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Heilbronner Initiative: Pressespiegel 67 - Initiative pro GD

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Wer in diesen Tagen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns umzieht, kann übrigens sein<br />

bisheriges Kfz-Kennzeichen auf Antrag behalten. Darauf macht jetzt der Fachdienst<br />

Bürgerbüro und Zulassung des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufmerksam. Der Halter<br />

eines Pkw, der zum Beispiel von Rostock nach Parchim umgezogen ist, muss also keine<br />

neuen Kennzeichenschilder beschaffen; er kann weiterhin das Kennzeichen mit dem Kürzel<br />

HRO behalten. Allerdings müssen, wie bisher auch bei einer Umschreibung ohne<br />

Halterwechsel, bei der neu zuständigen Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigungen<br />

Teil I und II, also der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief, zur Berichtigung der Halterdaten<br />

vorgelegt werden. Dafür ist eine Gebühr zu entrichten.<br />

Hintergrund für diese in M-V seit Anfang Februar 2012 mögliche Verfahrensweise: Das<br />

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern<br />

hat per Erlass geregelt, dass auf die Neuzuteilung eines Kennzeichens bei Wechsel des<br />

Zulassungsbereiches eines zugelassenen Fahrzeuges ohne Wechsel des Halters innerhalb des<br />

Landes Mecklenburg-Vorpommern verzichtet werden kann (§ 47 Absatz 1 Nummer 2 der<br />

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)) .<br />

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