Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 65 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
das die Vakanzen auffangen muss. Die derzeitigen<br />
Bestrebungen des Bundesministeriums der Verteidigung<br />
sehen vor, den Vakanzenausgleich durch planungswirtschaftlich<br />
neue Kompensationsdienstposten<br />
zu erreichen. Von insgesamt 3.000 sind 996 für<br />
die Laufbahnen des Sanitätsdienstes vorgesehen. Außerdem<br />
soll die durch Teilzeitarbeit mögliche Mehrfachnutzung<br />
von Dienstposten – wie für das Zivilpersonal<br />
– auch für militärische Dienstposten angewandt<br />
werden. Diese Maßnahmen werden sich jedoch erst<br />
langfristig auswirken können. Kurz- oder mittelfristig<br />
kann der Bedarf damit nicht gedeckt werden. Es ist<br />
vielmehr zu befürchten, dass die angesprochenen<br />
Probleme noch längerfristig bestehen bleiben.<br />
Situation der sanitätsdienstlichen Grundversorgung<br />
im Inland<br />
Die Reform der regionalen Sanitätseinrichtungen soll<br />
Ende 2017 abgeschlossen sein. Bis dahin sollten ohne<br />
Unterbrechung der Gesundheitsversorgung der Soldatinnen<br />
und Soldaten alte Dienststellen aufgelöst<br />
und neue aufgestellt werden. Der Sanitätsdienst trägt<br />
dem während dieser Übergangsphase durch punktuelle<br />
Verstärkungen und den übergangsweisen Weiterbetrieb<br />
aufzulösender Sanitätseinrichtungen angemessen<br />
Rechnung.<br />
Die Zielstruktur besteht nach derzeitigem Stand aus<br />
148 regionalen Sanitätseinrichtungen, die für 333<br />
Stand- und Stationierungsorte die primärärztliche<br />
Versorgung im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen<br />
Versorgung übernehmen sollen.<br />
Die im letzten Jahresbericht beschriebene organisatorische<br />
Zielstruktur der gebietsärztlichen Versorgung<br />
besagt, dass Soldatinnen und Soldaten ihre örtlichen<br />
Versorgungseinrichtungen innerhalb einer halben<br />
Stunde oder mit einer Fahrtstrecke von bis zu 30<br />
Kilometern erreichen sollen. Falls sich die Einrichtung<br />
nicht ohnehin am Standort befindet, soll für 97<br />
Prozent aller Soldatinnen und Soldaten eine möglichst<br />
ortsnahe ambulante Versorgung garantiert sein.<br />
Erst nach vollständiger Einnahme der Struktur kann<br />
beurteilt werden, ob dieses sinnvolle Ziel in der Praxis<br />
des Truppenalltags erreicht werden kann. Bisher liegen<br />
nur vereinzelt kritische Anmerkungen von Soldatinnen<br />
und Soldaten dazu vor.<br />
Für zwei bis drei Prozent der Soldatinnen und Soldaten<br />
in (Kleinst-)Standorten wird es nach Einnahme<br />
der neuen Struktur eine zweigleisige ärztliche Versorgung<br />
geben. In Akutfällen wird die primärärztliche<br />
Versorgung durch zivile Vertragsärzte in deren Praxis<br />
wahrgenommen. Nach den derzeitigen Erfahrungen<br />
kann der Bedarf von etwa 30 Beauftragten Ärzten<br />
gedeckt werden. Ob auf die Beauftragten Ärzte dauerhaft<br />
zurückgegriffen werden kann, bleibt fraglich.<br />
In allen anderen Fällen (unter anderem Begutachtungen,<br />
Impfungen) erfolgt die truppenärztliche Versorgung<br />
nach wie vor in den für die (Kleinst-)Standorte<br />
festgelegten Sanitätseinrichtungen, so dass die<br />
betroffenen Soldatinnen und Soldaten teilweise lange<br />
Anfahrtswege auf sich nehmen müssen.<br />
Auch wenn bei den Truppenärzten und dem Assistenzpersonal<br />
in den Sanitätsunterstützungs- und<br />
Sanitätsversorgungszentren der Dienstpostenumfang<br />
in der Zielstruktur 2020 relativ um 20 Prozent<br />
beziehungsweise 25 Prozent anwachsen soll, steht<br />
diese Verbesserung zunächst nur auf dem Papier. Die<br />
Dienstpostenbesetzungsquote lag 2015 bei den Truppenärzten<br />
bei 85 Prozent. Tatsächlich konnte jedoch<br />
auch 2015 eine durchschnittliche Tagesantrittsstärke<br />
von 75 Prozent auf den formell besetzten Dienstposten<br />
nur knapp und nur deshalb erreicht werden, weil<br />
Einsatz-Ergänzungspersonal (aus den Sanitätsstaffeln<br />
Einsatz), Vertragsärzte, wehrübende Ärzte und Personal<br />
des Ärztlichen Dienstes der ehemaligen Wehrersatzbehörden<br />
herangezogen wurden. Einzelne Sanitätseinrichtungen<br />
mussten sogar vorübergehend mit<br />
weniger als der Hälfte des Bestandspersonals auskommen.<br />
Noch schlechter sah es beim Assistenz- und Pflegepersonal<br />
aus. Neben bestehenden Vakanzen wurde<br />
der Personalmangel durch die längere Ausbildung für<br />
die dann besser qualifizierten künftigen Notfallsanitäter<br />
verschärft. Es ist ein generelles Problem, dass<br />
durch die Fortschritte in der Medizin auch an die<br />
Assistenz- und Pflegeberufe immer höhere qualitative<br />
Anforderungen gestellt werden müssen. Die Dienstposten<br />
konnten insgesamt nur zu rund 75 Prozent<br />
besetzt werden, mit abnehmender Tendenz. Die<br />
Tagesantrittsstärke lag zeitweise bei 50 Prozent<br />
und darunter. Dies hatte zum Beispiel Auswirkungen<br />
auf Terminvergaben. Neu Erkrankte berichteten wiederholt,<br />
dass wegen fehlenden Assistenzpersonals<br />
Sanitätseinrichtungen, wenn überhaupt, nur schlecht<br />
telefonisch erreichbar waren, so dass eine taggleiche<br />
Terminvergabe nicht immer möglich war und längere<br />
Wartezeiten in Kauf genommen werden mussten.<br />
In einem Fall bemängelte ein Soldat die zu langen<br />
Wartezeiten sowohl bei der Beschaffung erforderlicher<br />
Medikamente als auch bei der truppenzahnärztlichen<br />
Versorgung am Standort. Die vom Petenten<br />
angeforderte Medikamentenlieferung hatte sich um<br />
sechs Monate verzögert. Das Kommando Sanitätsdienst<br />
wies deshalb eine Optimierung der Betriebsabläufe<br />
im zuständigen Versorgungs- und Instandsetzungszentrum<br />
beim Sanitätsmaterial an. Zu Recht<br />
wurde auch das für den Petenten zuständige Sanitätszentrum<br />
kritisiert, weil es dem Petenten für die Zwischenzeit<br />
keine Verordnung für eine zivile Apotheke<br />
ausgestellt hatte. Die lange Wartezeit auf den Zahnarzttermin<br />
war darauf zurückzuführen, dass von drei