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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 7 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

Das Berichtsjahr im Überblick<br />

Nie zuvor in den 60 Jahren ihres Bestehens hatte die<br />

Bundeswehr eine derartige Fülle unterschiedlicher<br />

Aufgaben und Einsätze zu bewältigen wie im<br />

Berichtsjahr: das Erstarken der Taliban im Post-<br />

ISAF-Afghanistan, das Andauern der Russland-Ukraine-Krise,<br />

die Konflikte in Syrien, im Irak und in<br />

Mali, der totalitäre Terror des IS, der auch vor Europa<br />

keinen Halt mehr macht, Flüchtlingsströme nach<br />

Deutschland – die sicherheitspolitische Lage fordert<br />

die Bundeswehr mehr denn je. Dies alles spielte auch<br />

für den 2015 in Gang gesetzten Weißbuchprozess, mit<br />

dem die Leitlinien deutscher Sicherheitspolitik für die<br />

kommenden Jahre formuliert werden sollen, eine bedeutende<br />

Rolle. Das Ergebnis wird interessant.<br />

Bis zum Ende des Jahres leisteten Soldatinnen und<br />

Soldaten der Bundeswehr in 17 internationalen Einsätzen<br />

ihren Dienst. Durch die Teilnahme an der<br />

NATO-Mission Resolute Support in Afghanistan mit<br />

bis zu 980 und der UN-Mission MINUSMA in Mali<br />

mit künftig bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten ist<br />

die Bundeswehr in besonders gefahrträchtigen Einsätzen<br />

aktiv. Der Aufstockung des Kontingents in<br />

Afghanistan hatte der Deutsche <strong>Bundestag</strong> zum Ende<br />

des Jahres ebenso zugestimmt wie der Entsendung<br />

von bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten zur Beteiligung<br />

an dem internationalen Anti-IS-Einsatz über<br />

Syrien und dem Irak.<br />

In diesem Zusammenhang ist zu begrüßen, dass die<br />

Parlamentarische Kommission zur Überprüfung,<br />

Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der<br />

Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr<br />

(„Rühe-Kommission“) im Juni 2015 ihren Bericht<br />

mit der Empfehlung abschloss, das Mitspracherecht<br />

des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr<br />

voll beizubehalten. Die Bundeswehr als Parlamentsarmee<br />

– diese Struktur hat sich in den 60 Jahren<br />

ihres Bestehens bewährt.<br />

Neben den mandatierten Einsätzen war die Bundeswehr<br />

in einsatzgleichen Verpflichtungen gebunden.<br />

So standen 4.600 Soldatinnen und Soldaten für die<br />

NATO Response Force, die schnelle Eingreiftruppe<br />

des Bündnisses, bereit. Weitere deutsche Kräfte sind<br />

durch die Reassurance-Programme der NATO kontinuierlich<br />

gebunden. Zusätzlich waren zum Ende des<br />

Jahres etwa 8.000 Soldatinnen und Soldaten in der<br />

Flüchtlingshilfe im Inland eingesetzt. Unter anderem<br />

diese Herausforderungen haben den beklagenswerten<br />

Zustand der materiellen und personellen Einsatzbereitschaft<br />

der Bundeswehr schonungslos offengelegt<br />

und unterstreichen das Erfordernis einer Vollausstattung<br />

der Bundeswehr mehr denn je.<br />

Die bereits in vergangenen Jahren festgestellten Mängel<br />

und Defizite bei den militärischen Großgeräten<br />

konnten nur zu einem geringen Teil behoben werden,<br />

wie der zuletzt im Dezember 2015 vom Bundesministerium<br />

der Verteidigung dem Verteidigungsausschuss<br />

des Deutschen <strong>Bundestag</strong>es vorgelegte Bericht über<br />

den Klarstand der Hauptwaffensysteme offenbarte.<br />

Auch der Ersatzteilbedarf für altes Gerät war – wie<br />

schon im Vorjahr – nicht gesichert. Daneben fehlte es<br />

an Ausrüstungsgegenständen für den Einzelnen.<br />

Unter dieser Situation litten vor allem die Ausbildung<br />

im Grundbetrieb und die einsatzvorbereitende Ausbildung<br />

sowie nicht zuletzt auch die Motivation der Soldatinnen<br />

und Soldaten.<br />

Dabei benötigt die Bundeswehr angesichts der<br />

geschilderten großen Herausforderungen gerade jetzt<br />

Soldatinnen und Soldaten, die hochmotiviert und<br />

belastbar sind. Belastbarkeit findet allerdings dort<br />

ihre Grenzen, wo permanente Überbelastung entsteht.<br />

Erneut war im Berichtsjahr festzustellen, dass die<br />

dienstliche Beanspruchung in der Bundeswehr<br />

ungleich verteilt ist. Soldatinnen und Soldaten einzelner<br />

Bereiche, insbesondere in Mangelverwendungen,<br />

wurden über Gebühr in Anspruch genommen. Der<br />

Fachkräftemangel betrifft zwischenzeitlich zum Teil<br />

ganze Laufbahnen, wie die Laufbahn der Feldwebel<br />

des allgemeinen Fachdienstes und der Fachunteroffiziere<br />

in technischen und informationstechnischen<br />

aber auch sanitätsdienstlichen Verwendungen.<br />

Trotz der bestehenden Schwierigkeiten, die vorhandenen<br />

Dienstposten mit qualifiziertem Personal zu<br />

besetzen und die Personalstärke von <strong>18</strong>5.000 Soldatinnen<br />

und Soldaten tatsächlich zu erreichen, ist die<br />

Frage zu stellen, ob diese angesichts des erweiterten<br />

Aufgabenspektrums der Bundeswehr noch angemessen<br />

ist. Die diesbezüglich angekündigten Überlegungen<br />

von Ministerin von der Leyen werden vom Wehrbeauftragten<br />

begrüßt.<br />

Mit der „Steigerung der Attraktivität des Dienstes in<br />

der Bundeswehr“ soll geeignetes und engagiertes Personal<br />

gewonnen und langfristig gebunden werden.<br />

Die Bundeswehr will einer der attraktivsten Arbeitgeber<br />

Deutschlands werden. Hierzu hat sie im Jahr 2015<br />

Weichen gestellt. Nach der Veröffentlichung der<br />

Agenda „Bundeswehr in Führung – Aktiv. Attraktiv.<br />

Anders.“ (Attraktivitätsagenda) am 30. Mai 2014,<br />

welche 29 untergesetzlichen Maßnahmen enthält,<br />

wurde am 26. Februar 2015 ein Artikelgesetz mit 25<br />

Maßnahmen im Deutschen <strong>Bundestag</strong> verabschiedet.<br />

Die untergesetzlichen Neuregelungen der Agenda<br />

und das Artikelgesetz bilden zusammen die attraktivitätssteigernden<br />

Maßnahmen und sollen kurz- und<br />

mittelfristig wirksam werden. Verbesserungen bei der<br />

Alterssicherung der Soldatinnen und Soldaten auf<br />

Zeit und beim Versorgungsrecht der Berufssoldatinnen<br />

und -soldaten sowie die Erhöhung von Erschwernis-<br />

und Stellenzulagen sind in Kraft getreten. Untergesetzliche<br />

Maßnahmen wie das Spitzenkräfte-

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