Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
1807250
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 25 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten<br />
ist nunmehr vorgesehen, dass nach der ersten<br />
Anlassbeurteilung für alle Soldatinnen und Soldaten<br />
eine weitere zweite Anlassbeurteilung zu einem einheitlichen<br />
Vorlagetermin zu erstellen ist.<br />
Beförderungen<br />
Auch im Jahr 2015 warteten fast 10.000 Soldatinnen<br />
und Soldaten auf eine Beförderung, da die im Einzelplan<br />
14 ausgebrachten Planstellen nicht ausreichten,<br />
alle, die die Voraussetzungen erfüllten, auch zu befördern.<br />
Zumindest in einigen Bereichen führt dies zu<br />
unverhältnismäßig langen und für die Betroffenen<br />
unzumutbaren Wartezeiten. Nicht allein ein Planstellenmangel<br />
ist für die in vielen Eingaben geführte<br />
Klage über verzögerte Beförderungen ursächlich.<br />
Planstellen werden nach der Bundeshaushaltsordnung<br />
für Daueraufgaben ausgebracht, für die die Begründung<br />
eines Dienstverhältnisses als Soldatin oder Soldat<br />
auf Zeit oder Berufssoldatin beziehungsweise<br />
Berufssoldat zulässig ist. Anzahl und Dotierung der<br />
Planstellen richten sich indes nach den Forderungen,<br />
die sich aus dem Personalstrukturmodell <strong>18</strong>5 als zentralem<br />
Planungs- und Steuerungsinstrument ergeben.<br />
Für dieses Modell sind Parameter festgelegt, die im<br />
Ergebnis zu einem Umfang von rund 8.400 Soldatinnen<br />
und Soldaten führen, für die nach dem Dotierungsgefüge<br />
des Personalstrukturmodells <strong>18</strong>5 trotz<br />
Erfüllung aller Beförderungsvoraussetzungen bewusst<br />
keine höher dotierte Planstelle ausgebracht<br />
worden ist. Auch wenn also die gemäß Personalstrukturmodell<br />
<strong>18</strong>5 vorgesehene Planstellenausstattung<br />
nach Umfang und Struktur vollständig im Bundeshaushaltsplan<br />
ausgebracht ist, gibt es „Personalstrukturmodell-immanent“<br />
Beförderungsreihenfolgen.<br />
Damit wird in gewisser Weise dem<br />
Leistungsgedanken Rechnung getragen, wie er auch<br />
in der öffentlichen Verwaltung allgemein praktiziert<br />
wird. Beförderungsanwärter werden nicht sofort nach<br />
Erfüllen der Mindestvoraussetzungen tatsächlich<br />
befördert, sondern kommen nach einer Wartezeit auf<br />
dem Wege der Bestenauslese an die Reihe.<br />
Dieser systemimmanente Leistungsansatz kann allerdings<br />
nicht jegliche Wartezeit in einer Beförderungsreihenfolge<br />
rechtfertigen, wenn es nämlich um durchschnittliche<br />
Wartezeiten von zwei Jahren und<br />
mehr geht. Dabei bedeutet „durchschnittlich“, dass<br />
einige Soldatinnen und Soldaten deutlich länger warten,<br />
weil immer wieder Leistungsstärkere nachrücken<br />
und früher befördert werden und andere nach hinten<br />
verweisen. In vielen Eingaben kommt zum Ausdruck,<br />
wie unzufrieden und demotiviert die Soldatinnen und<br />
Soldaten über unverhältnismäßig lange Wartezeiten<br />
sind. Konkret betragen die vorgesehenen Umfänge<br />
der Beförderungsanwärter im Personalstrukturmodell<br />
<strong>18</strong>5 rund 6.600 zum Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann<br />
(Besoldungsgruppe A 8mZ), rund 1.200 zum<br />
Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann (Besoldungsgruppe<br />
A 9) sowie rund 600 zum Oberstleutnant (Besoldungsgruppe<br />
A 14).<br />
Hier muss nachgesteuert werden. Die Zahl derer, die<br />
„beförderungsreif“ sind, aber unverhältnismäßig<br />
lange warten müssen, ist viel zu hoch. Es gilt daher,<br />
in den genannten Bereichen die vom Personalstrukturmodell<br />
<strong>18</strong>5 vorgesehene Planstellenausstattung<br />
deutlich zu erhöhen und die sich daraus ergebenden<br />
Forderungen an den Haushalt zu realisieren.<br />
Änderung/Harmonisierung bei der Beförderungspraxis<br />
in den Teilstreitkräften<br />
Für spürbar mehr Gerechtigkeit zwischen den einzelnen<br />
Teilstreitkräften soll eine Änderung der Verwaltungspraxis<br />
bei den Beförderungen seit dem 1. Januar<br />
2016 sorgen.<br />
Die Auswahl der Soldatinnen und Soldaten für eine<br />
Beförderung erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese<br />
nach Eignung, Befähigung und Leistung. Da stets<br />
mehr Anwärter, die die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen<br />
erfüllen, zur Beförderung anstehen,<br />
als Planstellen vorhanden sind, werden die Beförderungsanwärter<br />
wie beschrieben nach Erreichen der<br />
erforderlichen Voraussetzungen in eine Beförderungsreihenfolge<br />
eingeordnet. Für die Reihung wird<br />
neben anderen Leistungskriterien vorrangig die aktuelle<br />
planmäßige Beurteilung herangezogen. Die<br />
Beförderung erfolgt dann aufgrund der Platzierung in<br />
der Reihenfolge.<br />
Bis Ende 2015 wurden für die Angehörigen der einzelnen<br />
Uniformträgerbereiche getrennte Beförderungsreihenfolgen<br />
gebildet. Dies führte dazu, dass<br />
Beförderungsanwärter des einen Uniformträgerbereichs<br />
trotz schlechterer Leistungswerte eher befördert<br />
wurden, als Beförderungsanwärter eines anderen<br />
Uniformträgerbereichs mit besseren Leistungswerten.<br />
Insbesondere in der Streitkräftebasis, in der Soldaten<br />
verschiedener Uniformträgerbereiche gemeinsam<br />
ihren Dienst leisten, führte dies zu Unmut. Gerade<br />
Soldatinnen und Soldaten, die vergleichbaren Tätigkeiten<br />
nachgingen und gemeinsam in einer Vergleichsgruppe<br />
beurteilt wurden, hatten wenig Verständnis,<br />
wenn eine Kameradin oder ein Kamerad nur<br />
deshalb schneller befördert wurde, weil er oder sie<br />
Angehöriger eines anderen Uniformträgerbereichs ist.<br />
Für Beförderungen mit Planstelleneinweisung ab dem<br />
1. Januar 2016 werden vom jeweiligen Uniformträgerbereich<br />
unabhängige, nunmehr teilstreitkraftübergreifende<br />
Beförderungsreihenfolgen gebildet.<br />
Damit wird sichergestellt, dass sich, unabhängig von