Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 69 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />
nicht von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung<br />
übernommen, sondern von den Krankenkassen.<br />
Da diese jedoch nicht sämtliche Kosten erstatten,<br />
sollte aufgrund der Fürsorgeverantwortung des<br />
Dienstherrn für die Soldatenfamilien geprüft werden,<br />
in welchem Umfang in derartigen Fällen eine Übernahme<br />
erfolgen kann.<br />
Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Einrichtung<br />
von Lotsen als niederschwelliges Angebot<br />
zur Hilfestellung für Einsatzgeschädigte bewährt. Die<br />
flächendeckende Betreuung durch Lotsen in allen<br />
Teilstreitkräften und Organisationsbereichen sollte<br />
daher weiterhin das Ziel sein. Bisher wurden knapp<br />
300 Soldatinnen und Soldaten aus allen militärischen<br />
Bereichen am Zentrum Innere Führung zum Lotsen<br />
ausgebildet, allerdings stehen etwa zehn Prozent aus<br />
unterschiedlichen Gründen nicht für eine Lotsentätigkeit<br />
zur Verfügung. Bei einer Lotsentätigkeit in<br />
Nebenfunktion sollten die Vorgesetzten dafür Sorge<br />
tragen, dass die Lotsen ausreichend Zeit für ihre Aufgabe<br />
haben und es nicht zu Interessenkollisionen mit<br />
ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben kommt.<br />
Die gesundheitliche Versorgung ehemaliger Einsatzteilnehmer<br />
im Falle einer erst nach ihrem Ausscheiden<br />
aus der Bundeswehr auftretenden psychischen<br />
Einsatzerkrankung ist nach wie vor unbefriedigend.<br />
Nach Auffassung des Bundesministeriums der<br />
Verteidigung gebietet die aus Paragraph 31 Soldatengesetz<br />
resultierende Fürsorgeverpflichtung keine<br />
Weitergewährung der unentgeltlichen truppenärztlichen<br />
Versorgung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten.<br />
Von Betroffenen wird allerdings bemängelt,<br />
dass ihr Anspruch auf bedarfsgerechte Behandlung<br />
und Versorgung durch die zivile Gesundheitsversorgung<br />
nur unzureichend sichergestellt werden kann.<br />
Für viele seit Jahren ausgeschiedene Soldatinnen und<br />
Soldaten ist es in Unkenntnis der Voraussetzungen<br />
und Ansprechstellen schwierig, psychische Beeinträchtigungen<br />
aus lange vergangenen Einsätzen überhaupt<br />
geltend zu machen. Das Bundesministerium der<br />
Verteidigung sollte daher im Sinne des umfassend<br />
verstandenen Fürsorgegedankens für die ausgeschiedenen<br />
Soldatinnen und Soldaten seine ablehnende<br />
Haltung überdenken und prüfen, welche zusätzlichen<br />
Betreuungsmöglichkeiten es zur bestmöglichen<br />
Unterstützung an psychischen Einsatzfolgen leidender<br />
ehemaliger Bundeswehrangehöriger gibt. Zumindest<br />
sollte es sicherstellen, dass der Kontakt zu ausgeschiedenen<br />
Einsatzteilnehmern bestehen bleibt. In<br />
deren Krankheitsfall muss auf dienstliche Informationen,<br />
wie Besondere Vorkommnisse im Auslandseinsatz<br />
beziehungsweise deren Gesundheitsdaten<br />
unter Berücksichtigung des Datenschutzes zurückgegriffen<br />
werden können.<br />
Suizide und Suizidversuche<br />
Seit 2009 starben fast viermal so viele Bundeswehrangehörige<br />
durch Selbsttötung wie in Ausübung des<br />
Dienstes. Für das Jahr 2015 liegen Meldungen zu 25<br />
vollendeten Suiziden (24 Soldaten, eine Soldatin)<br />
sowie 44 Suizidversuchen, darunter vier von Soldatinnen,<br />
vor. Unverändert liegen die Gründe zum überwiegenden<br />
Teil im privaten Bereich. Allerdings<br />
haben dienstliche Belastungen, wie Einsatzzeiten, ein<br />
heimatferner Dienstort und damit verbundenes Pendeln<br />
Rückwirkungen auf das Privatleben. Darüber<br />
hinaus darf die durch Untersuchungen bestätigte Vermutung<br />
nicht außer Acht gelassen werden, dass Auslandseinsätze<br />
der Bundeswehr mit einem hohen psychischen<br />
Belastungsausmaß einhergehen. Daraus folgende<br />
posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen<br />
und der Beginn von Alkoholabhängigkeiten,<br />
verbunden mit dem Risiko von depressiven Episoden,<br />
können durchaus im Zusammenhang mit Suiziden<br />
und Suizidversuchen stehen.<br />
Erfahrungen aus den amerikanischen Streitkräften<br />
belegen, dass die oben genannten Belastungen<br />
auch noch Jahre nach dem Ausscheiden aus der<br />
Armee ursächlich für Suizide und Suizidversuche<br />
sein können. Fürsorge endet deshalb nicht mit dem<br />
Ausscheiden aus dem Dienst, zumal der überwiegende<br />
Teil der Einsätze durch Soldatinnen und Soldaten<br />
auf Zeit getragen wird.<br />
Beschädigtenversorgung<br />
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Bundesamt für das<br />
Personalmanagement der Bundeswehr für die<br />
gesamte Beschädigtenversorgung, inklusive der Hinterbliebenenversorgung,<br />
zuständig. Dadurch ist endlich<br />
die „Beschädigtenversorgung aus einer Hand“<br />
realisiert worden. Die Übernahme und Vereinheitlichung<br />
der unterschiedlich geführten Versorgungsakten<br />
von 66 Versorgungsämtern sowie 27 orthopädischen<br />
Versorgungsstellen aus 16 Bundesländern war<br />
und ist eine große personelle und logistische Herausforderung<br />
für das Bundesamt. So kommt es bislang zu<br />
Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen,<br />
insbesondere der Heil- und Krankenbehandlung<br />
sowie der orthopädischen Versorgung. Offensichtlich<br />
wurde das Ausmaß der neu hinzugekommenen Versorgungsfälle<br />
unterschätzt. Eine inzwischen erfolgte<br />
Aufstockung des Personals soll Besserung bringen,<br />
wird sich jedoch erst mittelfristig auswirken. Außerdem<br />
lässt die geplante informationstechnische Unterstützung<br />
in Zukunft eine schnellere Antragsbearbeitung<br />
erwarten.<br />
Auch ungeachtet der Verzögerungen durch die<br />
Zusammenführung der Beschädigtenversorgung im<br />
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundes-