Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 53 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
Pendlerunterkünfte<br />
Für Soldatinnen und Soldaten, die nach wie vor pendeln<br />
müssen, stellt sich stets die Frage nach einer Unterkunft<br />
am Dienstort. Unterkünfte der Bundeswehr,<br />
die nicht für Unterkunftspflichtige benötigt werden,<br />
können Pendlern gegen ermäßigtes Entgelt, das heißt<br />
mit Unterkunftspauschale und steuerlicher Berücksichtigung,<br />
ausnahmsweise zur Verfügung gestellt<br />
werden. Das Bundesministerium der Verteidigung hat<br />
mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass es keine<br />
Rechtsgrundlage für eine dienstliche Bereitstellung<br />
von Pendlerunterkünften gebe. Damit bleibt Pendlern<br />
beim Fehlen von Kapazitäten in Bundeswehrliegenschaften<br />
nur die Anmietung einer Unterkunft auf dem<br />
freien Wohnungsmarkt. Auch wenn nach einer Auskunft<br />
des Bundesministeriums der Verteidigung an<br />
über 90 Prozent der Standorte die Nachfrage nach<br />
Pendlerwohnraum gedeckt werden kann, ist es besonders<br />
in Ballungsräumen und Feriengebieten schwierig,<br />
wenn nicht unmöglich, bezahlbaren Wohnraum<br />
zu finden. Eingaben und Gespräche mit betroffenen<br />
Soldatinnen und Soldaten bei Truppenbesuchen und<br />
Veranstaltungen zeigen, dass Bedarf an bezahlbarem<br />
Wohnraum besteht.<br />
Im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung<br />
hat das Streitkräfteamt 2014 empirische Erhebungen<br />
aus einer Befragung zum Unterkunftsbedarf von Bundeswehrangehörigen<br />
ausgewertet und darauf basierend<br />
am 9. März 2015 Empfehlungen gegeben. Unter<br />
anderem wurde die Bereitstellung von Übernachtungsmöglichkeiten<br />
für Pendler und Familienangehörige<br />
sowie als Alternativen Kostenübernahme für<br />
Wohnungen, Erhöhung von Fahrtkostenzuschüssen<br />
beziehungsweise Trennungsgeld und Vergünstigungen<br />
bei öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.<br />
Diese Empfehlungen sind sinnvoll und können zur<br />
Lösung der Pendlerproblematik beitragen. Allerdings<br />
fehlen bisher Realisierungsvorschläge. Zwar wird im<br />
Ministerium derzeit die Möglichkeit der Schaffung<br />
von Wohnungen für Pendler mit und ohne Trennungsgeldanspruch<br />
im Rahmen der Überlegungen zur weiteren<br />
Attraktivitätssteigerung geprüft. Ein Ergebnis<br />
ist aber erst mittelfristig zu erwarten, da wegen möglicher<br />
Auswirkungen auf Rechtslage und Haushaltsmittel<br />
die zuständigen Bundesressorts beteiligt werden<br />
müssen.<br />
Deshalb sollten private Modelle zur Bereitstellung<br />
von Pendlerwohnungen in Erwägung gezogen werden.<br />
Bereits in den Jahren 2007/2008 wurde geprüft,<br />
ob im Rahmen einer sogenannten Öffentlich Privaten<br />
Partnerschaft durch Nutzung privaten Kapitals<br />
bezahlbare Pendlerunterkünfte zur Verfügung gestellt<br />
werden können. Pilotprojekte an mehreren Standorten<br />
führten unter den damaligen Voraussetzungen aber<br />
nicht zum Erfolg. Allerdings sind an wenigen Standorten<br />
durch Kooperation mit Kommunen und privaten<br />
Investoren doch erfolgreiche, von Pendlern angenommene<br />
Modelle entstanden, so unter anderem in<br />
Augustdorf und Wilhelmshaven. Hieran sollte angeknüpft<br />
werden, vielleicht auch mit gemeinnützigen<br />
Trägern.<br />
Zusätzlicher erheblicher Unterkunftsbedarf für Pendler<br />
wird in bestimmten Bereichen bei der Marine entstehen.<br />
Ab dem Inkrafttreten der Soldatenarbeitszeitverordnung<br />
zum 1. Januar 2016 sollen die Wachleistungen<br />
auf den Fregatten und Korvetten durch Bordbesatzungen<br />
im Heimathafen (Hafenwache) nach und<br />
nach durch zivilen Wachschutz ersetzt werden.<br />
Zugleich muss das gesamte Bordpersonal die Einheiten<br />
nach Dienstschluss zum Schlafen verlassen. Nicht<br />
unterkunftsberechtigte Pendler sind dann auf eine<br />
Unterkunft auf dem freien Wohnungsmarkt angewiesen.<br />
Auf viele Marineangehörige kommen dadurch<br />
erhebliche Mehrkosten für eine Zweitwohnung zu,<br />
die während der Seefahrtzeiten leer steht. Wer kein<br />
Trennungsgeld erhält, muss diese Mehrkosten vollständig<br />
tragen. Gleichzeitig fällt ein Zuverdienst<br />
durch die gestrichenen Hafenwachdienste weg.<br />
Die Führung der Marine ist sich der entstehenden<br />
Unterkunftsproblematik bewusst. Nach ihren Berechnungen<br />
sind rund 1.200 Marineangehörige betroffen.<br />
Es müssen nunmehr Lösungen vor Ort gefunden werden.<br />
Ansonsten ist die Gefahr groß, dass die derzeit<br />
ohnehin schwierige Attraktivität der Marine weiter<br />
sinkt.<br />
Solange keine Haushaltsmittel für Pendlerwohnungen<br />
gewährt werden können, sollte zumindest die finanzielle<br />
Entlastung der Pendler durch die im Koalitionsvertrag<br />
vorgesehene freie Wahlmöglichkeit zwischen<br />
Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung<br />
endlich gesetzlich umgesetzt werden. Das Bundesministerium<br />
der Verteidigung ist aufgefordert, im Benehmen<br />
mit dem federführenden Innenressort sowie<br />
dem Finanzressort mögliche Widerstände gegen das<br />
gesetzliche Wahlrecht abzubauen. Die Verlängerung<br />
des sogenannten Strukturerlasses, der das Wahlrecht<br />
in gewissem Umfang bis Ende 20<strong>18</strong> zulässt, ist zwar<br />
erfreulich, kann aber das gesetzlich geforderte Wahlrecht<br />
nicht ersetzen. Denn Trennungsgeld bei gewünschter<br />
Nichtgewährung der Umzugskostenvergütung<br />
wird nach dem Erlass nur dann gewährt, wenn<br />
die Verwendungsdauer am neuen Dienstort bei Verheirateten<br />
oder Lebenspartnern beziehungsweise<br />
Unverheirateten mit berücksichtigungsfähigen Kindern<br />
oder berücksichtigungsfähiger Wohnung im<br />
Inland auf drei beziehungsweise zwei Jahre begrenzt<br />
ist.<br />
Trennungsgeld- und Reisekostenanträge<br />
Aktuell gibt es rund 50.000 trennungsgeldberechtigte<br />
Soldatinnen und Soldaten. Immer wieder werden die