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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 23 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

finanzielle Ausgleich für diesen bisher mehr geleisteten<br />

Dienst deutlich reduzieren wird.<br />

Kritik wurde Ende des Berichtsjahres aus den Reihen<br />

der Soldatinnen und Soldaten daran geübt, dass wegen<br />

des verspäteten Erlasses der Soldatenarbeitszeitverordnung<br />

die notwendigen Durchführungsbestimmungen<br />

die Truppe kaum mehr rechtzeitig erreichen<br />

dürften. Der Informationsbedarf könne nicht auf<br />

allen Ebenen befriedigt werden. Zu befürchten seien<br />

viele offene Fragen. Auch fehlten bislang klare Definitionen<br />

für Bereiche der Nichtanwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung<br />

im Grundbetrieb, so dass<br />

Rechtsicherheit im Umgang mit ihr fehle. Außerdem<br />

könne eine vollautomatisierte Zeiterfassung nicht<br />

zum 1. Januar 2016 in allen Bereichen eingerichtet<br />

werden. Zu begrüßen ist deshalb, dass das Bundesministerium<br />

der Verteidigung für offene Fragen und<br />

Verbesserungsvorschläge eine eigene zentrale<br />

Ansprechstelle (FüSK III 1) eingerichtet hat.<br />

Die bereits länger praktizierte Anwendung der EU-<br />

Arbeitszeitrichtlinie auf die zivilen Feuerwehreinsatzkräfte<br />

bei den Bundeswehrfeuerwehren hat<br />

dort zu einer massiven Unterbesetzung geführt. An<br />

einzelnen Standorten ist es seither zu temporären Einschränkungen<br />

bei der Auftragserfüllung gekommen,<br />

die beispielsweise auch Einfluss auf den Flugbetrieb<br />

der Luftwaffe hatten. Es ist zu erwarten, dass die Einführung<br />

der Arbeitszeitverordnung in der Bundeswehr<br />

in einzelnen Bereichen ebenfalls Auswirkungen<br />

auf den Personalbedarf haben wird, etwa im Sanitätsdienst<br />

oder in der Marine.<br />

Änderungen der Verpflichtungszeiten<br />

Soldatinnen und Soldaten können sich für unterschiedlich<br />

lange Zeiträume zwischen minimal zwei<br />

und maximal 25 Jahren für ihren Dienst bei der Bundeswehr<br />

verpflichten. Fast jede Verpflichtungsdauer<br />

ist nach dem jeweiligen Bedarf möglich. Trotz dieser<br />

begrüßenswerten Flexibilität besteht für viele Soldatinnen<br />

und Soldaten im Laufe der Dienstzeit der<br />

Wunsch, den zunächst festgelegten Status hinsichtlich<br />

ihrer Verpflichtungszeit zu verändern.<br />

Zahlreiche Eingaben gab es im Berichtsjahr von Soldatinnen<br />

und Soldaten, die ihre Dienstzeit verlängern<br />

wollten. Insbesondere Angehörige der Mannschaftslaufbahn<br />

bemängelten, dass im Regelfall nur relativ<br />

kurzfristig vor Ende der Regelverpflichtungszeit eine<br />

Verlängerung der Dienstzeit – wenn überhaupt –<br />

möglich war. Weitere Kritikpunkte waren unter anderem<br />

die schleppende Bearbeitung der Anträge und<br />

fehlende Informationen über Weiterverpflichtungsmöglichkeiten<br />

durch die Truppe.<br />

Durch die seit dem Jahr 2014 unterschiedlich langen<br />

Regelverpflichtungszeiten in der Mannschaftslaufbahn<br />

bei Heer, Luftwaffe und Marine fühlten sich<br />

Soldatinnen und Soldaten ungerecht behandelt. Während<br />

die Regelverpflichtungszeit beim Heer acht<br />

Jahre beträgt, ist sie bei der Luftwaffe und der Marine<br />

jeweils vier Jahre lang. Die unterschiedliche Länge<br />

der Regelverpflichtungszeit ist nicht ohne weiteres<br />

nachvollziehbar. Für den einzelnen Soldaten der Luftwaffe<br />

beziehungsweise der Marine ist die ungleiche<br />

Behandlung gegenüber dem Heeressoldaten nicht zu<br />

verstehen. So wird die Unzufriedenheit von Soldatinnen<br />

und Soldaten gesteigert, zumal die Unterschiede<br />

nicht transparent begründet werden. Gerade im Hinblick<br />

auf die Steigerung der Attraktivität sollte auf<br />

eine einheitliche Länge der Regelverpflichtungszeit<br />

hingewirkt werden.<br />

Unteroffiziere ohne Portepee wandten sich im<br />

Berichtsjahr an den Wehrbeauftragten und beanstandeten<br />

zu lange Bearbeitungszeiten ihrer Anträge auf<br />

Weiterverpflichtung. Dieses Problem trat auch bei<br />

Anträgen auf Wechsel in die Feldwebellaufbahn auf.<br />

So beantragte eine Soldatin am 11. Februar 2014 die<br />

Weiterverpflichtung von acht auf zwölf Jahre Dienstzeit.<br />

Am 6. Juli 2015 wandte sie sich an den Wehrbeauftragten,<br />

da sie immer noch keine Entscheidung<br />

über ihren Antrag erhalten hatte. Erst am 23. Juli 2015<br />

wurde der Bescheid erstellt. Eine Bearbeitungszeit<br />

von weit mehr als einem Jahr ist für die betroffenen<br />

Antragsteller unzumutbar.<br />

Im Rahmen des Attraktivitätsprogrammes ist seit<br />

geraumer Zeit für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit<br />

die Weiterverpflichtung bis auf insgesamt 25<br />

Jahre möglich. Hiervon wollten zahlreiche Soldatinnen<br />

und Soldaten Gebrauch machen. Es darf aber<br />

nicht verkannt werden, dass außer dem verständlichen<br />

Wunsch der einzelnen Soldaten auch ein Bedarf für<br />

derartig lange Verpflichtungszeiten seitens der Bundeswehr<br />

vorhanden sein muss. Diese über 20 Jahre<br />

liegenden Verpflichtungszeiten können für Mannschaften<br />

und Unteroffiziere ohne Portepee nach der<br />

Rechtslage nicht in den Status der Berufssoldatin oder<br />

des Berufssoldaten übergeleitet werden. Deshalb<br />

stellt sich die Frage, welche berufliche Perspektive<br />

sich für Soldatinnen und Soldaten im Anschluss an<br />

die Bundeswehrzeit ergeben soll, wenn sie im Alter<br />

zwischen 40 und 50 Jahren aus den Streitkräften ausscheiden.<br />

Hier trifft den Arbeitgeber Bundeswehr<br />

eine besondere Fürsorgepflicht hinsichtlich Beratung,<br />

Ausbildung und Qualifizierung des betroffenen Personenkreises<br />

für das Berufsleben danach.<br />

Positiv ist in diesem Zusammenhang anzumerken,<br />

dass das Land Brandenburg als erstes Bundesland die<br />

Ausbildung von Feldjägerfeldwebeln für die Laufbahnprüfung<br />

im mittleren Polizeidienst anerkennt. Es<br />

wäre wünschenswert, dass weitere Bundesländer diesem<br />

Beispiel folgen.

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