IOEW SR 025 Oekologischer Konsum.pdf, pages 1 - Institut für ...
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ÖKOLOGISCHER KONSUM - EIN ALLGEMEININTERESSE OHNE MOBILISIERUNGSKRAFT 29<br />
1981: 131), d.h. arbeits- und betriebsverfassungsrechtlicher Schutz <strong>für</strong> Arbeitnehmer, die das Wohl<br />
des Betriebes dadurch fördern, daß sie die Folgen betrieblichen Handelns in einem längeren Zeithorizont<br />
prüfen und, indem sie Allgemeininteressen im Betrieb vertreten, Hilfe zur Anpassung des Betriebs<br />
an seine gesellschaftliche und natürliche Umwelt leisten (vgl. den Beitrag zur Produktmitbestimmung).<br />
Allerdings wäre es leichtfertiger Optimismus, das Thema "Verbraucherschutz in der Produktion"<br />
nur an die Wunschliste anzuhängen, die die Gewerkschaften <strong>für</strong> den Fall einer arbeitnehmerfreundlichen<br />
Totalreform des Arbeitsrechts angelegt haben. Geht es doch weniger um die Begründung neuartiger<br />
Rechte als um die Geltendmachung von durchweg wohllegitimierten und großenteils längst<br />
legalen Normen, insbesondere was die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Verträgen betrifft.<br />
Worauf es ankäme, ist v.a. das aus der betrieblichen Erpressungssituation entspringende persönliche<br />
Risiko von gemeinwohlorientierten Arbeitnehmern abzusichern. Hier<strong>für</strong> wird ein Netzwerk der<br />
rechtlichen, der materiellen und der moralischen (u.a. berufsethischen) Unterstützung benötigt, das<br />
denen, die ihre Betriebskarriere dem ökologischen Allgemeininteresse opfern, alternative Sicherheit,<br />
soziale Anerkennung und neue Chancen vermittelt. Ein solches Netz zählt zu den Dingen, die zwar<br />
keineswegs einfach zu starten sind, aber mit wachsender gesellschaftlicher Bedeutung eher weniger<br />
1-2<br />
als mehr Kraft brauchen.<br />
7. Dynamische Organisationsformen<br />
Zwei weitere Nebenpfade zur Vertretung des Interesses an ökologischem <strong>Konsum</strong> tauchen auf,<br />
wenn man die "Logik des kollektiven Handelns", d.h. das Theorem der Unwahrscheinlichkeit von Kooperation<br />
zugunsten von Allgemeininteressen, etwas gegen den Strich (aber nicht gegen seine Logik)<br />
bürstet. Zum einen könnten Verbandsmitgliedschaften auf (etwas) andere als auf dezidierte <strong>Konsum</strong>interessen<br />
gegründet sein. Zum zweiten bestehen verhältnismäßig günstige Chancen <strong>für</strong> eine Koalition<br />
aus unterschiedlichen Beteiligungsmotiven.<br />
(1) Die gewollte Nichtentsprechung zwischen Organisationszweck und Mitgliederinteressen ist<br />
nur dann problematisch, wenn die tatsächlich vertretenen Organisationsziele außerhalb der oder gar<br />
im Gegensatz zu den organisationsrelevanten Mitgliederinteressen liegen. Das muß nicht bei jeder<br />
Art von "Abweichung" der Fall sein.<br />
<strong>Konsum</strong>interessen erliegen der Selbstlähmungstendenz nur dann, wenn sie allgemein definiert,<br />
d.h. nicht in besondere Orientierungen, Lebensweisen und Problemdeutungen eingebettet sind. Sind<br />
sie dagegen Teil einer Art von Subkultur, so haben sie zwar keine gesellschaftliche Repräsentativität,<br />
aber ein gewisses Maß an Organisationsfähigkeit. Soweit nur ihr Einflußgewicht gegenüber politischen<br />
<strong>Institut</strong>ionen und Wirtschaftsverbänden zählt, bietet sich eine (Teil-)Lösung des Kollektivgutproblems<br />
an: Partikular orientierte Verbände können leichter Beiträge mobilisieren und von<br />
daher "mächtiger" werden als solche, die versuchen, ausschließlich allgemeine Interessen zu vertreten.<br />
13 Ihre Wirkung beruht dann v.a. auf der Antizipation von betrieblich unangenehmen Möglichkeiten<br />
(gesellschaftlicher Druck plus Abwandern qualifizierter Mitarbeiter) und weniger auf den Wirkungen praktizierter<br />
Eingriffe (und wäre damit eine Analogie zur Einflußmacht des Kapitals auf das Arbeitnehmerhandeln). Es<br />
ist wohl ein Projekt, das man sich realistischerweise besser als Mischung aus Berufsverband und Greenpeace<br />
denn als eine Unterabteilung des Referats Mitbestimmung beim DGB vorstellt.