Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 72 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />
deshalb nun endlich neue wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse zur Verursachung von Erkrankungen<br />
durch Radarstrahlen prüfen und gegebenenfalls die<br />
Anerkennungspraxis ändern. Grundlage dafür können<br />
die Ergebnisse des im Februar 2015 unter Leitung des<br />
Vorsitzenden des Vergabeausschusses der Härtefallstiftung<br />
durchgeführten Fachsymposiums sein.<br />
Themenschwerpunkte waren der Zusammenhang<br />
zwischen ionisierenden Strahlungen und dem<br />
Auftreten bestimmter Erkrankungen, die von der<br />
Radarkommission nicht als qualifizierende<br />
Erkrankungen anerkannt wurden. Außerdem ging es<br />
um die Frage genetischer Defekte bei Nachkommen<br />
von durch Radarstrahlen Belasteter. Die soziale<br />
Absicherung dieser gengeschädigten Kinder ist nach<br />
wie vor nicht geklärt, was aus Sicht des<br />
Wehrbeauftragten ebenfalls unbefriedigend ist.<br />
Deutsche Härtefallstiftung<br />
Die Deutsche Härtefallstiftung unterstützt aktive und<br />
ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr<br />
und ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee<br />
sowie deren Familien in besonderen Härtefällen<br />
einer durch den Dienst erlittenen Gesundheitsschädigung,<br />
wenn reguläre Versorgungsverfahren zu keiner<br />
Entschädigung geführt haben. Seit 2012 hat die Stiftung<br />
261 Unterstützungsanträge behandelt und rund<br />
3,2 Millionen Euro finanzielle Unterstützung<br />
gewährt. 167 Antragsteller, davon 121 Radargeschädigte<br />
beziehungsweise deren Angehörige, erhielten<br />
Unterstützungsleistungen zwischen 1.000 und<br />
110.000 Euro. Hervorzuheben ist, dass die Unterstützungsleistungen<br />
weder als Einkommen zu versteuern,<br />
noch in der Sozialhilfe anzurechnen sind. Über die<br />
Leistungsvergabe entscheidet der Vergabeausschuss<br />
der Stiftung, ohne Weisungen des Bundesministeriums<br />
der Verteidigung unterworfen zu sein. Der Härtefallstiftung<br />
gebührt Dank für die unbürokratische<br />
Unterstützung aktiver und ehemaliger Soldatinnen<br />
und Soldaten, die ansonsten keinerlei Versorgungsleistung<br />
erhalten hätten.<br />
Dr. Hans-Peter Bartels<br />
Wehrbeauftragter