Altlandkreis Ausgabe November/Dezember 2019 - Das Magazin für den westlichen Pfaffenwinkel
Der Traum vom deutschen Rekord - Stefanie Strauß drückt 110 kg | Kabarettist Helmut Schleich auf der Roten Couch | Zu Allerheiligen: Bestattung ist ein altes Gesetz |
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Zollamt Weilheim mit vielfältigem Aufgabenspektrum<br />
„Informieren<br />
statt draufzahlen“<br />
Weilheim | <strong>Das</strong> hat sich der junge<br />
Mann sicherlich anders vorgestellt,<br />
als er sich die rund 200 australische<br />
Dollar teure, mittels LED beleuchtbare<br />
Faschingsmaske im Internet<br />
bestellte. Da er <strong>den</strong> Kauf außerhalb<br />
der EU tätigte, bekam er bald darauf<br />
Post. Darin die Aufforderung,<br />
er müsse sich sein Päckchen beim<br />
Zollamt Weilheim abholen. Und<br />
gegebenenfalls Einfuhrumsatzsteuer<br />
zahlen – wenn der Wert der geschickten<br />
Ware die Freigrenze von<br />
22 Euro überschreitet. Sonst fallen<br />
19 Prozent an. Hat die Ware zudem<br />
einen Wert über 150 Euro, kommt<br />
ein warenbezogener Zolltarif obendrauf.<br />
Der kann variieren. „Irrtümlich<br />
der Meinung vieler kommt die<br />
Aufforderung dazu nicht vom Zoll<br />
selbst, sondern von der Deutschen<br />
Post“, sagt Zollamtsleiter Heiko<br />
Kliehm. Ein Unterschied, <strong>den</strong> viele<br />
nicht wahrnehmen wür<strong>den</strong>. Der<br />
zweite Irrtum liege oftmals darin,<br />
dass Kun<strong>den</strong> glauben, allein dass<br />
sie über einen Zwischenhändler<br />
bestellen, falle keine Zollgebühr an.<br />
„Auch da erleben wir so manches<br />
überraschtes Gesicht am Tresen“,<br />
sagt Kliehm. Tatsächlich bedarf es<br />
einer gewissen Wachsamkeit beim<br />
Online-Kauf, gerade über Plattformen.<br />
Sitzt der Händler des Produktes<br />
in einem Drittland, also außerhalb<br />
der EU, muss die Ware beim<br />
Übertreten der Grenze erklärt und<br />
bezeichnet sein.<br />
Wert und Inhalt<br />
sichtbar deklariert<br />
Heiko Kliehm zeigt auf das Etikett<br />
eines Päckchens, das im Lager des<br />
Zollamts Weilheim auf Weiterbearbeitung<br />
wartet. Darauf vermerkt<br />
findet sich zum einen der Inhalt<br />
des Päckchens, zum anderen dessen<br />
Wert. <strong>Das</strong> gilt natürlich auch <strong>für</strong><br />
Pakete, die zwischen Privatleuten<br />
versendet wer<strong>den</strong>. Sitzt der Absender<br />
beispielsweise in der Schweiz,<br />
Ein Uhrenarmband aus Krokodilleder: Amtsleiter Heiko Kliehm und Pressesprecherin<br />
Patrizia Kaiser zeigen beschlagnahmte Waren, die gegen das<br />
Gesetz <strong>für</strong> Artenschutz verstoßen haben.<br />
muss auch er <strong>den</strong> Inhalt sichtbar<br />
deklarieren. Sollte es sich dabei<br />
um ein Geschenk handeln, gilt eine<br />
Freigrenze von 45 Euro; darunter<br />
kann das Paket unversteuert zugestellt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Zunächst prüft die Post, ob sie das<br />
Paket selbst verzollen kann. Sie ist<br />
das einzige Versandunternehmen<br />
in Deutschland, das die Legitimation<br />
dazu hat. Mittels der Deklaration<br />
klärt die Post, ob der Inhalt<br />
des Päckchens importberechtigt ist.<br />
Die sogenannte VuB-Liste (Verbote<br />
und Beschränkungen bei der Einund<br />
Ausfuhr) gibt Auskunft; nicht<br />
berechtigt sind beispielsweise die<br />
Ein- oder Ausfuhr von Chemikalien,<br />
Waffen, Drogen, geschützter Tiere<br />
oder Arzneimittel. Stellt die Post<br />
Abweichungen fest, darf sie nicht<br />
verzollen – das Päckchen wandert<br />
nun zur zuständigen Zollbehörde<br />
in einem der 252 Zollämter in<br />
Deutschland, etwa dem Weilheimer<br />
Zollamt. Es ist zuständig <strong>für</strong><br />
die Landkreise Garmisch-Partenkirchen,<br />
Landsberg, Weilheim-<br />
Schongau, Starnberg und Bad Tölz-<br />
Wolfratshausen. Dahin hat nun die<br />
Post das aus Australien kommende<br />
Päckchen des jungen Mannes weitergeleitet,<br />
ihn anschließend darüber<br />
postalisch informiert.<br />
In diesem Falle scheitert die Aushändigung<br />
der Faschingsmaske an<br />
einem anderen Kriterium als <strong>den</strong><br />
zuvor aufgezählten: seine <strong>für</strong> umgerechnet<br />
125 Euro erworbene Faschingsmaske<br />
darf ihm am Tresen<br />
des Zollamts Weilheim nicht ausgehändigt<br />
wer<strong>den</strong>; zwei Buchstaben<br />
sind der Grund: CE. Dem Produkt,<br />
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