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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 53 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Pendlerunterkünfte<br />

Für Soldatinnen und Soldaten, die nach wie vor pendeln<br />

müssen, stellt sich stets die Frage nach einer Unterkunft<br />

am Dienstort. Unterkünfte der Bundeswehr,<br />

die nicht für Unterkunftspflichtige benötigt werden,<br />

können Pendlern gegen ermäßigtes Entgelt, das heißt<br />

mit Unterkunftspauschale und steuerlicher Berücksichtigung,<br />

ausnahmsweise zur Verfügung gestellt<br />

werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat<br />

mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass es keine<br />

Rechtsgrundlage für eine dienstliche Bereitstellung<br />

von Pendlerunterkünften gebe. Damit bleibt Pendlern<br />

beim Fehlen von Kapazitäten in Bundeswehrliegenschaften<br />

nur die Anmietung einer Unterkunft auf dem<br />

freien Wohnungsmarkt. Auch wenn nach einer Auskunft<br />

des Bundesministeriums der Verteidigung an<br />

über 90 Prozent der Standorte die Nachfrage nach<br />

Pendlerwohnraum gedeckt werden kann, ist es besonders<br />

in Ballungsräumen und Feriengebieten schwierig,<br />

wenn nicht unmöglich, bezahlbaren Wohnraum<br />

zu finden. Eingaben und Gespräche mit betroffenen<br />

Soldatinnen und Soldaten bei Truppenbesuchen und<br />

Veranstaltungen zeigen, dass Bedarf an bezahlbarem<br />

Wohnraum besteht.<br />

Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung<br />

hat das Streitkräfteamt 2014 empirische Erhebungen<br />

aus einer Befragung zum Unterkunftsbedarf von Bundeswehrangehörigen<br />

ausgewertet und darauf basierend<br />

am 9. März 2015 Empfehlungen gegeben. Unter<br />

anderem wurde die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten<br />

für Pendler und Familienangehörige<br />

sowie als Alternativen Kostenübernahme für<br />

Wohnungen, Erhöhung von Fahrtkostenzuschüssen<br />

beziehungsweise Trennungsgeld und Vergünstigungen<br />

bei öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.<br />

Diese Empfehlungen sind sinnvoll und können zur<br />

Lösung der Pendlerproblematik beitragen. Allerdings<br />

fehlen bisher Realisierungsvorschläge. Zwar wird im<br />

Ministerium derzeit die Möglichkeit der Schaffung<br />

von Wohnungen für Pendler mit und ohne Trennungsgeldanspruch<br />

im Rahmen der Überlegungen zur weiteren<br />

Attraktivitätssteigerung geprüft. Ein Ergebnis<br />

ist aber erst mittelfristig zu erwarten, da wegen möglicher<br />

Auswirkungen auf Rechtslage und Haushaltsmittel<br />

die zuständigen Bundesressorts beteiligt werden<br />

müssen.<br />

Deshalb sollten private Modelle zur Bereitstellung<br />

von Pendlerwohnungen in Erwägung gezogen werden.<br />

Bereits in den Jahren 2007/2008 wurde geprüft,<br />

ob im Rahmen einer sogenannten Öffentlich Privaten<br />

Partnerschaft durch Nutzung privaten Kapitals<br />

bezahlbare Pendlerunterkünfte zur Verfügung gestellt<br />

werden können. Pilotprojekte an mehreren Standorten<br />

führten unter den damaligen Voraussetzungen aber<br />

nicht zum Erfolg. Allerdings sind an wenigen Standorten<br />

durch Kooperation mit Kommunen und privaten<br />

Investoren doch erfolgreiche, von Pendlern angenommene<br />

Modelle entstanden, so unter anderem in<br />

Augustdorf und Wilhelmshaven. Hieran sollte angeknüpft<br />

werden, vielleicht auch mit gemeinnützigen<br />

Trägern.<br />

Zusätzlicher erheblicher Unterkunftsbedarf für Pendler<br />

wird in bestimmten Bereichen bei der Marine entstehen.<br />

Ab dem Inkrafttreten der Soldatenarbeitszeitverordnung<br />

zum 1. Januar 2016 sollen die Wachleistungen<br />

auf den Fregatten und Korvetten durch Bordbesatzungen<br />

im Heimathafen (Hafenwache) nach und<br />

nach durch zivilen Wachschutz ersetzt werden.<br />

Zugleich muss das gesamte Bordpersonal die Einheiten<br />

nach Dienstschluss zum Schlafen verlassen. Nicht<br />

unterkunftsberechtigte Pendler sind dann auf eine<br />

Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt angewiesen.<br />

Auf viele Marineangehörige kommen dadurch<br />

erhebliche Mehrkosten für eine Zweitwohnung zu,<br />

die während der Seefahrtzeiten leer steht. Wer kein<br />

Trennungsgeld erhält, muss diese Mehrkosten vollständig<br />

tragen. Gleichzeitig fällt ein Zuverdienst<br />

durch die gestrichenen Hafenwachdienste weg.<br />

Die Führung der Marine ist sich der entstehenden<br />

Unterkunftsproblematik bewusst. Nach ihren Berechnungen<br />

sind rund 1.200 Marineangehörige betroffen.<br />

Es müssen nunmehr Lösungen vor Ort gefunden werden.<br />

Ansonsten ist die Gefahr groß, dass die derzeit<br />

ohnehin schwierige Attraktivität der Marine weiter<br />

sinkt.<br />

Solange keine Haushaltsmittel für Pendlerwohnungen<br />

gewährt werden können, sollte zumindest die finanzielle<br />

Entlastung der Pendler durch die im Koalitionsvertrag<br />

vorgesehene freie Wahlmöglichkeit zwischen<br />

Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung<br />

endlich gesetzlich umgesetzt werden. Das Bundesministerium<br />

der Verteidigung ist aufgefordert, im Benehmen<br />

mit dem federführenden Innenressort sowie<br />

dem Finanzressort mögliche Widerstände gegen das<br />

gesetzliche Wahlrecht abzubauen. Die Verlängerung<br />

des sogenannten Strukturerlasses, der das Wahlrecht<br />

in gewissem Umfang bis Ende 20<strong>18</strong> zulässt, ist zwar<br />

erfreulich, kann aber das gesetzlich geforderte Wahlrecht<br />

nicht ersetzen. Denn Trennungsgeld bei gewünschter<br />

Nichtgewährung der Umzugskostenvergütung<br />

wird nach dem Erlass nur dann gewährt, wenn<br />

die Verwendungsdauer am neuen Dienstort bei Verheirateten<br />

oder Lebenspartnern beziehungsweise<br />

Unverheirateten mit berücksichtigungsfähigen Kindern<br />

oder berücksichtigungsfähiger Wohnung im<br />

Inland auf drei beziehungsweise zwei Jahre begrenzt<br />

ist.<br />

Trennungsgeld- und Reisekostenanträge<br />

Aktuell gibt es rund 50.000 trennungsgeldberechtigte<br />

Soldatinnen und Soldaten. Immer wieder werden die

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