />

bekannt und sollte deshalb in der Truppe noch weiter<br />

verbreitet werden.<br />

Die seit Januar 2013 im Bundesministerium der Verteidigung<br />

eingesetzte Beauftragte für die Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf/Dienst ist unter<br />

anderem zentrale Ansprechpartnerin für die Standortältesten<br />

und berät und unterstützt, wenn es zu Betreuungsproblemen<br />

kommt. Trotz ihres hervorragenden<br />

Engagements und der Verbesserungen, die bereits auf<br />

den Weg gebracht wurden, bleibt noch viel zu tun.<br />

Bei der Abfrage zum „Lagebild Kinderbetreuung“ im<br />

Dezember 2014 haben von 212 befragten Standorten<br />

66 Standorte Betreuungslücken beziehungsweise<br />

Betreuungsdefizite gemeldet. Hier sind weitere Maßnahmen<br />

und alle Varianten der Bedarfsdeckung<br />

(Großtagespflege, Belegrechte, Bau bundeswehreigener<br />

Kindertagesstätten) zu prüfen. Maßnahmen<br />

zur Lösung dieser bekannten Probleme werden von<br />

der Beauftragten für die Vereinbarkeit von Familie<br />

und Beruf/Dienst vor Ort begleitet.<br />

Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Ergebnisse der<br />

oben genannten Abfrage zum „Lagebild Kinderbetreuung“<br />

vom Dezember 2014 in Teilen inzwischen<br />

überholt sind. So konnte für den Standort Stetten am<br />

kalten Markt im Dezember 2014 noch kein Defizit<br />

aufgezeigt werden, weshalb auch keine Maßnahmen,<br />

wie beispielsweise der Erwerb von Belegrechten in<br />

bestehenden Kindertagesstätten, erwogen wurden.<br />

Erst durch die Eingabe eines Soldaten im Mai 2015<br />

wurde die dortige unzureichende Kinderbetreuungssituation<br />

bekannt. Hinzu kommt die Tatsache, dass<br />

der Standort Stetten am kalten Markt in den nächsten<br />

Jahren um fast 700 Dienstposten aufwachsen wird,<br />

was auf einen weiteren Bedarf an Kinderbetreuungsmöglichkeiten<br />

schließen lässt. Zwar wurde durch die<br />

Beauftragte für Familie und Beruf/Dienst angeregt,<br />

enger mit den Gemeinden und Kirchen zusammenzuarbeiten,<br />

die hier behilflich sein wollen. Jedoch<br />

konnte im Einzelfall des Petenten keine schnelle Lösung<br />

gefunden werden. Ähnlich wie in Stetten am kalten<br />

Markt stellt sich die Kinderbetreuungssituation<br />

auch für den Standort Munster dar.<br />

Erfreulich ist hingegen, dass nun alle Voraussetzungen<br />

für den Bau einer bundeswehreigenen Kindertagesstätte<br />

für das Bundeswehrkrankenhaus Berlin<br />

geschaffen wurden. Der Wehrbeauftragte wird das<br />

weitere Verfahren beobachten.<br />

Fortschritte sind ebenfalls bei der Kinderbetreuung<br />

für Lehrgangsteilnehmer an Lehrgangsorten festzustellen.<br />

So soll die Einrichtung einer Großtagespflege<br />

an der Sanitätsakademie der Bundeswehr im Münchener<br />

Norden in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen.<br />

Darüber hinaus sollen vier weitere Pilotprojekte<br />

zur Kinderbetreuung für Lehrgangsteilnehmer an den<br />

Standorten Flensburg, Osterholz-Scharmbeck, Hamburg<br />

und Mannheim eingerichtet werden. Bis dahin<br />

müssen jedoch kreative Zwischenlösungen, wie die<br />

vom Bundesministerium der Verteidigung angekündigte<br />

flexible Unterrichtsgestaltung, gefunden werden.<br />

Die Teilnahme an einem für die Ausbildung notwendigen<br />

Lehrgang darf nicht an fehlender oder<br />

ungeeigneter Kinderbetreuung am Lehrgangsort<br />

scheitern.<br />

Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />

Die steigende Zahl der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen<br />

wird zunehmend eine Herausforderung für<br />

die Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise Privatleben<br />

und Dienst. Eine Folge des Gesellschaftsund<br />

Arbeitsweltwandels ist, dass heutzutage meist<br />

beide Partner berufstätig sind. Das hat nicht nur Auswirkungen<br />

auf Art und Umfang der Kinderbetreuung,<br />

sondern auch auf die Versorgung von unterstützungsbedürftigen<br />

Angehörigen.<br />

Der Gesetzgeber hat auf diesen Wandel reagiert und<br />

das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene Gesetz zur<br />

besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf<br />

verabschiedet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

haben danach einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit.<br />

Bis zu der beabsichtigten Übertragung<br />

dieses Gesetzes auf Bundesbeamtinnen und -beamte<br />

und damit auch auf Soldatinnen und Soldaten wurde<br />

eine vorläufige Regelung getroffen. So hat das Bundesministerium<br />

des Innern durch die Zulassung der<br />

Gewährung von Sonderurlaub nach Paragraph 12<br />

Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) eine Möglichkeit<br />

zur Unterstützung der Akutpflege naher Angehöriger<br />

geschaffen. Soldatinnen und Soldaten kann in solchen<br />

Fällen auf Antrag Sonderurlaub unter Fortzahlung der<br />

Bezüge für bis zu neun Arbeitstage gewährt werden.<br />

Der Begriff der „nahen Angehörigen“ ist mit dem am<br />

1. Januar 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur besseren<br />

Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf auf<br />

Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften,<br />

Schwägerinnen und Schwäger erweitert<br />

worden.<br />

Leider wurde diese Unterstützungsmöglichkeit in der<br />

Bundeswehr noch nicht ausreichend kommuniziert.<br />

Ohne entsprechende Information und Erläuterung<br />

wird sie nicht von allen Anspruchsberechtigten wahrgenommen<br />

werden können. Die Bundeswehr ist aufgefordert,<br />

die neuen Bestimmungen besser als bisher<br />

bekannt zu machen.

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