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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 72 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

deshalb nun endlich neue wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse zur Verursachung von Erkrankungen<br />

durch Radarstrahlen prüfen und gegebenenfalls die<br />

Anerkennungspraxis ändern. Grundlage dafür können<br />

die Ergebnisse des im Februar 2015 unter Leitung des<br />

Vorsitzenden des Vergabeausschusses der Härtefallstiftung<br />

durchgeführten Fachsymposiums sein.<br />

Themenschwerpunkte waren der Zusammenhang<br />

zwischen ionisierenden Strahlungen und dem<br />

Auftreten bestimmter Erkrankungen, die von der<br />

Radarkommission nicht als qualifizierende<br />

Erkrankungen anerkannt wurden. Außerdem ging es<br />

um die Frage genetischer Defekte bei Nachkommen<br />

von durch Radarstrahlen Belasteter. Die soziale<br />

Absicherung dieser gengeschädigten Kinder ist nach<br />

wie vor nicht geklärt, was aus Sicht des<br />

Wehrbeauftragten ebenfalls unbefriedigend ist.<br />

Deutsche Härtefallstiftung<br />

Die Deutsche Härtefallstiftung unterstützt aktive und<br />

ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr<br />

und ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee<br />

sowie deren Familien in besonderen Härtefällen<br />

einer durch den Dienst erlittenen Gesundheitsschädigung,<br />

wenn reguläre Versorgungsverfahren zu keiner<br />

Entschädigung geführt haben. Seit 2012 hat die Stiftung<br />

261 Unterstützungsanträge behandelt und rund<br />

3,2 Millionen Euro finanzielle Unterstützung<br />

gewährt. 167 Antragsteller, davon 121 Radargeschädigte<br />

beziehungsweise deren Angehörige, erhielten<br />

Unterstützungsleistungen zwischen 1.000 und<br />

110.000 Euro. Hervorzuheben ist, dass die Unterstützungsleistungen<br />

weder als Einkommen zu versteuern,<br />

noch in der Sozialhilfe anzurechnen sind. Über die<br />

Leistungsvergabe entscheidet der Vergabeausschuss<br />

der Stiftung, ohne Weisungen des Bundesministeriums<br />

der Verteidigung unterworfen zu sein. Der Härtefallstiftung<br />

gebührt Dank für die unbürokratische<br />

Unterstützung aktiver und ehemaliger Soldatinnen<br />

und Soldaten, die ansonsten keinerlei Versorgungsleistung<br />

erhalten hätten.<br />

Dr. Hans-Peter Bartels<br />

Wehrbeauftragter

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