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Deutscher Bundestag 18/7250 Unterrichtung

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – <strong>18</strong>. Wahlperiode – 69 – Drucksache <strong>18</strong>/<strong>7250</strong><br />

nicht von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung<br />

übernommen, sondern von den Krankenkassen.<br />

Da diese jedoch nicht sämtliche Kosten erstatten,<br />

sollte aufgrund der Fürsorgeverantwortung des<br />

Dienstherrn für die Soldatenfamilien geprüft werden,<br />

in welchem Umfang in derartigen Fällen eine Übernahme<br />

erfolgen kann.<br />

Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Einrichtung<br />

von Lotsen als niederschwelliges Angebot<br />

zur Hilfestellung für Einsatzgeschädigte bewährt. Die<br />

flächendeckende Betreuung durch Lotsen in allen<br />

Teilstreitkräften und Organisationsbereichen sollte<br />

daher weiterhin das Ziel sein. Bisher wurden knapp<br />

300 Soldatinnen und Soldaten aus allen militärischen<br />

Bereichen am Zentrum Innere Führung zum Lotsen<br />

ausgebildet, allerdings stehen etwa zehn Prozent aus<br />

unterschiedlichen Gründen nicht für eine Lotsentätigkeit<br />

zur Verfügung. Bei einer Lotsentätigkeit in<br />

Nebenfunktion sollten die Vorgesetzten dafür Sorge<br />

tragen, dass die Lotsen ausreichend Zeit für ihre Aufgabe<br />

haben und es nicht zu Interessenkollisionen mit<br />

ihren sonstigen dienstlichen Aufgaben kommt.<br />

Die gesundheitliche Versorgung ehemaliger Einsatzteilnehmer<br />

im Falle einer erst nach ihrem Ausscheiden<br />

aus der Bundeswehr auftretenden psychischen<br />

Einsatzerkrankung ist nach wie vor unbefriedigend.<br />

Nach Auffassung des Bundesministeriums der<br />

Verteidigung gebietet die aus Paragraph 31 Soldatengesetz<br />

resultierende Fürsorgeverpflichtung keine<br />

Weitergewährung der unentgeltlichen truppenärztlichen<br />

Versorgung für ehemalige Soldatinnen und Soldaten.<br />

Von Betroffenen wird allerdings bemängelt,<br />

dass ihr Anspruch auf bedarfsgerechte Behandlung<br />

und Versorgung durch die zivile Gesundheitsversorgung<br />

nur unzureichend sichergestellt werden kann.<br />

Für viele seit Jahren ausgeschiedene Soldatinnen und<br />

Soldaten ist es in Unkenntnis der Voraussetzungen<br />

und Ansprechstellen schwierig, psychische Beeinträchtigungen<br />

aus lange vergangenen Einsätzen überhaupt<br />

geltend zu machen. Das Bundesministerium der<br />

Verteidigung sollte daher im Sinne des umfassend<br />

verstandenen Fürsorgegedankens für die ausgeschiedenen<br />

Soldatinnen und Soldaten seine ablehnende<br />

Haltung überdenken und prüfen, welche zusätzlichen<br />

Betreuungsmöglichkeiten es zur bestmöglichen<br />

Unterstützung an psychischen Einsatzfolgen leidender<br />

ehemaliger Bundeswehrangehöriger gibt. Zumindest<br />

sollte es sicherstellen, dass der Kontakt zu ausgeschiedenen<br />

Einsatzteilnehmern bestehen bleibt. In<br />

deren Krankheitsfall muss auf dienstliche Informationen,<br />

wie Besondere Vorkommnisse im Auslandseinsatz<br />

beziehungsweise deren Gesundheitsdaten<br />

unter Berücksichtigung des Datenschutzes zurückgegriffen<br />

werden können.<br />

Suizide und Suizidversuche<br />

Seit 2009 starben fast viermal so viele Bundeswehrangehörige<br />

durch Selbsttötung wie in Ausübung des<br />

Dienstes. Für das Jahr 2015 liegen Meldungen zu 25<br />

vollendeten Suiziden (24 Soldaten, eine Soldatin)<br />

sowie 44 Suizidversuchen, darunter vier von Soldatinnen,<br />

vor. Unverändert liegen die Gründe zum überwiegenden<br />

Teil im privaten Bereich. Allerdings<br />

haben dienstliche Belastungen, wie Einsatzzeiten, ein<br />

heimatferner Dienstort und damit verbundenes Pendeln<br />

Rückwirkungen auf das Privatleben. Darüber<br />

hinaus darf die durch Untersuchungen bestätigte Vermutung<br />

nicht außer Acht gelassen werden, dass Auslandseinsätze<br />

der Bundeswehr mit einem hohen psychischen<br />

Belastungsausmaß einhergehen. Daraus folgende<br />

posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen<br />

und der Beginn von Alkoholabhängigkeiten,<br />

verbunden mit dem Risiko von depressiven Episoden,<br />

können durchaus im Zusammenhang mit Suiziden<br />

und Suizidversuchen stehen.<br />

Erfahrungen aus den amerikanischen Streitkräften<br />

belegen, dass die oben genannten Belastungen<br />

auch noch Jahre nach dem Ausscheiden aus der<br />

Armee ursächlich für Suizide und Suizidversuche<br />

sein können. Fürsorge endet deshalb nicht mit dem<br />

Ausscheiden aus dem Dienst, zumal der überwiegende<br />

Teil der Einsätze durch Soldatinnen und Soldaten<br />

auf Zeit getragen wird.<br />

Beschädigtenversorgung<br />

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Bundesamt für das<br />

Personalmanagement der Bundeswehr für die<br />

gesamte Beschädigtenversorgung, inklusive der Hinterbliebenenversorgung,<br />

zuständig. Dadurch ist endlich<br />

die „Beschädigtenversorgung aus einer Hand“<br />

realisiert worden. Die Übernahme und Vereinheitlichung<br />

der unterschiedlich geführten Versorgungsakten<br />

von 66 Versorgungsämtern sowie 27 orthopädischen<br />

Versorgungsstellen aus 16 Bundesländern war<br />

und ist eine große personelle und logistische Herausforderung<br />

für das Bundesamt. So kommt es bislang zu<br />

Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen,<br />

insbesondere der Heil- und Krankenbehandlung<br />

sowie der orthopädischen Versorgung. Offensichtlich<br />

wurde das Ausmaß der neu hinzugekommenen Versorgungsfälle<br />

unterschätzt. Eine inzwischen erfolgte<br />

Aufstockung des Personals soll Besserung bringen,<br />

wird sich jedoch erst mittelfristig auswirken. Außerdem<br />

lässt die geplante informationstechnische Unterstützung<br />

in Zukunft eine schnellere Antragsbearbeitung<br />

erwarten.<br />

Auch ungeachtet der Verzögerungen durch die<br />

Zusammenführung der Beschädigtenversorgung im<br />

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundes-

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