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IOEW SR 025 Oekologischer Konsum.pdf, pages 1 - Institut für ...

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BERNT REBENTISCH<br />

sondern auch die etwa möglichen volkswirtschaftlichen Kosteneinsparungen zu berücksichtigen, die<br />

durch die umweltschonenden Eigenschaften einer Leistung an anderer Stelle entstehen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Aufstellung der beim Umweltbundesamt erhältlichen<br />

Merkblätter "Umweltzeichen" beigefügt, die je nach Bedarf in Zukunft aktualisiert werden wird.<br />

2.1.2 Bereits am 26. Februar 1985 hatte der Senat im Rahmen der "Allgemeinen Anweisung über<br />

zusätzliche Vertragsbedingungen <strong>für</strong> die Ausführungen von Leistungen (ausgenommen Bauleistungen)"<br />

Vorschriften beschlossen, die zwar im Prinzip als die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" des<br />

Landes Berlin anzusehen sind, dennoch nicht unerhebliche Bestimmungen zur Beachtung von<br />

Aspekten des Umweltschutzes enthielten (s. Anlage 2). Mit Vertragsabschluß verpflichten sich die<br />

Auftragnehmer, bei ihren Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter umweltfreundliche<br />

Produkte und Verfahren im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten<br />

bevorzugt einzusetzen. Weiterhin sind umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sowie solche,<br />

die mehrfach verwendet oder umweltfreundlich verwertet werden können, zu bevorzugen. Weiterhin<br />

sind umweltfreundliche Erzeugnisse bei Aufträgen und Beschaffungsmaßnahmen des Landes<br />

Berlin zu bevorzugen; die den Auftragnehmer betreffenden Umweltschutzbestimmungen der Nr. 2<br />

sind nicht abdingbar.<br />

2.1.3 Generelle Vorschriften der VOL/A (Verdingungsordnung <strong>für</strong> Leistugen). Die VOL/A wird<br />

als grundlegende Vergabevorschrift weit übereinstimmend von Bund, Ländern und vielen Gemeinden<br />

angewendet. Entgegen früheren Auffassungen ist nunmehr durch die offiziellen Erläuterungen zum §<br />

8 - Leistungsbeschreibung - der VOL/A klargestellt, daß Gesichtspunkte des Umweltschutzes sehr<br />

wohl bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden können. Um Mißverständnisse zu vermeiden,<br />

muß allerdings darauf hingewiesen werden, daß Umweltschutzgesichtspunkte in der Leistungsbeschreibung<br />

ausdrücklich genannt sein müssen. Die nachträgliche, sozusagen stillschweigende<br />

Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten bei der Wertung der Angebote und Erteilung<br />

des Zuschlages ist nach wie vor ein sog. "vergabefremder Aspekt".<br />

2.1.4 Bisherige praktische Erfahrungen bei der Berücksichtigung von Umweltschutzgesichtspunkten<br />

in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Bestimmungen über die Beachtung<br />

von Umweltschutzgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind verhältnismäßig<br />

neu.<br />

Selbstverständlich kann nicht erwartet werden, daß innerhalb kurzer Zeit "liebe Gewohnheiten"<br />

aufgegeben werden und die Verwaltung nur noch umweltfreundlich vergibt. Auf der anderen Seite<br />

konnte festgestellt werden, daß diese Vorschriften doch in einem weit über das früher erwartbare<br />

Maß hinausgehenden Umfang in der Praxis berücksichtigt werden. Vor allem das <strong>für</strong> zentrale Beschaffungen<br />

in Berlin zuständige Landesverwaltungsamt hat sich in erheblichem Umfang bemüht,<br />

sich über die Umweltfreundlichkeit der von ihm beschafften Bedarfsgegenstände soweit wie irgend<br />

möglich zu informieren. Diese Informationen werden an die gesamte Berliner Verwaltung weitergegeben;<br />

im Angebotsspektrum des LVwA (Landesverwltungsamt)finden sich seit geraumer Zeit eine<br />

erhebliche Anzahl von Bedarfsgegenständen, die unter Berücksichtigung des Gesichtspunktes der<br />

Umweltverträglichkeit ausgewählt wurden, auch wenn dies in Einzelfällen einen höheren Preis bei<br />

der Beschaffung mit sich bringt.<br />

Zugegeben werden muß jedoch, daß sich bei aller guten Absicht die o.g. praktischen Schwierigkeiten,<br />

jeweils geeignete umweltfreundliche Alternativen ausfindig zu machen, auch auf die Beschaffungen<br />

des Landesverwaltungsamtes auswirken.

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