Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 23 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
finanzielle Ausgleich für diesen bisher mehr geleisteten<br />
Dienst deutlich reduzieren wird.<br />
Kritik wurde Ende des Berichtsjahres aus den Reihen<br />
der Soldatinnen und Soldaten daran geübt, dass wegen<br />
des verspäteten Erlasses der Soldatenarbeitszeitverordnung<br />
die notwendigen Durchführungsbestimmungen<br />
die Truppe kaum mehr rechtzeitig erreichen<br />
dürften. Der Informationsbedarf könne nicht auf<br />
allen Ebenen befriedigt werden. Zu befürchten seien<br />
viele offene Fragen. Auch fehlten bislang klare Definitionen<br />
für Bereiche der Nichtanwendung der Soldatenarbeitszeitverordnung<br />
im Grundbetrieb, so dass<br />
Rechtsicherheit im Umgang mit ihr fehle. Außerdem<br />
könne eine vollautomatisierte Zeiterfassung nicht<br />
zum 1. Januar 2016 in allen Bereichen eingerichtet<br />
werden. Zu begrüßen ist deshalb, dass das Bundesministerium<br />
der Verteidigung für offene Fragen und<br />
Verbesserungsvorschläge eine eigene zentrale<br />
Ansprechstelle (FüSK III 1) eingerichtet hat.<br />
Die bereits länger praktizierte Anwendung der EU-<br />
Arbeitszeitrichtlinie auf die zivilen Feuerwehreinsatzkräfte<br />
bei den Bundeswehrfeuerwehren hat<br />
dort zu einer massiven Unterbesetzung geführt. An<br />
einzelnen Standorten ist es seither zu temporären Einschränkungen<br />
bei der Auftragserfüllung gekommen,<br />
die beispielsweise auch Einfluss auf den Flugbetrieb<br />
der Luftwaffe hatten. Es ist zu erwarten, dass die Einführung<br />
der Arbeitszeitverordnung in der Bundeswehr<br />
in einzelnen Bereichen ebenfalls Auswirkungen<br />
auf den Personalbedarf haben wird, etwa im Sanitätsdienst<br />
oder in der Marine.<br />
Änderungen der Verpflichtungszeiten<br />
Soldatinnen und Soldaten können sich für unterschiedlich<br />
lange Zeiträume zwischen minimal zwei<br />
und maximal 25 Jahren für ihren Dienst bei der Bundeswehr<br />
verpflichten. Fast jede Verpflichtungsdauer<br />
ist nach dem jeweiligen Bedarf möglich. Trotz dieser<br />
begrüßenswerten Flexibilität besteht für viele Soldatinnen<br />
und Soldaten im Laufe der Dienstzeit der<br />
Wunsch, den zunächst festgelegten Status hinsichtlich<br />
ihrer Verpflichtungszeit zu verändern.<br />
Zahlreiche Eingaben gab es im Berichtsjahr von Soldatinnen<br />
und Soldaten, die ihre Dienstzeit verlängern<br />
wollten. Insbesondere Angehörige der Mannschaftslaufbahn<br />
bemängelten, dass im Regelfall nur relativ<br />
kurzfristig vor Ende der Regelverpflichtungszeit eine<br />
Verlängerung der Dienstzeit – wenn überhaupt –<br />
möglich war. Weitere Kritikpunkte waren unter anderem<br />
die schleppende Bearbeitung der Anträge und<br />
fehlende Informationen über Weiterverpflichtungsmöglichkeiten<br />
durch die Truppe.<br />
Durch die seit dem Jahr 2014 unterschiedlich langen<br />
Regelverpflichtungszeiten in der Mannschaftslaufbahn<br />
bei Heer, Luftwaffe und Marine fühlten sich<br />
Soldatinnen und Soldaten ungerecht behandelt. Während<br />
die Regelverpflichtungszeit beim Heer acht<br />
Jahre beträgt, ist sie bei der Luftwaffe und der Marine<br />
jeweils vier Jahre lang. Die unterschiedliche Länge<br />
der Regelverpflichtungszeit ist nicht ohne weiteres<br />
nachvollziehbar. Für den einzelnen Soldaten der Luftwaffe<br />
beziehungsweise der Marine ist die ungleiche<br />
Behandlung gegenüber dem Heeressoldaten nicht zu<br />
verstehen. So wird die Unzufriedenheit von Soldatinnen<br />
und Soldaten gesteigert, zumal die Unterschiede<br />
nicht transparent begründet werden. Gerade im Hinblick<br />
auf die Steigerung der Attraktivität sollte auf<br />
eine einheitliche Länge der Regelverpflichtungszeit<br />
hingewirkt werden.<br />
Unteroffiziere ohne Portepee wandten sich im<br />
Berichtsjahr an den Wehrbeauftragten und beanstandeten<br />
zu lange Bearbeitungszeiten ihrer Anträge auf<br />
Weiterverpflichtung. Dieses Problem trat auch bei<br />
Anträgen auf Wechsel in die Feldwebellaufbahn auf.<br />
So beantragte eine Soldatin am 11. Februar 2014 die<br />
Weiterverpflichtung von acht auf zwölf Jahre Dienstzeit.<br />
Am 6. Juli 2015 wandte sie sich an den Wehrbeauftragten,<br />
da sie immer noch keine Entscheidung<br />
über ihren Antrag erhalten hatte. Erst am 23. Juli 2015<br />
wurde der Bescheid erstellt. Eine Bearbeitungszeit<br />
von weit mehr als einem Jahr ist für die betroffenen<br />
Antragsteller unzumutbar.<br />
Im Rahmen des Attraktivitätsprogrammes ist seit<br />
geraumer Zeit für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit<br />
die Weiterverpflichtung bis auf insgesamt 25<br />
Jahre möglich. Hiervon wollten zahlreiche Soldatinnen<br />
und Soldaten Gebrauch machen. Es darf aber<br />
nicht verkannt werden, dass außer dem verständlichen<br />
Wunsch der einzelnen Soldaten auch ein Bedarf für<br />
derartig lange Verpflichtungszeiten seitens der Bundeswehr<br />
vorhanden sein muss. Diese über 20 Jahre<br />
liegenden Verpflichtungszeiten können für Mannschaften<br />
und Unteroffiziere ohne Portepee nach der<br />
Rechtslage nicht in den Status der Berufssoldatin oder<br />
des Berufssoldaten übergeleitet werden. Deshalb<br />
stellt sich die Frage, welche berufliche Perspektive<br />
sich für Soldatinnen und Soldaten im Anschluss an<br />
die Bundeswehrzeit ergeben soll, wenn sie im Alter<br />
zwischen 40 und 50 Jahren aus den Streitkräften ausscheiden.<br />
Hier trifft den Arbeitgeber Bundeswehr<br />
eine besondere Fürsorgepflicht hinsichtlich Beratung,<br />
Ausbildung und Qualifizierung des betroffenen Personenkreises<br />
für das Berufsleben danach.<br />
Positiv ist in diesem Zusammenhang anzumerken,<br />
dass das Land Brandenburg als erstes Bundesland die<br />
Ausbildung von Feldjägerfeldwebeln für die Laufbahnprüfung<br />
im mittleren Polizeidienst anerkennt. Es<br />
wäre wünschenswert, dass weitere Bundesländer diesem<br />
Beispiel folgen.