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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 27 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Grundlage des allseits akzeptierten und als gerecht<br />

empfundenen Rotationserlasses.<br />

Das Bundesministerium der Verteidigung muss sich<br />

allerdings vorhalten lassen, viel zu spät reagiert zu<br />

haben und offensichtlich nicht vorbereitet gewesen zu<br />

sein, obwohl die rechtliche Problematik des Rotationserlasses<br />

hinlänglich bekannt war.<br />

Beurteilungswesen<br />

Das Beurteilungswesen bleibt bei den Personalangelegenheiten<br />

der Soldatinnen und Soldaten ein ebenso<br />

herausgehobenes wie kritikbehaftetes Thema. Das<br />

zeigen erneut zahlreiche Eingaben, in denen teilweise<br />

massive Kritik hinsichtlich des Verfahrens, zum Beispiel<br />

wegen zu später Vorlage der Beurteilung durch<br />

den Beurteiler oder einer ausbleibenden Stellungnahme<br />

durch den Zweitbeurteiler geübt wird. Daneben<br />

werden Inhalt und Ergebnis der konkreten Beurteilung<br />

häufig beanstandet.<br />

Beurteilungen sind das zentrale Auswahlmittel für die<br />

Personalführung und -steuerung sowie die maßgebliche<br />

Grundlage für den individuellen Werdegang der<br />

Soldatinnen und Soldaten. Aus Artikel 33 Absatz 2<br />

Grundgesetz folgt, dass auch Beförderungen nach<br />

dem Leistungsgrundsatz, nämlich nach den Kriterien<br />

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, erfolgen<br />

müssen. Auf dieser Grundlage sind durch die<br />

nachgeordneten Vorschriften im Beamten- und Soldatenrecht<br />

sowie insbesondere durch eine stark ausdifferenzierte<br />

Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte<br />

in der Bundeswehr komplexe, teilweise überbürokratisierte<br />

Beurteilungsverfahren entstanden, die<br />

eine Vielzahl potentieller Fehlerquellen enthalten.<br />

Hinzu kommt, dass jedes Beurteilungsverfahren systemimmanente<br />

Widersprüche und Interessengegensätze<br />

überwinden muss.<br />

Der Arbeitgeber beziehungsweise der Beurteiler will<br />

und muss eine Leistungsauswahl/Bestenauslese treffen.<br />

Der zu Beurteilende will im Hinblick auf die<br />

Bedeutung der Beurteilung für seine weitere Karriere<br />

die möglichst beste Note erhalten und neigt dazu,<br />

seine Leistungen im Vergleich zu anderen regelmäßig<br />

höher einzuschätzen, als es den objektiven Gegebenheiten<br />

entspricht. Der Beurteiler ist mit der Aufgabe<br />

der Bestenauswahl und der Pflicht, angesichts von<br />

strengen Quotenvorgaben viele Soldatinnen und Soldaten<br />

nicht deren Erwartungen entsprechend beurteilen<br />

zu können, überfordert. Viele Soldatinnen und<br />

Soldaten werden daher – bei Überschreitung der vorgeschriebenen<br />

Quoten – „zu gut“ beurteilt.<br />

Das hat zur Folge, dass Beurteiler im Laufe der Zeit<br />

immer mehr beste Noten vergeben oder die Quote<br />

zwar eingehalten wird, aber durch die Beurteiler<br />

ergebnisorientiert, beispielsweise um einen Statuswechsel<br />

zu ermöglichen, beurteilt wird. Damit aber<br />

verliert das Auswahl- und Leistungssystem der Beurteilung<br />

seine eigentliche Funktion, weil es so allenfalls<br />

noch eingeschränkt auswertbar ist. Auch die<br />

Bundeswehr sieht sich mit diesen Problemen konfrontiert.<br />

Derzeit wird deshalb daran gearbeitet, das<br />

bestehende Beurteilungssystem, das die oben<br />

beschriebenen Symptome zeigt, zu reformieren oder<br />

möglicherweise ein neues Beurteilungssystem aufzulegen.<br />

Aus Eingaben und Gesprächen geht hervor, dass im<br />

Rahmen des bestehenden Beurteilungssystems mittlerweile<br />

in einigen Dienststellen, die vorgegebenen<br />

Quotierungen massiv unterlaufen werden und die<br />

Noten stark nach oben und im sehr guten und guten<br />

Bereich über die vorgegebenen Prozentziffern weit<br />

hinausgehen. Es wird aber auch berichtet, dass Beurteiler<br />

ihre Bestnoten ausschließlich für diejenigen<br />

Soldatinnen und Soldaten vorhalten, die in das<br />

Dienstverhältnis eines Berufssoldaten übernommen<br />

werden sollen.<br />

Bei allem Verständnis für die Schwierigkeit, ein<br />

gerechtes, transparentes und praktikables Beurteilungssystem<br />

zu etablieren, erscheint es bemerkenswert,<br />

wie schnell das bestehende Beurteilungssystem<br />

offensichtlich wieder an die Grenzen der Praktikabilität<br />

gelangt ist. Die Beurteiler sowie deren Vorgesetzte<br />

und die militärische Führung insgesamt haben<br />

die Zügel in einem Maße schleifen lassen, dass der<br />

Zielrichtung des Beurteilungssystems nicht mehr<br />

gerecht wird. Das Beurteilungswesen muss funktionieren,<br />

weil es sowohl für die zu Beurteilenden als<br />

auch für die Personalführung von immenser Bedeutung<br />

ist. Deshalb ist nachdrücklich darauf hinzuwirken,<br />

dass entweder ein überarbeitetes, effektives<br />

neues Beurteilungssystem rasch eingeführt oder das<br />

bestehende Verfahren stringent eingehalten wird.<br />

Personalführung<br />

Das Bundesamt für das Personalmanagement der<br />

Bundeswehr mit seinen über 3.000 militärischen und<br />

zivilen Dienstposten bündelt erstmals in der<br />

Geschichte der Bundeswehr die Bereiche der Personalgewinnung,<br />

Personalentwicklung und Personalausgliederung<br />

in einem Amt. Zwei Jahre nach seiner<br />

Errichtung Ende 2013 im Rahmen der Neuausrichtung<br />

der Bundeswehr wird das Amt einer ersten Evaluation<br />

mit einer sich voraussichtlich anschließenden<br />

teilweisen Neustrukturierung unterzogen. Die konkreten<br />

Ergebnisse der Evaluierung bleiben abzuwarten.<br />

Die daraus zu ziehenden Konsequenzen für die<br />

Struktur des Amtes sind sensibel und transparent für<br />

alle Betroffenen umzusetzen. Dies gilt umso mehr im<br />

Hinblick auf die weiter steigenden Anforderungen an<br />

das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr<br />

und seine Beschäftigten.

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