Allgäuer Wirtschaftsmagazin_Ausgabe 4_2021
Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.
Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.
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Agenturinhaber Hans Haumayr<br />
Wunsch des Mitarbeiters Teile seines Lohns<br />
in eine Altersvorsorge umleiten. Durch<br />
die Förderung des Staates spart sich der<br />
An gestellte die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Zusätzlich ist der Arbeitgeber<br />
durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
verpflichtet, auf jeden für die Betriebliche<br />
Altersvorsorge vom Mitarbeiter<br />
aufgewendeten Euro 15 Cent als Zuschuss<br />
draufzulegen.<br />
AWM: Und wie ist das zu finanzieren?<br />
Hans Haumayr: In der Tat ergibt sich daraus<br />
für beide Seiten ein finanzieller Vorteil.<br />
Unsere Beratungskonzepte sind darauf ausgelegt,<br />
für beide Seiten den Nutzen transparent<br />
und nachvollziehbar darzustellen. Der<br />
Arbeitgeber beweist zudem soziale Kompetenz<br />
und nachhaltiges Denken – heutzutage<br />
ein wichtiges Argument. Auch wir sind<br />
immer offen für begeisterungsfähige Mitarbeiter,<br />
um unser Team zu erweitern.<br />
AWM: Ab dem 1. Januar 2022 soll ja<br />
ein Betriebsrentenstärkungsgesetz in<br />
Kraft treten. Was ist darin festgelegt?<br />
Hans Haumayr: Dieses Gesetz ist bereits<br />
seit 2019 in Kraft und schreibt für jeden<br />
Neuvertrag eines Mitarbeiters eine Mindestförderung<br />
von 15 Prozent durch den Arbeitgeber<br />
vor. Neu ab 2022 ist, dass dies auch<br />
für alle bestehenden Verträge gilt. Die Umsetzung<br />
der Zuschusspflicht ist für Altfälle<br />
häufig komplex. Insbesondere für Arbeitgeber,<br />
die bisher schon Zuschüsse bezahlen,<br />
ist es jetzt wichtig, in einer Versorgungsordnung<br />
festzulegen, dass die bis herige Förderung<br />
die gesetzliche Forderung erfüllt.<br />
AWM: Was ist eine Versorgungsordnung?<br />
Hans Haumayr: In der Versorgungsordnung<br />
legt der Arbeitgeber einheitlich die<br />
Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge<br />
durch das Unternehmen für seine<br />
Mitarbeiter fest und stellt klar, wie die gesetzlichen<br />
Vorgaben umgesetzt werden.<br />
Wir bieten mit unserem Kooperationspartner<br />
Bayern-Versicherung kostenneutral<br />
die juristisch abgesicherte Erstellung<br />
einer Versorgungsordnung an.<br />
AWM: Was passiert, wenn der Arbeitgeber<br />
es versäumt, seiner gesetzlichen<br />
Zuschusspflicht nachzukommen?<br />
Hans Haumayr: Er haftet aufgrund der<br />
gesetzlichen Einstandspflicht für Einbußen,<br />
die dem Mitarbeiter in der Rentenphase<br />
entstehen. Eine Haftung für nicht gezahlte<br />
Beiträge besteht unabhängig von der Verjährung<br />
der Beiträge langfristig.<br />
AWM: Sie sprachen auch die Betriebliche<br />
Krankenversicherung an. Können<br />
Sie mir die erklären?<br />
Hans Haumayr: Die gesetzliche Krankenversicherung<br />
bietet im Krankheitsfall<br />
lediglich eine Basisversorgung. So müssen<br />
gesetzlich Versicherte beim Brillenkauf,<br />
Die Subdirektion Haumayr & Sohn ist<br />
die größte Agentur der Versicherungskammer<br />
Bayern in Schwaben. Sie<br />
ist kompetenter Partner für Gewerbeunternehmen,<br />
die eine qualifizierte<br />
Unterstützung für sich, das Unternehmen<br />
und die Mitarbeiter wünschen.<br />
Zu den Qualifikationen gehören: zertifizierter<br />
Riskmanager ISO 31000,<br />
zerti fizierter Vorsorgeberater für<br />
Betrieb liche Altersvorsorge, zertifizierter<br />
Vorsorgeberater für Betriebliche<br />
Krankenversicherung und TÜV-geprüfter<br />
Kundenberater.<br />
bei Zahnersatz etc. mit erheblichen Eigenanteilen<br />
rechnen. Hier kann der Arbeitgeber<br />
durch den Abschluss einer Betrieblichen<br />
Krankenversicherung finanzielle<br />
Unterstützung sicherstellen. Auch kann<br />
er ohne Gesundheitsprüfung den Mitarbeiter<br />
zum Privatpatienten im Krankenhaus<br />
machen.<br />
Kirsten Posautz<br />
Subdirektion Haumayr & Sohn GmbH<br />
Ringweg 23<br />
87600 Kaufbeuren<br />
Telefon 08431 90470<br />
info@haumayr.vkb.de<br />
www.haumayr.vkb.de<br />
BILDER: ROHDE FOTOGRAFIE<br />
4 | <strong>2021</strong><br />
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