IOEW SR 025 Oekologischer Konsum.pdf, pages 1 - Institut für ...
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BERNT REBENTISCH<br />
sondern auch die etwa möglichen volkswirtschaftlichen Kosteneinsparungen zu berücksichtigen, die<br />
durch die umweltschonenden Eigenschaften einer Leistung an anderer Stelle entstehen.<br />
In diesem Zusammenhang wurde auch eine Aufstellung der beim Umweltbundesamt erhältlichen<br />
Merkblätter "Umweltzeichen" beigefügt, die je nach Bedarf in Zukunft aktualisiert werden wird.<br />
2.1.2 Bereits am 26. Februar 1985 hatte der Senat im Rahmen der "Allgemeinen Anweisung über<br />
zusätzliche Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführungen von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)"<br />
Vorschriften beschlossen, die zwar im Prinzip als die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des<br />
Landes Berlin anzusehen sind, dennoch nicht unerhebliche Bestimmungen zur Beachtung von<br />
Aspekten des Umweltschutzes enthielten (s. Anlage 2). Mit Vertragsabschluß verpflichten sich die<br />
Auftragnehmer, bei ihren Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter umweltfreundliche<br />
Produkte und Verfahren im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten<br />
bevorzugt einzusetzen. Weiterhin sind umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sowie solche,<br />
die mehrfach verwendet oder umweltfreundlich verwertet werden können, zu bevorzugen. Weiterhin<br />
sind umweltfreundliche Erzeugnisse bei Aufträgen und Beschaffungsmaßnahmen des Landes<br />
Berlin zu bevorzugen; die den Auftragnehmer betreffenden Umweltschutzbestimmungen der Nr. 2<br />
sind nicht abdingbar.<br />
2.1.3 Generelle Vorschriften der VOL/A (Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistugen). Die VOL/A wird<br />
als grundlegende Vergabevorschrift weit übereinstimmend von Bund, Ländern und vielen Gemeinden<br />
angewendet. Entgegen früheren Auffassungen ist nunmehr durch die offiziellen Erläuterungen zum §<br />
8 - Leistungsbeschreibung - der VOL/A klargestellt, daß Gesichtspunkte des Umweltschutzes sehr<br />
wohl bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Um Mißverständnisse zu vermeiden,<br />
muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß Umweltschutzgesichtspunkte in der Leistungsbeschreibung<br />
ausdrücklich genannt sein müssen. Die nachträgliche, sozusagen stillschweigende<br />
Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten bei der Wertung der Angebote und Erteilung<br />
des Zuschlages ist nach wie vor ein sog. "vergabefremder Aspekt".<br />
2.1.4 Bisherige praktische Erfahrungen bei der Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten<br />
in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Bestimmungen über die Beachtung<br />
von Umweltschutzgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind verhältnismäßig<br />
neu.<br />
Selbstverständlich kann nicht erwartet werden, daß innerhalb kurzer Zeit "liebe Gewohnheiten"<br />
aufgegeben werden und die Verwaltung nur noch umweltfreundlich vergibt. Auf der anderen Seite<br />
konnte festgestellt werden, daß diese Vorschriften doch in einem weit über das früher erwartbare<br />
Maß hinausgehenden Umfang in der Praxis berücksichtigt werden. Vor allem das <strong>für</strong> zentrale Beschaffungen<br />
in Berlin zuständige Landesverwaltungsamt hat sich in erheblichem Umfang bemüht,<br />
sich über die Umweltfreundlichkeit der von ihm beschafften Bedarfsgegenstände soweit wie irgend<br />
möglich zu informieren. Diese Informationen werden an die gesamte Berliner Verwaltung weitergegeben;<br />
im Angebotsspektrum des LVwA (Landesverwltungsamt)finden sich seit geraumer Zeit eine<br />
erhebliche Anzahl von Bedarfsgegenständen, die unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes der<br />
Umweltverträglichkeit ausgewählt wurden, auch wenn dies in Einzelfällen einen höheren Preis bei<br />
der Beschaffung mit sich bringt.<br />
Zugegeben werden muß jedoch, daß sich bei aller guten Absicht die o.g. praktischen Schwierigkeiten,<br />
jeweils geeignete umweltfreundliche Alternativen ausfindig zu machen, auch auf die Beschaffungen<br />
des Landesverwaltungsamtes auswirken.