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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong> – 52 – <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode<br />

Der in der Attraktivitätsagenda eingeschlagene Kurs,<br />

die Karrierewege der Soldatinnen und Soldaten zu<br />

flexibilisieren, indem Auflagen für den Verwendungsaufbau<br />

gesenkt und bestimmte Verwendungen<br />

nicht mehr zwingend vorgeschrieben werden, ist richtig.<br />

Dies gilt insbesondere für Spezialisten. Die Idee,<br />

durch weniger Versetzungen Kompetenzen am Standort<br />

zu belassen und damit vom Erhalt der fachlichen<br />

Erfahrung zu profitieren, sorgt letztlich auch für eine<br />

Professionalisierung der Streitkräfte.<br />

Daher ist die bereits umgesetzte Agendamaßnahme,<br />

militärisches Führungspersonal auf Dienstposten mit<br />

Disziplinarbefugnis grundsätzlich für drei Jahre zu<br />

binden, ein Schritt in die richtige Richtung. Diese<br />

Maßnahme verringert zum einen die Versetzungshäufigkeit,<br />

führt aber gleichzeitig zu mehr Kontinuität<br />

und damit zu einem höheren Maß an Effizienz im<br />

betreffenden Aufgabenbereich. Da diese Argumente<br />

ebenfalls für andere Verwendungen des Führungspersonals,<br />

etwa in Ämtern, zutreffen, sollte überlegt<br />

werden, die Stehzeit-Regelung auf diese Verwendungen<br />

auszuweiten. Das Vorhaben, die Anzahl der<br />

Dienstposten, die sowohl militärisch als auch zivil<br />

besetzt werden können, zu erhöhen und mehr Dienstposten<br />

ohne feste Zuordnung zu Uniformträgerbereichen<br />

zur Verfügung zu stellen, kann ebenfalls die heimatferne<br />

Versetzungshäufigkeit verringern.<br />

Planbarkeit von Versetzungen und Umzügen<br />

Ein weiteres Ziel ist es, ab 2016 zwei feste Versetzungstermine<br />

einzurichten. Diese Maßnahme soll<br />

künftig die Planbarkeit nicht zu vermeidender Umzüge<br />

für Soldatinnen und Soldaten erleichtern. Zusammen<br />

mit der dann vorgeschriebenen vorherigen<br />

Schutzfrist von sechs Monaten wird die Maßnahme<br />

den Betroffenen einen nicht unerheblichen Zugewinn<br />

an Planungssicherheit und Verlässlichkeit bringen.<br />

Denn es besteht dann die Verpflichtung der Personalführung,<br />

die geplante Versetzung spätestens sechs<br />

Monate vor dem Termin mitzuteilen. Inwieweit sich<br />

diese Maßnahmen kurz- und mittelfristig praktisch<br />

umsetzen lassen, bleibt abzuwarten. Nach derzeitiger<br />

Praxis wird selbst die bisher vorgeschriebene nur<br />

dreimonatige Schutzfrist in vielen Fällen unterschritten.<br />

Bereits im Vorfeld werden aus der Truppe die beiden<br />

geplanten Versetzungstermine 1. April und 1. Oktober<br />

kritisiert. Hier sollen allerdings auch individuelle<br />

Lösungen möglich sein. Gerade Soldatinnen und<br />

Soldaten mit schulpflichtigen Kindern befürchten, zu<br />

zusätzlichem Pendeln gezwungen zu sein, da die<br />

genannten Termine mit dem Beginn eines Schuljahres<br />

beziehungsweise eines Schulhalbjahres nicht übereinstimmten.<br />

In diesem Zusammenhang ist positiv zu bewerten,<br />

dass das Bundesministerium der Verteidigung bei der<br />

Fortschreibung der Maßnahmen der Agenda die Bitte<br />

des Wehrbeauftragten in seine weiteren Überlegungen<br />

einfließen lassen will, bei der Kultusministerkonferenz<br />

dafür zu werben, an geeigneten Standorten<br />

Schulen mit einem bundeseinheitlichen Rahmenlehrplan<br />

einzurichten, um Schulwechsel der Kinder bei<br />

Versetzungen zu erleichtern.<br />

Versetzungsbedarf resultiert oftmals aus der Notwendigkeit,<br />

freigewordene Dienstposten nachzubesetzen,<br />

deren Inhaber wegen Erreichens der Altersgrenze<br />

oder des Endes der Verpflichtungszeit ausscheiden.<br />

Das kann zu jedem Zeitpunkt der Fall sein. Die Festlegung<br />

von zwei jährlich festen Versetzungsterminen<br />

erfordert daher eine Koordination mit den Zeitpunkten<br />

der Zurruhesetzung der ausscheidenden Soldatinnen<br />

und Soldaten, um Vakanzen auf den nachzubesetzenden<br />

Dienstposten zu vermeiden. Deshalb müssen<br />

Regelungen gefunden werden, die die Versetzungsund<br />

Zurruhesetzungszeitpunkte der Soldatinnen und<br />

Soldaten in Einklang bringen. Dies scheint bei den<br />

Berufssoldaten weniger schwierig als bei den Zeitsoldaten,<br />

da schon nach jetziger Gesetzeslage bei den<br />

Berufssoldaten vom Dienstherrn ein späterer Zurruhesetzungstermin<br />

festgelegt werden kann.<br />

Die ab Mitte 2017 geplante Dienstposteninformationsbörse,<br />

die nicht über die offenen, sondern über<br />

sämtliche Stellen und Verwendungsmöglichkeiten im<br />

In- und Ausland informiert und Interessierten ermöglichen<br />

soll, individuelle Verwendungswünsche aktiv<br />

auf der Plattform anzumelden, wird ein Novum in der<br />

Personalführung der Bundeswehr sein. Inwieweit die<br />

Börse über die bloßen Informationsmöglichkeiten<br />

hinaus Einfluss auf konkrete Personalmaßnahmen<br />

haben wird, hängt letztlich von der technischen<br />

Umsetzung und vor allem der Vernetzung mit den<br />

zuständigen Stellen im Bundesamt für das Personalmanagement<br />

der Bundeswehr ab. Denn nur wenn die<br />

angemeldeten Verwendungswünsche auch systematisch<br />

ausgewertet werden können – was wiederum mit<br />

der Kapazität und damit der Zahl der durch den Personalführer<br />

zu verwaltenden Soldatinnen und Soldaten<br />

zusammenhängt –, kann die Börse den gewünschten<br />

Effekt erzielen.<br />

Alles in allem scheinen die genannten Planungsvorhaben<br />

und bereits umgesetzten Maßnahmen in<br />

vielen Fällen geeignet, die militärischen Karrieren zu<br />

regionalisieren und Versetzungen zu reduzieren. Sie<br />

sind im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familien-<br />

beziehungsweise Privatleben und Dienst zu<br />

begrüßen.

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