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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 37 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

üblicherweise sind sie für einen längeren Zeitraum am<br />

Standort eingesetzt.<br />

Der Gesetzgeber hat es trotz der eindringlichen Empfehlungen<br />

des Wehrbeauftragten versäumt, durch das<br />

seit 1. November 2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz<br />

günstigere Regelungen für die Soldatinnen<br />

und Soldaten zu schaffen. Neben dem bereits im vergangenen<br />

Jahresbericht beschriebenen Eingriff in<br />

das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler<br />

Ebene, entsteht durch die Pflicht zur Ummeldung<br />

des Wohnsitzes auch ein unnötiger bürokratischer<br />

Aufwand. Behördengänge wie beispielsweise zur<br />

Ummeldung des Kraftfahrzeugs sind ebenso notwendig<br />

wie etwa die Aktualisierung der Anschrift bei den<br />

Versicherungen. Schließlich bedeutet auch der Wegfall<br />

des Anspruchs auf einen Kita-Platz am Heimatort<br />

mitunter eine bürokratische Herausforderung. In<br />

Übereinstimmung mit dem Bundesministerium der<br />

Verteidigung bleiben die für das Bundesmeldegesetz<br />

zuständigen Parlamentsgremien deshalb aufgefordert,<br />

weiterreichende Ausnahmeregelungen im Sinne der<br />

Soldatinnen und Soldaten durchzusetzen.<br />

Fehlende Flexibilität<br />

Im letzten Jahresbericht wurde dargestellt, dass die<br />

personelle Unterbesetzung der Bundeswehrfeuerwehren<br />

den militärischen Flugbetrieb belastet. An manchen<br />

Stellen kam der Flugbetrieb sogar kurzfristig<br />

zum Erliegen. An der Personalsituation bei den Bundeswehrfeuerwehren<br />

hat sich seither wenig geändert.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Wehrbeauftragte<br />

angeregt, Soldatinnen und Soldaten, die in ihrer<br />

Freizeit in einer Freiwilligen Feuerwehr dienen, bei<br />

Bedarf zur Unterstützung der Flughafenfeuerwehren<br />

einzusetzen. Das Bundesministerium der Verteidigung<br />

lehnte dies mit der Begründung ab, diese Soldatinnen<br />

und Soldaten seien nicht entsprechend ausgebildet<br />

und könnten aufgrund des hohen Bereitschaftsgrades<br />

dann nicht oder nur sehr eingeschränkt in<br />

ihrem originären Aufgabenbereich eingesetzt werden.<br />

Diese Argumentation überzeugt nur teilweise.<br />

Zumindest wäre eine punktuelle Unterstützung der<br />

Flughafenfeuerwehren außerhalb der Platzöffnungszeiten<br />

möglich. Ziel muss allerdings nach wie vor<br />

eine adäquate Personalausstattung der Bundeswehrfeuerwehren<br />

sein.<br />

Ein weiteres Beispiel: Die Angehörigen des Deutschen<br />

Einsatzkontingents KFOR dürfen laut Befehlslage<br />

außerhalb des Feldlagers wegen möglicher<br />

Infektionsgefahr keine Speisen verzehren. Die anderen<br />

am KFOR-Einsatz beteiligten Nationen erlauben<br />

ihren Soldatinnen und Soldaten hingegen den Verzehr<br />

einheimischer Speisen und Getränke. Das<br />

Verbot begründet das Bundesministerium der Verteidigung<br />

mit dem Fehlen einer effektiven Lebensmittelüberwachung<br />

im Kosovo und dem „Vorkommen<br />

zahlreicher zoonotischer Infektionserkrankungen und<br />

Parasitosen bei lebensmittelliefernden Tieren“. Vom<br />

Verbot des Verzehrs außerhalb des Feldlagers könne<br />

somit grundsätzlich nicht abgewichen werden. Im<br />

Hinblick auf die Praxis anderer am KFOR-Einsatz<br />

beteiligter Nationen erscheint dies überzogen.<br />

Das aktive Regelungsmanagement, nach dem die<br />

bisherigen Dienstvorschriften und Erlasse unter dem<br />

Begriff „Regelung“ geführt werden und nicht mehr in<br />

Papierform, sondern nur noch im Portal „Regelungen-<br />

ONLINE“ im Intranet der Bundeswehr elektronisch<br />

veröffentlicht sind, hat zu Kritik bei Soldatinnen und<br />

Soldaten geführt. Als problematisch wird empfunden,<br />

dass nur noch in Ausnahmefällen Druckversionen<br />

erhältlich sind. Zum einen ist nicht jeder Arbeitsplatz,<br />

für den ein Computer vorgesehen ist, auch mit einem<br />

solchen ausgestattet. Zum anderen sind eine Reihe<br />

von Aufträgen ohne verfügbaren Computer zu erledigen,<br />

bei denen aber bestimmte Vorschriften präsent<br />

sein müssen.<br />

Ausbilder einer Ausbildungskompanie kritisierten<br />

zum Beispiel, dass sie mit selbst zusammengestellten<br />

Kopien der Vorschriften in unförmigen A4-Akten-<br />

Ordnern die Ausbildung im Gelände durchführen<br />

müssten. Insoweit sollten auf Anforderung Vorschriften<br />

in gedruckter Version und gegebenenfalls auch im<br />

Taschenformat zur Verfügung gestellt werden.<br />

Flüchtlingshilfe<br />

Ohne den Einsatz der Bundeswehr wäre die Flüchtlingskrise<br />

nicht zu bewältigen. Bis zu 8.000 Soldatinnen<br />

und Soldaten waren Ende des Jahres an über 80<br />

Standorten in Deutschland zur Betreuung, Verteilung<br />

und Unterbringung, zur Registrierung und Erfassung<br />

von Flüchtlingen, zu deren medizinischer Versorgung<br />

sowie zur Unterstützung beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften<br />

eingesetzt. In sämtlichen mandatierten<br />

Auslandseinsätzen der Bundeswehr befanden<br />

sich zum gleichen Zeitpunkt etwa 3.000 Soldatinnen<br />

und Soldaten. Diese Zahlen lassen die mit der Flüchtlingshilfe<br />

verbundene institutionelle Herausforderung<br />

für die Bundeswehr erahnen. Rechtliche Grundlage<br />

für die Unterstützung ist die Amtshilfe nach Artikel<br />

35 des Grundgesetzes. Die Effektivität dieser Hilfe<br />

ließe sich steigern, wenn die Bundeswehr die ihr übertragenen<br />

Aufgaben in Eigenregie übernehmen<br />

könnte. Eine entsprechende Überprüfung des Artikels<br />

35 des Grundgesetzes wäre sinnvoll.<br />

Denjenigen, die sich hier seit Monaten engagieren,<br />

gebührt unser aller Dank. Vergessen werden darf<br />

dabei aber nicht, dass für die einzelne Soldatin und<br />

den einzelnen Soldaten mit dem freiwilligen oder<br />

befohlenen Engagement auch individuelle Belastungen<br />

und Probleme einhergehen. Diese kommen in

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