AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
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Rechtsschutz<br />
<strong>2009</strong> war ein signifikanter Anstieg von Kündigungsanfechtungsverfahren<br />
festzustellen. Diese sind dadurch<br />
gekennzeichnet, dass es keinen wechselseitigen Kostenersatz<br />
gibt. Die Führung dieser Verfahren ist meist<br />
mit hohem Aufwand verbunden. Bei einer Vielzahl von<br />
Kündigungsanfechtungsverfahren ergeben sich Weiterungen<br />
dadurch, dass ArbeitnehmerInnen wegen gesundheitlicher<br />
Beeinträchtigungen gekündigt werden und<br />
aus Gründen prozessualer Vorsicht parallel Anfechtungsverfahren<br />
gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz<br />
einzuleiten sind. Bislang ist völlig ungeklärt, wie diese<br />
konkurrierenden Rechtsschutzsysteme in Einklang zu<br />
bringen sind. Grundsätzlich wird das Rechtsschutzniveau<br />
für ArbeitnehmerInnen erhöht – dies allerdings derzeit zu<br />
höheren Kosten und vermehrtem Verfahrensaufwand. Zur<br />
Aufarbeitung dieser Rechtsprobleme wurde die Arbeitsrechtstagung<br />
<strong>2009</strong> mit dieser Thematik befasst.<br />
Weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Rechtsschutztätigkeit<br />
ist die Führung von Verfahren wegen Diskriminierung.<br />
Problematisch stellt sich das der Gleichbehandlungskommission<br />
vorgelagerte Gleichbehandlungsverfahren<br />
dar. In einer Vielzahl von Fällen kann keine streitbereinigende<br />
Wirkung erzielt werden. Völlig uneinheitlich ist<br />
die Rechtsprechung zur Höhe des immateriellen Schadenersatzes<br />
bei Diskriminierung. Hier ist die Führung<br />
von Musterverfahren zur Ausbildung einer einheitlichen<br />
Judikatur zur Schadensbemessung notwendig.<br />
Nach wie vor ist auch die Bekämpfung sittenwidriger<br />
Vertragsklauseln inhaltlicher Schwerpunkt der Rechtsschutztätigkeit.<br />
Bei den Ausbildungskostenrückersatzklauseln<br />
zeigt sich insoferne ein neues Phänomen, als<br />
Arbeitgeber nunmehr ArbeitnehmerInnen bereits vor<br />
Antritt des Arbeitsverhältnisses zur Absolvierung von<br />
Ausbildungen veranlassen, die diese ArbeitnehmerInnen<br />
erst in die Lage versetzen, die bedungene Arbeitsleistung<br />
zu erbringen. Ob derart vorgelagerte – allenfalls drittfinanzierte<br />
– Ausbildungen der Reglementierung durch<br />
§ 2d AVRAG unterliegen, ist bisher noch nicht ausjudiziert,<br />
sodass entsprechende Musterverfahren geführt<br />
werden müssen.<br />
ISA Wien<br />
Es wurden 8.075 ArbeitnehmerInnen bei Antragstellung<br />
gemäß IESG vertreten. In Rund 80 % dieser Fälle kam<br />
es auch zur gerichtlichen Forderungsanmeldung, da ein<br />
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 30 % der Anträge wur-<br />
den von Rechtsanwälten im Auftrag des ISA eingebracht,<br />
die Beratungsleistung und Sachverhaltsaufnahme erfolgte<br />
in diesen Fällen auch durch IS/ISA. 10 % der Anträge<br />
betreffen Akten, die bereits durch den Rechtsschutz der<br />
<strong>AK</strong> Wien an Rechtsanwälte ausgelagert wurden.<br />
Insgesamt ist die Zahl der vom Insolvenzschutz <strong>AK</strong> Wien<br />
betreuten bzw vom ISA Wien vertretenen Arbeitnehmer-<br />
Innen <strong>2009</strong> um 22 % gegenüber 2008 gestiegen. <strong>2009</strong><br />
wurden von ArbeitnehmerInnen 4.131 Rechtsschutzanträge<br />
an die Arbeiterkammer Wien gestellt. Dies bedeutet<br />
eine Steigerung des Anfalles von 10 % gegenüber<br />
2008. Der Anstieg ist dadurch erklärbar, dass sich die<br />
Finanzkrise nunmehr offenbar auch auf den Anfall an<br />
Rechtsschutzakten auswirkt.<br />
In der Abteilung Rechtsschutz wurden, ausgehend<br />
von einem Neuanfall von 4.131 Rechtsschutzakten,<br />
3.447 Gerichtsverfahren eingeleitet. Von den gestellten<br />
Rechtsschutzanträgen wurden 66 % vollständig stattgegeben,<br />
27 % zum Teil und 7 % wurden abgelehnt. Die<br />
hohe Ablehnungsquote ergibt sich aus der negativen<br />
Verfahrensaussicht im Bereich der Rechtsdurchsetzung<br />
„Bau- und Sozialbetrug“.<br />
Mehr als ein Drittel der AntragstellerInnen waren weiblich.<br />
Abgeschlossen wurden insgesamt 3.910, davon 21 %<br />
außergerichtlich und 43 % gerichtlich. 36 % wurden über<br />
den Insolvenzentgelt-Sicherungsfonds abgewickelt. Für<br />
die Mitglieder wurden im Rahmen der Rechtsschutztätigkeit<br />
Beträge in Höhe von insgesamt € 17,847.620,86<br />
erstritten, sodass im Durchschnitt ca € 4.600,-- pro Verfahren<br />
hereingebracht werden konnten. Der Umstand,<br />
dass <strong>2009</strong> pro abgeschlossenem Akt ca 30 % mehr<br />
an Kapital und Zinsen einbringlich gemacht wurde, ist<br />
dadurch erklärbar, dass im Zuge der Finanzkrise zunehmend<br />
auch bestandgeschützte und langjährige Dienstverhältnisse<br />
mit entsprechend höheren Ansprüchen<br />
beendet werden.<br />
Erfreulicherweise konnte trotz Anstiegs der Gesamtanfallszahlen<br />
die Eigenvertretungsquote von 20 % gehalten<br />
werden. Circa 79 % der geführten Verfahren wurden von<br />
VertragsanwältInnen der Arbeiterkammer Wien geführt,<br />
knapp 1 % der RechtsschutzwerberInnen wurden von<br />
Rechts-schutzsekretärInnen der Gewerkschaften vertreten.<br />
Die Aufteilung der Vertretungen in 20 % Eigenvertretung<br />
und 80 % Fremdvertretung hat sich äußerst<br />
gut bewährt. Durch Übernahme risikoreicher Prozesse<br />
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