20.08.2021 Aufrufe

Allgäuer Wirtschaftsmagazin_Ausgabe 4_2021

Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.

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Türkheim | Steuerberatung<br />

Dienstreisen – steuerlich absetzbar bei<br />

Abwesenheitszeiten über acht Stunden<br />

Verstärkt beginnen wieder die Dienst reisen.<br />

Jürgen Angele von Angele & Kollegen aus<br />

Türkheim erklärt, dass zum 1. Januar 2020<br />

bereits eine Erhöhung der „Reisepauschale“<br />

erfolgte.<br />

8.00 Uhr von zu Hause zu einem Kundentermin<br />

und kehrt um 18.00 Uhr zurück,<br />

kann er für die zehnstündige Abwesenheit<br />

14,00 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgleich<br />

geltend machen. Unerheblich<br />

ist, ob der Betreffende diese <strong>Ausgabe</strong>n<br />

tatsächlich hatte.<br />

den Pauschbetrag für jeden An- und Abreisetag<br />

geltend machen. Für jeden Abwesenheitstag<br />

gibt es pauschal 28,00 Euro dazu.<br />

Soll eine GmbH dem Geschäftsführer diese<br />

Pauschale auszahlen, muss dies im Arbeitsvertrag<br />

geregelt sein.<br />

Werbungskostenpauschalen<br />

Für Kundentermine außer Haus können<br />

tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen<br />

geltend gemacht werden.<br />

Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer<br />

oder Selbstständige insgesamt mehr als acht<br />

Stunden von seiner Wohnung oder seiner<br />

ersten Tätigkeitsstätte (Betrieb, Büro) abwesend<br />

ist. Die Pauschale beträgt seit 1.1.2020<br />

14,00 Euro pro Kalendertag (§ 9 Abs. 4a Einkommensteuergesetz/EStG).<br />

Fährt ein Arbeitnehmer<br />

oder Selbstständiger morgens um<br />

Pauschalversteuerung<br />

Für Arbeitnehmer oder für einen GmbH-<br />

Geschäftsführer besteht die Möglichkeit,<br />

sich den Pauschbetrag ver doppeln zu lassen,<br />

wenn der Arbeitgeber (beziehungsweise die<br />

GmbH) hierfür 25 Prozent Pauschalsteuer<br />

abführt (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz/EStG).<br />

Mehrtägige Dienstreisen<br />

Unternimmt der Arbeitnehmer oder Selbstständige<br />

mehrtägige Dienstreisen, kann er<br />

Angele & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft<br />

GmbH & Co. KG<br />

Irsinger Straße 3<br />

86842 Türkheim<br />

Telefon 08245 96020<br />

kanzlei@angele-kollegen.de<br />

www.angele-kollegen.de<br />

BILD: ANGELE & KOLLEGEN<br />

126 4 | <strong>2021</strong>

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