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Südwestdeutscher Bibliotheksverbund - Verbundzentrale - SWOP

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SWB-Nutzerrat 1993 <strong>Südwestdeutscher</strong> <strong>Bibliotheksverbund</strong><br />

-30-<br />

Gliederungsstufen)<br />

- für verschiedene Ausgaben eines mehrbändigen begrenzten Werkes ist eine<br />

eigene Gesamtaufnahme anzulegen<br />

- beigefügte und enthaltene Werke sollen in der Regel mit RAK-UW erfaßt<br />

werden; das erste auf der Haupttitelseite beigefügte Werk wird jedoch Teil<br />

der bibliographischen Beschreibung (hier fand eine kontroverse Diskussion<br />

statt.)<br />

1.3.3.3 Ansetzung von Namen<br />

Auf Ansetzung von Personennamen soll hier nicht näher eingegangen werden. Daß<br />

eine Normdatei im Vordergrund der Überlegungen steht, bedarf keiner besonderen<br />

Erwähnung, wobei Personennamen, die bei der Formal- und Sacherschließung<br />

erfaßt werden, in Online-Katalogen in einer Datei geführt werden sollen.<br />

Die Kongreßnamen sollen weiter vereinfacht werden mit folgender Tendenz: Kongreßnamen<br />

sollen weiterhin wegen der Recherche angesetzt werden. Zählung,<br />

Veranstaltungsjahr/ort etc. sollen jedoch in getrennten Feldern recherchierbar sein.<br />

Statt Kongreß soll der Begriff Veranstaltung gewählt werden.<br />

1.3.3.4 Ansetzung von Sachtiteln<br />

Auch hier ist eine Angleichung von RAK und RSWK anzustreben. Im allgemeinen<br />

soll die Vorlageform zugrunde gelegt werden.<br />

Innerhalb der 500er Paragraphen wurde nur der § 502,3+4 ausgearbeitet, da man<br />

für unspezifische Sachtitel eine Regel für die Sortierung braucht:<br />

So wird bei generellen Sachtiteln (nach "-")derName des besonders hervorgehobenen<br />

bzw. zuerst genannten Verfassers in Ansetzungsform als Bestandteil des<br />

Titels angesetzt.<br />

Bei unspezifischen Titeln wird der Name der besonders hervorgehobenen bzw.<br />

zuerst genannten beteiligten Körperschaft in Vorlageform als Bestandteil des Sachtitels<br />

angesetzt. (Es gab ein Minderheitenvotum: Ergänzung der Ansetzungsform.)<br />

Verfassungen und Verträge sollen durch inhaltliche Gattungsbegriffe erfaßt werden,<br />

desgleichen Festschriften. Beim Vorliegen einer Sammlung soll unabhängig von der<br />

Titelfassung ein Gattungsbegriff erfaßt werden (jedoch eher "Werke" als Sammlung,<br />

da dieser Begriff zu häufig fehlinterpretiert wird).<br />

Die möglichen Auswirkungen von RAK-Online...

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