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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 21 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Qualifizierungsangebote für Soldatinnen und Soldaten.<br />

Auch gesetzliche Verbesserungen müssen erwogen<br />

werden. Um im weiteren Maße Fachkräfte zu<br />

gewinnen, sollte eine erleichterte Anwendung des<br />

Personalgewinnungszuschlags gemäß Paragraph 43<br />

Bundesbesoldungsgesetz geprüft werden. Ferner<br />

sollte eine Verbesserung der Verpflichtungsprämie<br />

gemäß Paragraph 43 b Bundesbesoldungsgesetz und<br />

des Personalbindungszuschlags gemäß Paragraph 44<br />

Bundesbesoldungsgesetz in Betracht gezogen werden,<br />

damit bundeswehrspezifische Anwendungen<br />

dieser gesetzlichen Regelungen zu einer größeren<br />

finanziellen Attraktivität der Mangelverwendungen<br />

führen können.<br />

Personalsituation der Marine<br />

Die Personalsituation im Organisationsbereich Marine<br />

ist äußerst problematisch. Seit dem Aussetzen der<br />

Wehrpflicht im Jahre 2011 und aufgrund der bis Mitte<br />

2014 bestehenden großen Vakanzen im Bereich der<br />

Freiwillig Wehrdienstleistenden konnten weniger<br />

Soldaten als bisher durch eine Weiterverpflichtung<br />

mit Laufbahnwechsel gewonnen werden. Durch die<br />

etwa zum selben Zeitpunkt einsetzende Verbesserung<br />

der Arbeitsmarktsituation verringerte sich gleichzeitig<br />

die externe Gewinnung von geeignetem Personal.<br />

Besonders deutlich wird dies, wie bereits beschrieben,<br />

bei den U-Bootbesatzungen. Dort bestehen in einigen<br />

Verwendungsreihen erhebliche Vakanzen, die<br />

sich auch auf die Einsatzfähigkeit auswirken. Bereits<br />

das Fehlen eines einzelnen Spezialisten, beispielsweise<br />

eines Informationstechnik- oder Elektronikbootsmanns<br />

beziehungsweise Elektronikmaats, kann<br />

die Einsatzbereitschaft eines U-Bootes beeinträchtigen.<br />

In den technischen Verwendungsreihen ist der Personalmangel<br />

besonders groß. Dies liegt unter anderem<br />

an den hohen Ansprüchen an die Fachunteroffiziere<br />

ohne Portepee der Marine. Die Einstellungsvoraussetzungen<br />

sind häufig nahezu identisch mit denen<br />

einiger Verwendungsreihen der Unteroffiziere mit<br />

Portepee. So entscheiden sich Bewerber nachvollziehbar<br />

lieber zugunsten einer höher dotierten Laufbahn<br />

der Unteroffiziere mit Portepee. Die Einstellungsquote<br />

der Unteroffiziere ohne Portepee ist<br />

dadurch nicht ausreichend.<br />

Darüber hinaus wirkt sich auch hier der deutschlandweite<br />

Fachkräftemangel im Elektro- und Informationstechnikhandwerk<br />

erheblich erschwerend auf die<br />

Personalgewinnung aus. In den Verwendungsreihen<br />

43 (Elektrotechniker), 46 (Elektroniker) und 48<br />

(Informationstechniker) finden sich daher die mit<br />

Abstand meisten vakanten Dienstposten. Da in den<br />

genannten Verwendungsreihen das Lohnniveau auf<br />

dem zivilen Arbeitsmarkt deutlich oberhalb der<br />

Gehaltszahlungen der Bundeswehr liegt, haben die<br />

bisherigen Prämienbegünstigungen kaum Wirkung<br />

gezeigt.<br />

Die Marine versucht diesen Entwicklungen mit<br />

erhöhten Anstrengungen bei der Personalgewinnung<br />

zu begegnen und Abgänge aus den kritischen Verwendungen<br />

zu reduzieren. Gleichzeitig sollen organisatorische<br />

Anpassungen, etwa die höherwertige<br />

Besetzung der Unteroffizier-Dienstposten mit Unteroffizieren<br />

mit Portepee sowie die Einbeziehung weiterer<br />

Verwendungsreihen in den Kreis der Berechtigten<br />

für die Gewährung des Personalbindungszuschlages<br />

für eine Verbesserung der Personalsituation und<br />

damit eine Erhöhung der Zahl der einsatzfähigen<br />

Besatzungen sorgen. Inwieweit dieser richtige Ansatz<br />

zum Erfolg führt, wird der Wehrbeauftragte weiter<br />

verfolgen.<br />

Personalsituation der Heeresfliegertruppe<br />

Mit ganz anderen Personalproblemen sieht sich die<br />

Heeresfliegertruppe konfrontiert. Auch dort ist die<br />

Situation nach wie vor angespannt.<br />

In den vergangenen Jahren führten grundlegende<br />

strukturelle Veränderungen zu erheblichen Belastungen<br />

für das betroffene Personal. Wie bereits in den<br />

letzten Jahresberichten dargestellt, hatte das Bundesministerium<br />

der Verteidigung im Rahmen der Neuausrichtung<br />

der Bundeswehr entschieden, mit dem<br />

sogenannten Fähigkeitstransfer Hubschrauber den<br />

leichten taktischen Lufttransport im Heer und alle<br />

anderen Lufttransportkapazitäten in der Luftwaffe zu<br />

konzentrieren. Daraus folgten die Übergabe der Hubschrauber<br />

des Typs CH 53 vom Heer an die Luftwaffe<br />

sowie die Konzentration der neuen Hubschrauber des<br />

Typs NH 90 im Heer. Bereits diese organisatorische<br />

Maßnahme hatte erhebliche Auswirkungen für das<br />

betroffene Personal. Gleichzeitig wurde das fliegende<br />

Personal der Heeresfliegertruppe im Zuge der Neuausrichtung<br />

drastisch verringert. In diesem Zusammenhang<br />

führte das damalige Personalamt der Bundeswehr<br />

im Herbst 2012 eine Personalauswahlkonferenz<br />

mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der<br />

Luftfahrzeugführer Hubschrauber im Heer durch.<br />

Wie bereits im Jahresbericht 2013 dargestellt, war<br />

diese Konferenz, die für nicht wenige Piloten das<br />

Ende ihrer fliegerischen Karriere bedeutete, Anlass<br />

für zahlreiche Eingaben und Beschwerden. Dabei<br />

richtete sich die Kritik weniger gegen die Notwendigkeit<br />

der Personalauswahlkonferenz selbst, als vielmehr<br />

gegen die – aus Sicht der Betroffenen – intransparente,<br />

zum Teil nicht nachvollziehbare Aufstellung<br />

der Auswahlkriterien. Wie sich überdies später herausstellte,<br />

bot nicht einmal eine positive Konferenzentscheidung<br />

die Gewähr, tatsächlich weiter fliegen<br />

zu können. Denn außer dieser bereits aus den<br />

strukturellen Vorgaben resultierenden Reduzierung

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