AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
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an folgenden Leitplanken orientieren sollte:<br />
■ Die Sicherung der Beschäftigung durch Stabilisierung<br />
der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage muss derzeit<br />
die wichtigste Aufgabe der Wirtschaftspolitik sein.<br />
■ Geldpolitik darf der Entwicklung nicht hinterher hinken,<br />
daher weitere Zinssenkung.<br />
■ Weitere Konjunkturpakete vorbereiten, ua auch ein<br />
soziales Konjunkturpaket.<br />
■ Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung<br />
und Ausarbeitung eines Paktes gegen unfairen Wettbewerb.<br />
Im Auftrag des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen<br />
haben die österreichischen Sozialpartner im ersten Halbjahr<br />
<strong>2009</strong> ein gemeinsames Positionspapier zur Post-<br />
Lissabon-Strategie ausgearbeitet. Das Positionspapier<br />
behandelt alle Facetten der Strategie, wobei es gelungen<br />
ist, wesentliche Anliegen der <strong>AK</strong> im Positionspapier zu<br />
verankern. Die Sozialpartner schlagen ua eine neue globale<br />
Zielsetzung („Ziel ist es, Europa zu einem dynamischen<br />
wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen, der<br />
hohe Wettbewerbsfähigkeit mit Vollbeschäftigung, sozialer<br />
Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung vereinbart“)<br />
sowie neue und ambitioniertere quantitative Ziele ab 2015<br />
vor, fordern eine Stärkung des Wachstumsfokus in der<br />
EU-Politik und eine Neuausrichtung des EU-Budgets,<br />
plädieren für einen „European Green New Deal“ und sind<br />
der gemeinsamen Auffassung, dass die Post-Lissabon-<br />
Strategie stärker als bisher auf Armutsbekämpfung und<br />
Geschlechtergleichstellung ausgerichtet werden muss.<br />
Das Sozialpartnerpapier wurde national und europaweit<br />
lobbyiert, ua wurde es am 15. Oktober von den Präsidenten<br />
der Sozialpartner im Rahmen einer gemeinsamen<br />
Pressekonferenz in der Ständigen Vertretung Österreichs<br />
bei der Europäischen Union in Brüssel präsentiert sowie<br />
persönlich an den Wirtschafts- und Währungskommissar<br />
Joaquin Almunia und den Präsidenten des EWSA, Mario<br />
Sepi, übergeben.<br />
Erweiterung und neue Mitgliedstaaten. Die <strong>AK</strong> beobachtet<br />
seit der EU-Osterweiterung 2004 die wichtigsten<br />
Politikfelder hinsichtlich ihrer unmittelbaren Auswirkungen<br />
auf Österreich. Besonderes Augenmerk wird hierbei<br />
auf die Entwicklung des österreichischen Arbeitsmarktes<br />
gelenkt. Die Analysen gehen auch über die unmittelbare<br />
Betroffenheit hinsichtlich struktureller Arbeitsmarktprobleme,<br />
Einkommensverteilung, vermeintlichen Fachkräftemangel<br />
sowie Pendler- und Migrationsbewegungen in<br />
Österreich sowie in der EU hinaus. Als neuen Schwerpunkt<br />
wurde das Thema „Sozialstaaten unter Druck:<br />
20<br />
Wohlfahrtsstaatliche Veränderungen in Ostmitteleuropa<br />
und Rückwirkungen auf Österreich“ einer breiten Diskussion<br />
unterzogen. Die Arbeiterkammer hat sich vehement<br />
dafür eingesetzt, dass die Übergangsfristen für die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit<br />
und die Dienstleistungsfreiheit<br />
in sensiblen Branchen mit 1. Mai <strong>2009</strong> um weitere<br />
zwei Jahre gegenüber den Erweiterungsländern der 1.<br />
Gruppe verlängert wurden. Ebenso hat sich die <strong>AK</strong> für die<br />
Verlängerung der Übergangsfristen gegenüber Rumänien<br />
und Bulgarien bis 31.12.2011 ausgesprochen.<br />
Für die <strong>AK</strong> sind die sozialen Aspekte sowie die Aufnahmefähigkeit<br />
der EU die zentralen Anliegen in der Diskussion<br />
um die Erweiterung. In Publikationen sowie im<br />
Rahmen zahlreicher Positionierungen wurde wiederholt<br />
eingebracht, dass nicht nur die wirtschaftlichen, sondern<br />
insbesondere die sozialen Indikatoren analysiert werden<br />
sollen, um den europäischen Kohäsionsprozess realistisch<br />
darzustellen.<br />
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).<br />
<strong>2009</strong> stand wieder im Zeichen wichtiger Verfahren vor<br />
dem EuGH. In einzelnen Vorabentscheidungsverfahren<br />
hat die <strong>AK</strong> mit Erfolg österreichische Verfahrensbeteiligungen<br />
angeregt und inhaltlich beeinflusst. Dies betrifft<br />
ua die Einordnung der Tätigkeit von Leiharbeitsfirmen<br />
im Kontext der Übergangsfristen am Arbeitsmarkt, die<br />
Zulässigkeit der Generalunternehmerhaftung für sozialversicherungsrechtliche<br />
Verbindlichkeiten von Subunternehmen<br />
oder das Zugabenverbot vor dem Hintergrund<br />
der Richtlinie über unlautere Praktiken im binnenmarktinternen<br />
Geschäftsverkehr.<br />
Von besonderer Bedeutung ist die positive Judikaturentwicklung<br />
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,<br />
über die im Rahmen von Vorträgen und<br />
Publikationen umfassend informiert worden ist. So wurde<br />
mit zwei Entscheidungen sowohl das Recht auf Kollektivverhandlungen<br />
wie auch das Streikrecht als wesentlicher<br />
Teil der Vereinigungsfreiheit judiziert. Dadurch entwickelte<br />
der EGMR ein Gegengewicht zur Rechtsprechung des<br />
EuGH in den Fällen Viking, Laval und Rüffert.<br />
Binnenmarkt und Dienstleistungsrichtlinie. Die <strong>AK</strong><br />
hat sich darum bemüht, festzuhalten, dass der Schutz<br />
der ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen einen<br />
elementaren Bestandteil des Binnenmarktes bildet.<br />
Im Mittelpunkt der Forderungen standen die effiziente<br />
Umsetzung und der Ausbau der grenzüberschreitenden