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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 25 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten<br />

ist nunmehr vorgesehen, dass nach der ersten<br />

Anlassbeurteilung für alle Soldatinnen und Soldaten<br />

eine weitere zweite Anlassbeurteilung zu einem einheitlichen<br />

Vorlagetermin zu erstellen ist.<br />

Beförderungen<br />

Auch im Jahr 2015 warteten fast 10.000 Soldatinnen<br />

und Soldaten auf eine Beförderung, da die im Einzelplan<br />

14 ausgebrachten Planstellen nicht ausreichten,<br />

alle, die die Voraussetzungen erfüllten, auch zu befördern.<br />

Zumindest in einigen Bereichen führt dies zu<br />

unverhältnismäßig langen und für die Betroffenen<br />

unzumutbaren Wartezeiten. Nicht allein ein Planstellenmangel<br />

ist für die in vielen Eingaben geführte<br />

Klage über verzögerte Beförderungen ursächlich.<br />

Planstellen werden nach der Bundeshaushaltsordnung<br />

für Daueraufgaben ausgebracht, für die die Begründung<br />

eines Dienstverhältnisses als Soldatin oder Soldat<br />

auf Zeit oder Berufssoldatin beziehungsweise<br />

Berufssoldat zulässig ist. Anzahl und Dotierung der<br />

Planstellen richten sich indes nach den Forderungen,<br />

die sich aus dem Personalstrukturmodell <strong>18</strong>5 als zentralem<br />

Planungs- und Steuerungsinstrument ergeben.<br />

Für dieses Modell sind Parameter festgelegt, die im<br />

Ergebnis zu einem Umfang von rund 8.400 Soldatinnen<br />

und Soldaten führen, für die nach dem Dotierungsgefüge<br />

des Personalstrukturmodells <strong>18</strong>5 trotz<br />

Erfüllung aller Beförderungsvoraussetzungen bewusst<br />

keine höher dotierte Planstelle ausgebracht<br />

worden ist. Auch wenn also die gemäß Personalstrukturmodell<br />

<strong>18</strong>5 vorgesehene Planstellenausstattung<br />

nach Umfang und Struktur vollständig im Bundeshaushaltsplan<br />

ausgebracht ist, gibt es „Personalstrukturmodell-immanent“<br />

Beförderungsreihenfolgen.<br />

Damit wird in gewisser Weise dem<br />

Leistungsgedanken Rechnung getragen, wie er auch<br />

in der öffentlichen Verwaltung allgemein praktiziert<br />

wird. Beförderungsanwärter werden nicht sofort nach<br />

Erfüllen der Mindestvoraussetzungen tatsächlich<br />

befördert, sondern kommen nach einer Wartezeit auf<br />

dem Wege der Bestenauslese an die Reihe.<br />

Dieser systemimmanente Leistungsansatz kann allerdings<br />

nicht jegliche Wartezeit in einer Beförderungsreihenfolge<br />

rechtfertigen, wenn es nämlich um durchschnittliche<br />

Wartezeiten von zwei Jahren und<br />

mehr geht. Dabei bedeutet „durchschnittlich“, dass<br />

einige Soldatinnen und Soldaten deutlich länger warten,<br />

weil immer wieder Leistungsstärkere nachrücken<br />

und früher befördert werden und andere nach hinten<br />

verweisen. In vielen Eingaben kommt zum Ausdruck,<br />

wie unzufrieden und demotiviert die Soldatinnen und<br />

Soldaten über unverhältnismäßig lange Wartezeiten<br />

sind. Konkret betragen die vorgesehenen Umfänge<br />

der Beförderungsanwärter im Personalstrukturmodell<br />

<strong>18</strong>5 rund 6.600 zum Hauptfeldwebel/Hauptbootsmann<br />

(Besoldungsgruppe A 8mZ), rund 1.200 zum<br />

Stabsfeldwebel/Stabsbootsmann (Besoldungsgruppe<br />

A 9) sowie rund 600 zum Oberstleutnant (Besoldungsgruppe<br />

A 14).<br />

Hier muss nachgesteuert werden. Die Zahl derer, die<br />

„beförderungsreif“ sind, aber unverhältnismäßig<br />

lange warten müssen, ist viel zu hoch. Es gilt daher,<br />

in den genannten Bereichen die vom Personalstrukturmodell<br />

<strong>18</strong>5 vorgesehene Planstellenausstattung<br />

deutlich zu erhöhen und die sich daraus ergebenden<br />

Forderungen an den Haushalt zu realisieren.<br />

Änderung/Harmonisierung bei der Beförderungspraxis<br />

in den Teilstreitkräften<br />

Für spürbar mehr Gerechtigkeit zwischen den einzelnen<br />

Teilstreitkräften soll eine Änderung der Verwaltungspraxis<br />

bei den Beförderungen seit dem 1. Januar<br />

2016 sorgen.<br />

Die Auswahl der Soldatinnen und Soldaten für eine<br />

Beförderung erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese<br />

nach Eignung, Befähigung und Leistung. Da stets<br />

mehr Anwärter, die die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen<br />

erfüllen, zur Beförderung anstehen,<br />

als Planstellen vorhanden sind, werden die Beförderungsanwärter<br />

wie beschrieben nach Erreichen der<br />

erforderlichen Voraussetzungen in eine Beförderungsreihenfolge<br />

eingeordnet. Für die Reihung wird<br />

neben anderen Leistungskriterien vorrangig die aktuelle<br />

planmäßige Beurteilung herangezogen. Die<br />

Beförderung erfolgt dann aufgrund der Platzierung in<br />

der Reihenfolge.<br />

Bis Ende 2015 wurden für die Angehörigen der einzelnen<br />

Uniformträgerbereiche getrennte Beförderungsreihenfolgen<br />

gebildet. Dies führte dazu, dass<br />

Beförderungsanwärter des einen Uniformträgerbereichs<br />

trotz schlechterer Leistungswerte eher befördert<br />

wurden, als Beförderungsanwärter eines anderen<br />

Uniformträgerbereichs mit besseren Leistungswerten.<br />

Insbesondere in der Streitkräftebasis, in der Soldaten<br />

verschiedener Uniformträgerbereiche gemeinsam<br />

ihren Dienst leisten, führte dies zu Unmut. Gerade<br />

Soldatinnen und Soldaten, die vergleichbaren Tätigkeiten<br />

nachgingen und gemeinsam in einer Vergleichsgruppe<br />

beurteilt wurden, hatten wenig Verständnis,<br />

wenn eine Kameradin oder ein Kamerad nur<br />

deshalb schneller befördert wurde, weil er oder sie<br />

Angehöriger eines anderen Uniformträgerbereichs ist.<br />

Für Beförderungen mit Planstelleneinweisung ab dem<br />

1. Januar 2016 werden vom jeweiligen Uniformträgerbereich<br />

unabhängige, nunmehr teilstreitkraftübergreifende<br />

Beförderungsreihenfolgen gebildet.<br />

Damit wird sichergestellt, dass sich, unabhängig von

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