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AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009

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Rechtsschutz<br />

<strong>2009</strong> war ein signifikanter Anstieg von Kündigungsanfechtungsverfahren<br />

festzustellen. Diese sind dadurch<br />

gekennzeichnet, dass es keinen wechselseitigen Kostenersatz<br />

gibt. Die Führung dieser Verfahren ist meist<br />

mit hohem Aufwand verbunden. Bei einer Vielzahl von<br />

Kündigungsanfechtungsverfahren ergeben sich Weiterungen<br />

dadurch, dass ArbeitnehmerInnen wegen gesundheitlicher<br />

Beeinträchtigungen gekündigt werden und<br />

aus Gründen prozessualer Vorsicht parallel Anfechtungsverfahren<br />

gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz<br />

einzuleiten sind. Bislang ist völlig ungeklärt, wie diese<br />

konkurrierenden Rechtsschutzsysteme in Einklang zu<br />

bringen sind. Grundsätzlich wird das Rechtsschutzniveau<br />

für ArbeitnehmerInnen erhöht – dies allerdings derzeit zu<br />

höheren Kosten und vermehrtem Verfahrensaufwand. Zur<br />

Aufarbeitung dieser Rechtsprobleme wurde die Arbeitsrechtstagung<br />

<strong>2009</strong> mit dieser Thematik befasst.<br />

Weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Rechtsschutztätigkeit<br />

ist die Führung von Verfahren wegen Diskriminierung.<br />

Problematisch stellt sich das der Gleichbehandlungskommission<br />

vorgelagerte Gleichbehandlungsverfahren<br />

dar. In einer Vielzahl von Fällen kann keine streitbereinigende<br />

Wirkung erzielt werden. Völlig uneinheitlich ist<br />

die Rechtsprechung zur Höhe des immateriellen Schadenersatzes<br />

bei Diskriminierung. Hier ist die Führung<br />

von Musterverfahren zur Ausbildung einer einheitlichen<br />

Judikatur zur Schadensbemessung notwendig.<br />

Nach wie vor ist auch die Bekämpfung sittenwidriger<br />

Vertragsklauseln inhaltlicher Schwerpunkt der Rechtsschutztätigkeit.<br />

Bei den Ausbildungskostenrückersatzklauseln<br />

zeigt sich insoferne ein neues Phänomen, als<br />

Arbeitgeber nunmehr ArbeitnehmerInnen bereits vor<br />

Antritt des Arbeitsverhältnisses zur Absolvierung von<br />

Ausbildungen veranlassen, die diese ArbeitnehmerInnen<br />

erst in die Lage versetzen, die bedungene Arbeitsleistung<br />

zu erbringen. Ob derart vorgelagerte – allenfalls drittfinanzierte<br />

– Ausbildungen der Reglementierung durch<br />

§ 2d AVRAG unterliegen, ist bisher noch nicht ausjudiziert,<br />

sodass entsprechende Musterverfahren geführt<br />

werden müssen.<br />

ISA Wien<br />

Es wurden 8.075 ArbeitnehmerInnen bei Antragstellung<br />

gemäß IESG vertreten. In Rund 80 % dieser Fälle kam<br />

es auch zur gerichtlichen Forderungsanmeldung, da ein<br />

Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 30 % der Anträge wur-<br />

den von Rechtsanwälten im Auftrag des ISA eingebracht,<br />

die Beratungsleistung und Sachverhaltsaufnahme erfolgte<br />

in diesen Fällen auch durch IS/ISA. 10 % der Anträge<br />

betreffen Akten, die bereits durch den Rechtsschutz der<br />

<strong>AK</strong> Wien an Rechtsanwälte ausgelagert wurden.<br />

Insgesamt ist die Zahl der vom Insolvenzschutz <strong>AK</strong> Wien<br />

betreuten bzw vom ISA Wien vertretenen Arbeitnehmer-<br />

Innen <strong>2009</strong> um 22 % gegenüber 2008 gestiegen. <strong>2009</strong><br />

wurden von ArbeitnehmerInnen 4.131 Rechtsschutzanträge<br />

an die Arbeiterkammer Wien gestellt. Dies bedeutet<br />

eine Steigerung des Anfalles von 10 % gegenüber<br />

2008. Der Anstieg ist dadurch erklärbar, dass sich die<br />

Finanzkrise nunmehr offenbar auch auf den Anfall an<br />

Rechtsschutzakten auswirkt.<br />

In der Abteilung Rechtsschutz wurden, ausgehend<br />

von einem Neuanfall von 4.131 Rechtsschutzakten,<br />

3.447 Gerichtsverfahren eingeleitet. Von den gestellten<br />

Rechtsschutzanträgen wurden 66 % vollständig stattgegeben,<br />

27 % zum Teil und 7 % wurden abgelehnt. Die<br />

hohe Ablehnungsquote ergibt sich aus der negativen<br />

Verfahrensaussicht im Bereich der Rechtsdurchsetzung<br />

„Bau- und Sozialbetrug“.<br />

Mehr als ein Drittel der AntragstellerInnen waren weiblich.<br />

Abgeschlossen wurden insgesamt 3.910, davon 21 %<br />

außergerichtlich und 43 % gerichtlich. 36 % wurden über<br />

den Insolvenzentgelt-Sicherungsfonds abgewickelt. Für<br />

die Mitglieder wurden im Rahmen der Rechtsschutztätigkeit<br />

Beträge in Höhe von insgesamt € 17,847.620,86<br />

erstritten, sodass im Durchschnitt ca € 4.600,-- pro Verfahren<br />

hereingebracht werden konnten. Der Umstand,<br />

dass <strong>2009</strong> pro abgeschlossenem Akt ca 30 % mehr<br />

an Kapital und Zinsen einbringlich gemacht wurde, ist<br />

dadurch erklärbar, dass im Zuge der Finanzkrise zunehmend<br />

auch bestandgeschützte und langjährige Dienstverhältnisse<br />

mit entsprechend höheren Ansprüchen<br />

beendet werden.<br />

Erfreulicherweise konnte trotz Anstiegs der Gesamtanfallszahlen<br />

die Eigenvertretungsquote von 20 % gehalten<br />

werden. Circa 79 % der geführten Verfahren wurden von<br />

VertragsanwältInnen der Arbeiterkammer Wien geführt,<br />

knapp 1 % der RechtsschutzwerberInnen wurden von<br />

Rechts-schutzsekretärInnen der Gewerkschaften vertreten.<br />

Die Aufteilung der Vertretungen in 20 % Eigenvertretung<br />

und 80 % Fremdvertretung hat sich äußerst<br />

gut bewährt. Durch Übernahme risikoreicher Prozesse<br />

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