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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 65 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

das die Vakanzen auffangen muss. Die derzeitigen<br />

Bestrebungen des Bundesministeriums der Verteidigung<br />

sehen vor, den Vakanzenausgleich durch planungswirtschaftlich<br />

neue Kompensationsdienstposten<br />

zu erreichen. Von insgesamt 3.000 sind 996 für<br />

die Laufbahnen des Sanitätsdienstes vorgesehen. Außerdem<br />

soll die durch Teilzeitarbeit mögliche Mehrfachnutzung<br />

von Dienstposten – wie für das Zivilpersonal<br />

– auch für militärische Dienstposten angewandt<br />

werden. Diese Maßnahmen werden sich jedoch erst<br />

langfristig auswirken können. Kurz- oder mittelfristig<br />

kann der Bedarf damit nicht gedeckt werden. Es ist<br />

vielmehr zu befürchten, dass die angesprochenen<br />

Probleme noch längerfristig bestehen bleiben.<br />

Situation der sanitätsdienstlichen Grundversorgung<br />

im Inland<br />

Die Reform der regionalen Sanitätseinrichtungen soll<br />

Ende 2017 abgeschlossen sein. Bis dahin sollten ohne<br />

Unterbrechung der Gesundheitsversorgung der Soldatinnen<br />

und Soldaten alte Dienststellen aufgelöst<br />

und neue aufgestellt werden. Der Sanitätsdienst trägt<br />

dem während dieser Übergangsphase durch punktuelle<br />

Verstärkungen und den übergangsweisen Weiterbetrieb<br />

aufzulösender Sanitätseinrichtungen angemessen<br />

Rechnung.<br />

Die Zielstruktur besteht nach derzeitigem Stand aus<br />

148 regionalen Sanitätseinrichtungen, die für 333<br />

Stand- und Stationierungsorte die primärärztliche<br />

Versorgung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen<br />

Versorgung übernehmen sollen.<br />

Die im letzten Jahresbericht beschriebene organisatorische<br />

Zielstruktur der gebietsärztlichen Versorgung<br />

besagt, dass Soldatinnen und Soldaten ihre örtlichen<br />

Versorgungseinrichtungen innerhalb einer halben<br />

Stunde oder mit einer Fahrtstrecke von bis zu 30<br />

Kilometern erreichen sollen. Falls sich die Einrichtung<br />

nicht ohnehin am Standort befindet, soll für 97<br />

Prozent aller Soldatinnen und Soldaten eine möglichst<br />

ortsnahe ambulante Versorgung garantiert sein.<br />

Erst nach vollständiger Einnahme der Struktur kann<br />

beurteilt werden, ob dieses sinnvolle Ziel in der Praxis<br />

des Truppenalltags erreicht werden kann. Bisher liegen<br />

nur vereinzelt kritische Anmerkungen von Soldatinnen<br />

und Soldaten dazu vor.<br />

Für zwei bis drei Prozent der Soldatinnen und Soldaten<br />

in (Kleinst-)Standorten wird es nach Einnahme<br />

der neuen Struktur eine zweigleisige ärztliche Versorgung<br />

geben. In Akutfällen wird die primärärztliche<br />

Versorgung durch zivile Vertragsärzte in deren Praxis<br />

wahrgenommen. Nach den derzeitigen Erfahrungen<br />

kann der Bedarf von etwa 30 Beauftragten Ärzten<br />

gedeckt werden. Ob auf die Beauftragten Ärzte dauerhaft<br />

zurückgegriffen werden kann, bleibt fraglich.<br />

In allen anderen Fällen (unter anderem Begutachtungen,<br />

Impfungen) erfolgt die truppenärztliche Versorgung<br />

nach wie vor in den für die (Kleinst-)Standorte<br />

festgelegten Sanitätseinrichtungen, so dass die<br />

betroffenen Soldatinnen und Soldaten teilweise lange<br />

Anfahrtswege auf sich nehmen müssen.<br />

Auch wenn bei den Truppenärzten und dem Assistenzpersonal<br />

in den Sanitätsunterstützungs- und<br />

Sanitätsversorgungszentren der Dienstpostenumfang<br />

in der Zielstruktur 2020 relativ um 20 Prozent<br />

beziehungsweise 25 Prozent anwachsen soll, steht<br />

diese Verbesserung zunächst nur auf dem Papier. Die<br />

Dienstpostenbesetzungsquote lag 2015 bei den Truppenärzten<br />

bei 85 Prozent. Tatsächlich konnte jedoch<br />

auch 2015 eine durchschnittliche Tagesantrittsstärke<br />

von 75 Prozent auf den formell besetzten Dienstposten<br />

nur knapp und nur deshalb erreicht werden, weil<br />

Einsatz-Ergänzungspersonal (aus den Sanitätsstaffeln<br />

Einsatz), Vertragsärzte, wehrübende Ärzte und Personal<br />

des Ärztlichen Dienstes der ehemaligen Wehrersatzbehörden<br />

herangezogen wurden. Einzelne Sanitätseinrichtungen<br />

mussten sogar vorübergehend mit<br />

weniger als der Hälfte des Bestandspersonals auskommen.<br />

Noch schlechter sah es beim Assistenz- und Pflegepersonal<br />

aus. Neben bestehenden Vakanzen wurde<br />

der Personalmangel durch die längere Ausbildung für<br />

die dann besser qualifizierten künftigen Notfallsanitäter<br />

verschärft. Es ist ein generelles Problem, dass<br />

durch die Fortschritte in der Medizin auch an die<br />

Assistenz- und Pflegeberufe immer höhere qualitative<br />

Anforderungen gestellt werden müssen. Die Dienstposten<br />

konnten insgesamt nur zu rund 75 Prozent<br />

besetzt werden, mit abnehmender Tendenz. Die<br />

Tagesantrittsstärke lag zeitweise bei 50 Prozent<br />

und darunter. Dies hatte zum Beispiel Auswirkungen<br />

auf Terminvergaben. Neu Erkrankte berichteten wiederholt,<br />

dass wegen fehlenden Assistenzpersonals<br />

Sanitätseinrichtungen, wenn überhaupt, nur schlecht<br />

telefonisch erreichbar waren, so dass eine taggleiche<br />

Terminvergabe nicht immer möglich war und längere<br />

Wartezeiten in Kauf genommen werden mussten.<br />

In einem Fall bemängelte ein Soldat die zu langen<br />

Wartezeiten sowohl bei der Beschaffung erforderlicher<br />

Medikamente als auch bei der truppenzahnärztlichen<br />

Versorgung am Standort. Die vom Petenten<br />

angeforderte Medikamentenlieferung hatte sich um<br />

sechs Monate verzögert. Das Kommando Sanitätsdienst<br />

wies deshalb eine Optimierung der Betriebsabläufe<br />

im zuständigen Versorgungs- und Instandsetzungszentrum<br />

beim Sanitätsmaterial an. Zu Recht<br />

wurde auch das für den Petenten zuständige Sanitätszentrum<br />

kritisiert, weil es dem Petenten für die Zwischenzeit<br />

keine Verordnung für eine zivile Apotheke<br />

ausgestellt hatte. Die lange Wartezeit auf den Zahnarzttermin<br />

war darauf zurückzuführen, dass von drei

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