Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 37 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
üblicherweise sind sie für einen längeren Zeitraum am<br />
Standort eingesetzt.<br />
Der Gesetzgeber hat es trotz der eindringlichen Empfehlungen<br />
des Wehrbeauftragten versäumt, durch das<br />
seit 1. November 2015 in Kraft getretene Bundesmeldegesetz<br />
günstigere Regelungen für die Soldatinnen<br />
und Soldaten zu schaffen. Neben dem bereits im vergangenen<br />
Jahresbericht beschriebenen Eingriff in<br />
das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler<br />
Ebene, entsteht durch die Pflicht zur Ummeldung<br />
des Wohnsitzes auch ein unnötiger bürokratischer<br />
Aufwand. Behördengänge wie beispielsweise zur<br />
Ummeldung des Kraftfahrzeugs sind ebenso notwendig<br />
wie etwa die Aktualisierung der Anschrift bei den<br />
Versicherungen. Schließlich bedeutet auch der Wegfall<br />
des Anspruchs auf einen Kita-Platz am Heimatort<br />
mitunter eine bürokratische Herausforderung. In<br />
Übereinstimmung mit dem Bundesministerium der<br />
Verteidigung bleiben die für das Bundesmeldegesetz<br />
zuständigen Parlamentsgremien deshalb aufgefordert,<br />
weiterreichende Ausnahmeregelungen im Sinne der<br />
Soldatinnen und Soldaten durchzusetzen.<br />
Fehlende Flexibilität<br />
Im letzten Jahresbericht wurde dargestellt, dass die<br />
personelle Unterbesetzung der Bundeswehrfeuerwehren<br />
den militärischen Flugbetrieb belastet. An manchen<br />
Stellen kam der Flugbetrieb sogar kurzfristig<br />
zum Erliegen. An der Personalsituation bei den Bundeswehrfeuerwehren<br />
hat sich seither wenig geändert.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der Wehrbeauftragte<br />
angeregt, Soldatinnen und Soldaten, die in ihrer<br />
Freizeit in einer Freiwilligen Feuerwehr dienen, bei<br />
Bedarf zur Unterstützung der Flughafenfeuerwehren<br />
einzusetzen. Das Bundesministerium der Verteidigung<br />
lehnte dies mit der Begründung ab, diese Soldatinnen<br />
und Soldaten seien nicht entsprechend ausgebildet<br />
und könnten aufgrund des hohen Bereitschaftsgrades<br />
dann nicht oder nur sehr eingeschränkt in<br />
ihrem originären Aufgabenbereich eingesetzt werden.<br />
Diese Argumentation überzeugt nur teilweise.<br />
Zumindest wäre eine punktuelle Unterstützung der<br />
Flughafenfeuerwehren außerhalb der Platzöffnungszeiten<br />
möglich. Ziel muss allerdings nach wie vor<br />
eine adäquate Personalausstattung der Bundeswehrfeuerwehren<br />
sein.<br />
Ein weiteres Beispiel: Die Angehörigen des Deutschen<br />
Einsatzkontingents KFOR dürfen laut Befehlslage<br />
außerhalb des Feldlagers wegen möglicher<br />
Infektionsgefahr keine Speisen verzehren. Die anderen<br />
am KFOR-Einsatz beteiligten Nationen erlauben<br />
ihren Soldatinnen und Soldaten hingegen den Verzehr<br />
einheimischer Speisen und Getränke. Das<br />
Verbot begründet das Bundesministerium der Verteidigung<br />
mit dem Fehlen einer effektiven Lebensmittelüberwachung<br />
im Kosovo und dem „Vorkommen<br />
zahlreicher zoonotischer Infektionserkrankungen und<br />
Parasitosen bei lebensmittelliefernden Tieren“. Vom<br />
Verbot des Verzehrs außerhalb des Feldlagers könne<br />
somit grundsätzlich nicht abgewichen werden. Im<br />
Hinblick auf die Praxis anderer am KFOR-Einsatz<br />
beteiligter Nationen erscheint dies überzogen.<br />
Das aktive Regelungsmanagement, nach dem die<br />
bisherigen Dienstvorschriften und Erlasse unter dem<br />
Begriff „Regelung“ geführt werden und nicht mehr in<br />
Papierform, sondern nur noch im Portal „Regelungen-<br />
ONLINE“ im Intranet der Bundeswehr elektronisch<br />
veröffentlicht sind, hat zu Kritik bei Soldatinnen und<br />
Soldaten geführt. Als problematisch wird empfunden,<br />
dass nur noch in Ausnahmefällen Druckversionen<br />
erhältlich sind. Zum einen ist nicht jeder Arbeitsplatz,<br />
für den ein Computer vorgesehen ist, auch mit einem<br />
solchen ausgestattet. Zum anderen sind eine Reihe<br />
von Aufträgen ohne verfügbaren Computer zu erledigen,<br />
bei denen aber bestimmte Vorschriften präsent<br />
sein müssen.<br />
Ausbilder einer Ausbildungskompanie kritisierten<br />
zum Beispiel, dass sie mit selbst zusammengestellten<br />
Kopien der Vorschriften in unförmigen A4-Akten-<br />
Ordnern die Ausbildung im Gelände durchführen<br />
müssten. Insoweit sollten auf Anforderung Vorschriften<br />
in gedruckter Version und gegebenenfalls auch im<br />
Taschenformat zur Verfügung gestellt werden.<br />
Flüchtlingshilfe<br />
Ohne den Einsatz der Bundeswehr wäre die Flüchtlingskrise<br />
nicht zu bewältigen. Bis zu 8.000 Soldatinnen<br />
und Soldaten waren Ende des Jahres an über 80<br />
Standorten in Deutschland zur Betreuung, Verteilung<br />
und Unterbringung, zur Registrierung und Erfassung<br />
von Flüchtlingen, zu deren medizinischer Versorgung<br />
sowie zur Unterstützung beim Aufbau von Flüchtlingsunterkünften<br />
eingesetzt. In sämtlichen mandatierten<br />
Auslandseinsätzen der Bundeswehr befanden<br />
sich zum gleichen Zeitpunkt etwa 3.000 Soldatinnen<br />
und Soldaten. Diese Zahlen lassen die mit der Flüchtlingshilfe<br />
verbundene institutionelle Herausforderung<br />
für die Bundeswehr erahnen. Rechtliche Grundlage<br />
für die Unterstützung ist die Amtshilfe nach Artikel<br />
35 des Grundgesetzes. Die Effektivität dieser Hilfe<br />
ließe sich steigern, wenn die Bundeswehr die ihr übertragenen<br />
Aufgaben in Eigenregie übernehmen<br />
könnte. Eine entsprechende Überprüfung des Artikels<br />
35 des Grundgesetzes wäre sinnvoll.<br />
Denjenigen, die sich hier seit Monaten engagieren,<br />
gebührt unser aller Dank. Vergessen werden darf<br />
dabei aber nicht, dass für die einzelne Soldatin und<br />
den einzelnen Soldaten mit dem freiwilligen oder<br />
befohlenen Engagement auch individuelle Belastungen<br />
und Probleme einhergehen. Diese kommen in