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AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009

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an folgenden Leitplanken orientieren sollte:<br />

■ Die Sicherung der Beschäftigung durch Stabilisierung<br />

der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage muss derzeit<br />

die wichtigste Aufgabe der Wirtschaftspolitik sein.<br />

■ Geldpolitik darf der Entwicklung nicht hinterher hinken,<br />

daher weitere Zinssenkung.<br />

■ Weitere Konjunkturpakete vorbereiten, ua auch ein<br />

soziales Konjunkturpaket.<br />

■ Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung<br />

und Ausarbeitung eines Paktes gegen unfairen Wettbewerb.<br />

Im Auftrag des Beirats für Wirtschafts- und Sozialfragen<br />

haben die österreichischen Sozialpartner im ersten Halbjahr<br />

<strong>2009</strong> ein gemeinsames Positionspapier zur Post-<br />

Lissabon-Strategie ausgearbeitet. Das Positionspapier<br />

behandelt alle Facetten der Strategie, wobei es gelungen<br />

ist, wesentliche Anliegen der <strong>AK</strong> im Positionspapier zu<br />

verankern. Die Sozialpartner schlagen ua eine neue globale<br />

Zielsetzung („Ziel ist es, Europa zu einem dynamischen<br />

wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen, der<br />

hohe Wettbewerbsfähigkeit mit Vollbeschäftigung, sozialer<br />

Sicherheit und nachhaltiger Entwicklung vereinbart“)<br />

sowie neue und ambitioniertere quantitative Ziele ab 2015<br />

vor, fordern eine Stärkung des Wachstumsfokus in der<br />

EU-Politik und eine Neuausrichtung des EU-Budgets,<br />

plädieren für einen „European Green New Deal“ und sind<br />

der gemeinsamen Auffassung, dass die Post-Lissabon-<br />

Strategie stärker als bisher auf Armutsbekämpfung und<br />

Geschlechtergleichstellung ausgerichtet werden muss.<br />

Das Sozialpartnerpapier wurde national und europaweit<br />

lobbyiert, ua wurde es am 15. Oktober von den Präsidenten<br />

der Sozialpartner im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Pressekonferenz in der Ständigen Vertretung Österreichs<br />

bei der Europäischen Union in Brüssel präsentiert sowie<br />

persönlich an den Wirtschafts- und Währungskommissar<br />

Joaquin Almunia und den Präsidenten des EWSA, Mario<br />

Sepi, übergeben.<br />

Erweiterung und neue Mitgliedstaaten. Die <strong>AK</strong> beobachtet<br />

seit der EU-Osterweiterung 2004 die wichtigsten<br />

Politikfelder hinsichtlich ihrer unmittelbaren Auswirkungen<br />

auf Österreich. Besonderes Augenmerk wird hierbei<br />

auf die Entwicklung des österreichischen Arbeitsmarktes<br />

gelenkt. Die Analysen gehen auch über die unmittelbare<br />

Betroffenheit hinsichtlich struktureller Arbeitsmarktprobleme,<br />

Einkommensverteilung, vermeintlichen Fachkräftemangel<br />

sowie Pendler- und Migrationsbewegungen in<br />

Österreich sowie in der EU hinaus. Als neuen Schwerpunkt<br />

wurde das Thema „Sozialstaaten unter Druck:<br />

20<br />

Wohlfahrtsstaatliche Veränderungen in Ostmitteleuropa<br />

und Rückwirkungen auf Österreich“ einer breiten Diskussion<br />

unterzogen. Die Arbeiterkammer hat sich vehement<br />

dafür eingesetzt, dass die Übergangsfristen für die ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit<br />

und die Dienstleistungsfreiheit<br />

in sensiblen Branchen mit 1. Mai <strong>2009</strong> um weitere<br />

zwei Jahre gegenüber den Erweiterungsländern der 1.<br />

Gruppe verlängert wurden. Ebenso hat sich die <strong>AK</strong> für die<br />

Verlängerung der Übergangsfristen gegenüber Rumänien<br />

und Bulgarien bis 31.12.2011 ausgesprochen.<br />

Für die <strong>AK</strong> sind die sozialen Aspekte sowie die Aufnahmefähigkeit<br />

der EU die zentralen Anliegen in der Diskussion<br />

um die Erweiterung. In Publikationen sowie im<br />

Rahmen zahlreicher Positionierungen wurde wiederholt<br />

eingebracht, dass nicht nur die wirtschaftlichen, sondern<br />

insbesondere die sozialen Indikatoren analysiert werden<br />

sollen, um den europäischen Kohäsionsprozess realistisch<br />

darzustellen.<br />

Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).<br />

<strong>2009</strong> stand wieder im Zeichen wichtiger Verfahren vor<br />

dem EuGH. In einzelnen Vorabentscheidungsverfahren<br />

hat die <strong>AK</strong> mit Erfolg österreichische Verfahrensbeteiligungen<br />

angeregt und inhaltlich beeinflusst. Dies betrifft<br />

ua die Einordnung der Tätigkeit von Leiharbeitsfirmen<br />

im Kontext der Übergangsfristen am Arbeitsmarkt, die<br />

Zulässigkeit der Generalunternehmerhaftung für sozialversicherungsrechtliche<br />

Verbindlichkeiten von Subunternehmen<br />

oder das Zugabenverbot vor dem Hintergrund<br />

der Richtlinie über unlautere Praktiken im binnenmarktinternen<br />

Geschäftsverkehr.<br />

Von besonderer Bedeutung ist die positive Judikaturentwicklung<br />

des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,<br />

über die im Rahmen von Vorträgen und<br />

Publikationen umfassend informiert worden ist. So wurde<br />

mit zwei Entscheidungen sowohl das Recht auf Kollektivverhandlungen<br />

wie auch das Streikrecht als wesentlicher<br />

Teil der Vereinigungsfreiheit judiziert. Dadurch entwickelte<br />

der EGMR ein Gegengewicht zur Rechtsprechung des<br />

EuGH in den Fällen Viking, Laval und Rüffert.<br />

Binnenmarkt und Dienstleistungsrichtlinie. Die <strong>AK</strong><br />

hat sich darum bemüht, festzuhalten, dass der Schutz<br />

der ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen einen<br />

elementaren Bestandteil des Binnenmarktes bildet.<br />

Im Mittelpunkt der Forderungen standen die effiziente<br />

Umsetzung und der Ausbau der grenzüberschreitenden

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