AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
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Arbeitszeitrichtlinie für Personen im Straßenverkehr.<br />
Die Europäische Kommission hat einen Kommissionsvorschlag<br />
zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie im<br />
Straßenverkehr vorgelegt, der Selbständige aus dem<br />
Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen soll. <strong>AK</strong><br />
Europa hat schriftlich und über mehrere persönliche<br />
Termine bei EU-Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen,<br />
dass dies zu Wettbewerbsverzerrungen führen<br />
und der Straßenverkehrssicherheit zuwiderlaufen würde.<br />
Eine derartige Richtlinie würde die Scheinselbständigkeit<br />
noch weiter fördern. Auch der Vorschlag, die Nachtarbeit<br />
erst als solche zu zählen, wenn sie mindestens zwei<br />
Stunden ausgeübt wird, ist heftig zu kritisieren. Im März<br />
bzw im Mai <strong>2009</strong> wurde der Richtlinienvorschlag vom<br />
Europäischen Parlament abgelehnt. Jedoch wurde der<br />
Richtlinienvorschlag nach den EU-Wahlen aufgrund einer<br />
Bestimmung der Geschäftsordnung des Europäischen<br />
Parlaments (EP) erneut einer Abstimmung im Beschäftigungsausschuss<br />
unterzogen. Aufgrund der neuen<br />
Mehrheiten im EP wurde die Ablehnung des Richtlinienvorschlags<br />
mit 25:24 Stimmen nicht mehr bestätigt und<br />
muss nun erneut im EP behandelt werden.<br />
Überarbeitung der Eurovignette. Im Juli 2008 hat die<br />
Kommission einen neuen Richtlinienvorschlag über die<br />
Einbeziehung von externen Kosten in die Lkw-Maut vorgeschlagen.<br />
Die derzeitige Richtlinie sieht nur die Berücksichtigung<br />
von Infrastrukturkosten vor, nicht jedoch der<br />
Umweltkosten. Luftverschmutzungs-, Stau- und Lärmgebühren<br />
sollen in die Lkw-Maut eingerechnet werden.<br />
Für sensible Bergregionen, für die derzeit schon bis zu<br />
25 % Aufschlag zur normalen Maut verrechnet werden<br />
dürfen, sieht der Kommissionsvorschlag aber vor, dass<br />
nur der Teil an externen Kosten eingehoben werden darf,<br />
der über diesen 25 % Mautaufschlag liegt. Ein weiterer<br />
Schönheitsfehler des Vorschlags liegt in der Deckelung<br />
der externen Kosten.<br />
Im Februar <strong>2009</strong> wurde im Verkehrsausschuss und im<br />
März <strong>2009</strong> im Plenum des Europäischen Parlaments über<br />
den Richtlinienvorschlag abgestimmt. Im Vorfeld hat sich<br />
<strong>AK</strong> Europa über Gespräche mit EU-Abgeordneten und<br />
anderen VertreterInnen verschiedener Fraktionen, mit<br />
einer Diskussionsveranstaltung, mit einer Stellungnahme<br />
und mit konkreten Abänderungsvorschlägen für eine<br />
umfassende Berücksichtigung von Umweltkosten in die<br />
Lkw-Maut eingesetzt. <strong>AK</strong> Europa konnte sich mit einem<br />
Großteil ihrer Forderungen sowohl im Berichtsentwurf<br />
als auch bei der Abstimmung im Verkehrsausschuss<br />
durchsetzen. Im Rat wird es eine Einigung frühestens im<br />
2. Halbjahr 2010 geben.<br />
Rechte der Verbraucher. <strong>AK</strong> Europa hat zum Richtlinienvorschlag<br />
über die Rechte der Verbraucher eine Reihe<br />
von Bedenken. Insbesondere die Vollharmonisierung<br />
würde sich zum Nachteil der KonsumentInnen auswirken,<br />
weil nationales Recht in vielen Fällen günstiger gestaltet<br />
ist. Daher spricht sich die <strong>AK</strong> für die Beibehaltung des<br />
Prinzips der Mindestharmonisierung aus. Bestimmungen<br />
beim Fernabsatz müssen genauso überarbeitet werden<br />
(zum Beispiel Einbeziehung von Internetauktionen,<br />
strengere Sanktionierung des Cold Calling) wie einzelne<br />
Regelungen bei der Gewährleistung (Schaffung des<br />
Wahlrechts des Verbrauchers zwischen Reparatur und<br />
Austausch). Auch eine bessere Erfassung von missbräuchlichen<br />
Vertragsklauseln gehört eingeareitet.<br />
Die <strong>AK</strong> hat ihre Interessen durch die Teilnahme an der<br />
Konsultation, zwei Positionspapieren, aufgrund von Terminen<br />
mit EU-Abgeordneten, ua mit dem Berichterstatter<br />
MEP Andreas Schwab, sowie anlässlich einer Diskussionsveranstaltung<br />
dargestellt. Im Rat dürfte frühestens<br />
Ende 2010 eine Einigung möglich sein; im Europäischen<br />
Parlament soll die erste Lesung im November 2010 abgeschlossen<br />
werden.<br />
Verordnungsvorschlag zu Informationen der Verbraucher<br />
über Lebensmittel. Informationen über Lebensmittel<br />
wie zum Beispiel der Zucker-, Fett-, Salz- und<br />
Energiegehalt von Nahrungsmitteln soll EU-einheitlich<br />
geregelt werden. Der veröffentlichte Kommissionsvorschlag<br />
wird derzeit sowohl im Rat als auch im Europäischen<br />
Parlament verhandelt. Die <strong>AK</strong> hat sowohl ein<br />
Positionspapier verfasst als auch persönliche Gespräche<br />
mit EU-Abgeordneten wahrgenommen und Änderungsvorschläge<br />
erstellt. Mit dem Abschluss der 1. Lesung in<br />
beiden EU-Institutionen ist 2010 zu rechnen.<br />
Bilaterale und multilaterale Handelsabkommen. Die <strong>AK</strong><br />
hat auch <strong>2009</strong> zu den laufenden Verhandlungen über die<br />
bilateralen und multilateralen Handelsabkommen Position<br />
bezogen. Neben Gesprächen mit KommissionsvertreterInnen<br />
hat <strong>AK</strong> Europa eine Veranstaltung zu „Free Trade in the<br />
Americas“ organisiert, die die Rolle der Gewerkschaften<br />
bei den Verhandlungen zu Abkommen mit der Andengemeinschaft,<br />
Zentralamerika, Mercosur und anderen thematisiert.<br />
Für <strong>AK</strong> Europa ist vor allem die Berücksichtigung<br />
der ILO-Kernarbeitsnormen ein Anliegen.<br />
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