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IOEW SR 025 Oekologischer Konsum.pdf, pages 1 - Institut für ...

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124<br />

BERNT REBENTISCH<br />

Nur allzu oft hat sich gezeigt, daß dem ehrlichen Willen der öffentlichen Hand, umweltfreundliche<br />

Aspekte bei der Beschaffung zu berücksichtigen, ein mehr als unzureichendes Marktangebot gegenüberstand,<br />

so daß herkömmliche Produkte nur aus dem Grunde beschafft werden mußten, weil andere<br />

Möglichkeiten auf dem Markt nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung standen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich, daß die bisherigen Bemühungen, mit Hilfe des<br />

"Umweltzeichens" die Verbraucher auf umweltfreundliche Produkte aufmerksam zu machen, bisher<br />

nur einen absolut unzureichenden Marktsektor erfaßt haben. Darüber hinaus ist auch eine gewisse<br />

Verwirrung durch den Tatbestand entstanden, daß die Kriterien der Vergabe des Umweltzeichens<br />

von vornherein umweltfreundliche Produkte nicht erfaßten, sondern mehr oder weniger darauf abgehoben<br />

wurde, welche Möglichkeiten bestanden, herkömmliche Produkte zu verbessern. Dies hat - um<br />

nur ein Beispiel zu erwähnen - beispielsweise dazu geführt, daß reine Naturfarben (Silikatfarben) gegenüber<br />

"umweltfreundlichen" Farben, die noch Lösungsmittel auf der Basis von Nitroverbindungen<br />

enthalten, nicht das Umweltzeichen erhalten konnten, und zwar nur deshalb, weil die erstgenannten<br />

Produkte von vornherein niemals schädliche Komponenten enthielten. Hier ist vielleicht ein Umdenken<br />

hinsichtlich der Bestimmungen zur Vergabe des Umweltzeichens erforderlich, um nicht tatsächlich<br />

umweltfreundliche Produkte deshalb zu diskriminieren, weil sie von vornherein umweltfreundlich<br />

waren.<br />

Als Fazit ist daher festzustellen, daß den guten Absichten auf der Verbraucherseite ein völlig unzureichendes<br />

Marktangebot gegenüber steht. Hier ist die Industrie auf breiter Front aufgefordert,<br />

umweltfreundliche Produkte zu entwickeln und auch zu vernünftigen Preisen anzubieten.<br />

13 Unterrichtung der öffentlichen Vergabestellen<br />

Trotz einschlägiger Bemühungen bei Bund und Ländern bleibt festzustellen, daß die Unterrichtung<br />

der Vergabestellen über die Möglichkeiten des Bezugs umweltfreundlicher Produkte sich auf einem<br />

ausgesprochen niedrigen Niveau befindet.<br />

Auch bei größter Anstrengung der Vergabestellen kann oft nicht festgestellt werden, welche Produkte<br />

gegenüber anderen unter Beachtung umweltfreundlicher Gesichtspunkte den Vorzug verdienen.<br />

Es hat sich erwiesen, daß die vom Umweltbundesamt herausgebrachten Verzeichnisse über die<br />

mit dem Umweltzeichen ausgezeichneten Produkte - so hilfreich sie auch im einzelnen sind - <strong>für</strong> die<br />

Gesamtzahl der Beschaffungen bisher allein aufgrund ihrer Zahl eine untergeordnete Rolle spielen.<br />

Als wesentliche Mängel sind dabei hervorzuheben:<br />

- Mangelnde Deklarierung auf den Verpackungen (schädliche Inhaltsstoffe sind nicht ohne weiteres<br />

erkennbar)<br />

- Mangel an hinreichenden gesetzlichen Bestimmungen über die Schädlichkeit bestimmter Inhaltsstoffe<br />

und dementsprechende Kennzeichnungspflicht<br />

- Auch auf besondere Anforderung hin sind Hersteller nicht verpflichtet, über die Inhaltsstoffe ihrer<br />

Produkte hinreichende Auskunft zu erteilen. Die Informationen, die der öffentliche Auftraggeber<br />

hierüber erhalten kann, beruhen auf der freiwilligen Preisgabe der Hersteller, wobei in keiner<br />

Weise sichergestellt ist, daß schädliche Inhaltsstoffe auch genannt werden.

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