Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
1807250
1807250
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 33 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
zesänderung arbeitet. Diese wird vom Wehrbeauftragten<br />
begrüßt, wird so doch auch die Möglichkeit<br />
geschaffen, Vakanzen, die durch Teilzeitbeschäftigung<br />
aktiver Soldatinnen und Soldaten entstehen,<br />
adäquat zu kompensieren.<br />
Veteranenbegriff<br />
Zum Ende des Berichtsjahrs wurden im Bundesministerium<br />
der Verteidigung in Zusammenarbeit mit<br />
den Interessenvertretungen erste Überlegungen für<br />
die Neudefinition des unter Verteidigungsminister de<br />
Maizière erstmals definierten Veteranenbegriffs<br />
angestellt. Danach sollen „Veteranin oder Veteran“<br />
der Bundeswehr alle früheren Soldatinnen und Soldaten<br />
der Bundeswehr sein, die seit Gründung der Bundeswehr<br />
ehrenhaft aus dem aktiven Dienst ausgeschieden<br />
sind. Der Veteranenstatus ist an keine<br />
Altersgrenze gebunden.<br />
Veteraninnen und Veteranen gemäß vorgenannter<br />
Definition, die in den Einsatzgebieten der Bundeswehr<br />
Dienst geleistet haben, sollen nach ihrem ehrenhaften<br />
Ausscheiden aus der Bundeswehr „Einsatzveteraninnen<br />
beziehungsweise Einsatzveteranen“<br />
sein. Vorgesehen ist, dass die Würdigung als Veteranin/Veteran<br />
der Bundeswehr oder Einsatzveteranin/Einsatzveteran<br />
der Bundeswehr vorrangig ideell<br />
erfolgt. Diese Definitionen lassen Raum für zahlreiche<br />
Fragen und sollen in weiteren Erörterungsrunden<br />
weiterentwickelt werden. Die Harmonisierung<br />
mit der ebenfalls in der Bearbeitung befindlichen<br />
Konzeption „Wertschätzung und Anerkennung“ muss<br />
sichergestellt werden.