20.08.2021 Aufrufe

Allgäuer Wirtschaftsmagazin_Ausgabe 4_2021

Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.

Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.

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Agenturinhaber Hans Haumayr<br />

Wunsch des Mitarbeiters Teile seines Lohns<br />

in eine Altersvorsorge umleiten. Durch<br />

die Förderung des Staates spart sich der<br />

An gestellte die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Zusätzlich ist der Arbeitgeber<br />

durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

verpflichtet, auf jeden für die Betriebliche<br />

Altersvorsorge vom Mitarbeiter<br />

aufgewendeten Euro 15 Cent als Zuschuss<br />

draufzulegen.<br />

AWM: Und wie ist das zu finanzieren?<br />

Hans Haumayr: In der Tat ergibt sich daraus<br />

für beide Seiten ein finanzieller Vorteil.<br />

Unsere Beratungskonzepte sind darauf ausgelegt,<br />

für beide Seiten den Nutzen transparent<br />

und nachvollziehbar darzustellen. Der<br />

Arbeitgeber beweist zudem soziale Kompetenz<br />

und nachhaltiges Denken – heutzutage<br />

ein wichtiges Argument. Auch wir sind<br />

immer offen für begeisterungsfähige Mitarbeiter,<br />

um unser Team zu erweitern.<br />

AWM: Ab dem 1. Januar 2022 soll ja<br />

ein Betriebsrentenstärkungsgesetz in<br />

Kraft treten. Was ist darin festgelegt?<br />

Hans Haumayr: Dieses Gesetz ist bereits<br />

seit 2019 in Kraft und schreibt für jeden<br />

Neuvertrag eines Mitarbeiters eine Mindestförderung<br />

von 15 Prozent durch den Arbeitgeber<br />

vor. Neu ab 2022 ist, dass dies auch<br />

für alle bestehenden Verträge gilt. Die Umsetzung<br />

der Zuschusspflicht ist für Altfälle<br />

häufig komplex. Insbesondere für Arbeitgeber,<br />

die bisher schon Zuschüsse bezahlen,<br />

ist es jetzt wichtig, in einer Versorgungsordnung<br />

festzulegen, dass die bis herige Förderung<br />

die gesetzliche Forderung erfüllt.<br />

AWM: Was ist eine Versorgungsordnung?<br />

Hans Haumayr: In der Versorgungsordnung<br />

legt der Arbeitgeber einheitlich die<br />

Förderung der Betrieblichen Altersvorsorge<br />

durch das Unternehmen für seine<br />

Mitarbeiter fest und stellt klar, wie die gesetzlichen<br />

Vorgaben umgesetzt werden.<br />

Wir bieten mit unserem Kooperationspartner<br />

Bayern-Versicherung kostenneutral<br />

die juristisch abgesicherte Erstellung<br />

einer Versorgungsordnung an.<br />

AWM: Was passiert, wenn der Arbeitgeber<br />

es versäumt, seiner gesetzlichen<br />

Zuschusspflicht nachzukommen?<br />

Hans Haumayr: Er haftet aufgrund der<br />

gesetzlichen Einstandspflicht für Einbußen,<br />

die dem Mitarbeiter in der Rentenphase<br />

entstehen. Eine Haftung für nicht gezahlte<br />

Beiträge besteht unabhängig von der Verjährung<br />

der Beiträge langfristig.<br />

AWM: Sie sprachen auch die Betriebliche<br />

Krankenversicherung an. Können<br />

Sie mir die erklären?<br />

Hans Haumayr: Die gesetzliche Krankenversicherung<br />

bietet im Krankheitsfall<br />

lediglich eine Basisversorgung. So müssen<br />

gesetzlich Versicherte beim Brillenkauf,<br />

Die Subdirektion Haumayr & Sohn ist<br />

die größte Agentur der Versicherungskammer<br />

Bayern in Schwaben. Sie<br />

ist kompetenter Partner für Gewerbeunternehmen,<br />

die eine qualifizierte<br />

Unterstützung für sich, das Unternehmen<br />

und die Mitarbeiter wünschen.<br />

Zu den Qualifikationen gehören: zertifizierter<br />

Riskmanager ISO 31000,<br />

zerti fizierter Vorsorgeberater für<br />

Betrieb liche Altersvorsorge, zertifizierter<br />

Vorsorgeberater für Betriebliche<br />

Krankenversicherung und TÜV-geprüfter<br />

Kundenberater.<br />

bei Zahnersatz etc. mit erheblichen Eigenanteilen<br />

rechnen. Hier kann der Arbeitgeber<br />

durch den Abschluss einer Betrieblichen<br />

Krankenversicherung finanzielle<br />

Unterstützung sicherstellen. Auch kann<br />

er ohne Gesundheitsprüfung den Mitarbeiter<br />

zum Privatpatienten im Krankenhaus<br />

machen.<br />

Kirsten Posautz<br />

Subdirektion Haumayr & Sohn GmbH<br />

Ringweg 23<br />

87600 Kaufbeuren<br />

Telefon 08431 90470<br />

info@haumayr.vkb.de<br />

www.haumayr.vkb.de<br />

BILDER: ROHDE FOTOGRAFIE<br />

4 | <strong>2021</strong><br />

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