Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 21 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
Qualifizierungsangebote für Soldatinnen und Soldaten.<br />
Auch gesetzliche Verbesserungen müssen erwogen<br />
werden. Um im weiteren Maße Fachkräfte zu<br />
gewinnen, sollte eine erleichterte Anwendung des<br />
Personalgewinnungszuschlags gemäß Paragraph 43<br />
Bundesbesoldungsgesetz geprüft werden. Ferner<br />
sollte eine Verbesserung der Verpflichtungsprämie<br />
gemäß Paragraph 43 b Bundesbesoldungsgesetz und<br />
des Personalbindungszuschlags gemäß Paragraph 44<br />
Bundesbesoldungsgesetz in Betracht gezogen werden,<br />
damit bundeswehrspezifische Anwendungen<br />
dieser gesetzlichen Regelungen zu einer größeren<br />
finanziellen Attraktivität der Mangelverwendungen<br />
führen können.<br />
Personalsituation der Marine<br />
Die Personalsituation im Organisationsbereich Marine<br />
ist äußerst problematisch. Seit dem Aussetzen der<br />
Wehrpflicht im Jahre 2011 und aufgrund der bis Mitte<br />
2014 bestehenden großen Vakanzen im Bereich der<br />
Freiwillig Wehrdienstleistenden konnten weniger<br />
Soldaten als bisher durch eine Weiterverpflichtung<br />
mit Laufbahnwechsel gewonnen werden. Durch die<br />
etwa zum selben Zeitpunkt einsetzende Verbesserung<br />
der Arbeitsmarktsituation verringerte sich gleichzeitig<br />
die externe Gewinnung von geeignetem Personal.<br />
Besonders deutlich wird dies, wie bereits beschrieben,<br />
bei den U-Bootbesatzungen. Dort bestehen in einigen<br />
Verwendungsreihen erhebliche Vakanzen, die<br />
sich auch auf die Einsatzfähigkeit auswirken. Bereits<br />
das Fehlen eines einzelnen Spezialisten, beispielsweise<br />
eines Informationstechnik- oder Elektronikbootsmanns<br />
beziehungsweise Elektronikmaats, kann<br />
die Einsatzbereitschaft eines U-Bootes beeinträchtigen.<br />
In den technischen Verwendungsreihen ist der Personalmangel<br />
besonders groß. Dies liegt unter anderem<br />
an den hohen Ansprüchen an die Fachunteroffiziere<br />
ohne Portepee der Marine. Die Einstellungsvoraussetzungen<br />
sind häufig nahezu identisch mit denen<br />
einiger Verwendungsreihen der Unteroffiziere mit<br />
Portepee. So entscheiden sich Bewerber nachvollziehbar<br />
lieber zugunsten einer höher dotierten Laufbahn<br />
der Unteroffiziere mit Portepee. Die Einstellungsquote<br />
der Unteroffiziere ohne Portepee ist<br />
dadurch nicht ausreichend.<br />
Darüber hinaus wirkt sich auch hier der deutschlandweite<br />
Fachkräftemangel im Elektro- und Informationstechnikhandwerk<br />
erheblich erschwerend auf die<br />
Personalgewinnung aus. In den Verwendungsreihen<br />
43 (Elektrotechniker), 46 (Elektroniker) und 48<br />
(Informationstechniker) finden sich daher die mit<br />
Abstand meisten vakanten Dienstposten. Da in den<br />
genannten Verwendungsreihen das Lohnniveau auf<br />
dem zivilen Arbeitsmarkt deutlich oberhalb der<br />
Gehaltszahlungen der Bundeswehr liegt, haben die<br />
bisherigen Prämienbegünstigungen kaum Wirkung<br />
gezeigt.<br />
Die Marine versucht diesen Entwicklungen mit<br />
erhöhten Anstrengungen bei der Personalgewinnung<br />
zu begegnen und Abgänge aus den kritischen Verwendungen<br />
zu reduzieren. Gleichzeitig sollen organisatorische<br />
Anpassungen, etwa die höherwertige<br />
Besetzung der Unteroffizier-Dienstposten mit Unteroffizieren<br />
mit Portepee sowie die Einbeziehung weiterer<br />
Verwendungsreihen in den Kreis der Berechtigten<br />
für die Gewährung des Personalbindungszuschlages<br />
für eine Verbesserung der Personalsituation und<br />
damit eine Erhöhung der Zahl der einsatzfähigen<br />
Besatzungen sorgen. Inwieweit dieser richtige Ansatz<br />
zum Erfolg führt, wird der Wehrbeauftragte weiter<br />
verfolgen.<br />
Personalsituation der Heeresfliegertruppe<br />
Mit ganz anderen Personalproblemen sieht sich die<br />
Heeresfliegertruppe konfrontiert. Auch dort ist die<br />
Situation nach wie vor angespannt.<br />
In den vergangenen Jahren führten grundlegende<br />
strukturelle Veränderungen zu erheblichen Belastungen<br />
für das betroffene Personal. Wie bereits in den<br />
letzten Jahresberichten dargestellt, hatte das Bundesministerium<br />
der Verteidigung im Rahmen der Neuausrichtung<br />
der Bundeswehr entschieden, mit dem<br />
sogenannten Fähigkeitstransfer Hubschrauber den<br />
leichten taktischen Lufttransport im Heer und alle<br />
anderen Lufttransportkapazitäten in der Luftwaffe zu<br />
konzentrieren. Daraus folgten die Übergabe der Hubschrauber<br />
des Typs CH 53 vom Heer an die Luftwaffe<br />
sowie die Konzentration der neuen Hubschrauber des<br />
Typs NH 90 im Heer. Bereits diese organisatorische<br />
Maßnahme hatte erhebliche Auswirkungen für das<br />
betroffene Personal. Gleichzeitig wurde das fliegende<br />
Personal der Heeresfliegertruppe im Zuge der Neuausrichtung<br />
drastisch verringert. In diesem Zusammenhang<br />
führte das damalige Personalamt der Bundeswehr<br />
im Herbst 2012 eine Personalauswahlkonferenz<br />
mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der<br />
Luftfahrzeugführer Hubschrauber im Heer durch.<br />
Wie bereits im Jahresbericht 2013 dargestellt, war<br />
diese Konferenz, die für nicht wenige Piloten das<br />
Ende ihrer fliegerischen Karriere bedeutete, Anlass<br />
für zahlreiche Eingaben und Beschwerden. Dabei<br />
richtete sich die Kritik weniger gegen die Notwendigkeit<br />
der Personalauswahlkonferenz selbst, als vielmehr<br />
gegen die – aus Sicht der Betroffenen – intransparente,<br />
zum Teil nicht nachvollziehbare Aufstellung<br />
der Auswahlkriterien. Wie sich überdies später herausstellte,<br />
bot nicht einmal eine positive Konferenzentscheidung<br />
die Gewähr, tatsächlich weiter fliegen<br />
zu können. Denn außer dieser bereits aus den<br />
strukturellen Vorgaben resultierenden Reduzierung