AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
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Umwelt und Verkehr<br />
Umwelt<br />
Nachhaltigkeit. Die Beschlussfassung der ÖSTRAT<br />
(Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie, Bund-Länder)<br />
wurde dahingehend beeinflusst, dass eine Überarbeitung<br />
der ihr als Basis zugrundeliegenden NSTRAT (Nationale<br />
Nachhaltigkeitsstrategie, nur Bund) unbedingt erfolgen<br />
muss. Die NSTRAT stammt aus der Zeit der ÖVP-FPÖ<br />
Koalition und enthält eine Unzahl von Inhalten, die nicht<br />
im Interesse der ArbeitnehmerInnen sind.<br />
Umwelthaftung. Das Lobbying auf EU-Ebene hat sicher<br />
dazu beigetragen, dass gravierende Verschlechterungen<br />
bei der Erlassung der EU-Richtlinie nicht durchgesetzt<br />
werden konnten. Mitte 2007 ist zwar eine Regierungsvorlage<br />
für ein Bundesumwelthaftungsgesetz beschlossen<br />
worden, allerdings hat der seinerzeitige BK Gusenbauer<br />
per Protokollanmerkung eine Vorabklärung der Probleme<br />
mit den beiden Haftungsausnahmen (Normalbetriebseinrede<br />
und Entwicklungsrisikoeinrede) ausbedungen. Die<br />
Gespräche auf der Ebene des parlamentarischen Umweltausschusses<br />
sind bis zum Ende der Legislaturperiode<br />
ergebnislos verlaufen. Die <strong>AK</strong> hat in ihren Forderungen<br />
an die neue Bundesregierung die Forderung bekräftigt:<br />
„Keine Abwälzung von Umweltschäden auf den Steuerzahler“.<br />
Das neue Regierungsprogramm hatte das Thema<br />
nicht erwähnt, weil die Standpunkte zu konträr waren. Um<br />
die Jahreswende starteten neue Parteienverhandlungen.<br />
Gestützt auf eine Grundsatzeinigung der Umweltsprecher<br />
ist es dann in Gesprächen mit der WKÖ gelungen, eine<br />
zufriedenstellende Lösung ohne die beiden Einreden zu<br />
finden, die dennoch den betroffenen Unternehmen auch<br />
Rechtssicherheit bietet. Zudem wurde auch die Gentechnikhaftung<br />
auf die Hersteller verlagert.<br />
Wasserwirtschaft. Im Entwurf zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan<br />
(NGP), der vom BMLFUW im<br />
Frühjahr <strong>2009</strong> vorgelegt wurde, ist, entsprechend der<br />
Wasserrahmenrichtlinie WRRL (2000) vorgesehen, den<br />
Wasserkraftausbau auf nationaler Ebene durch einen<br />
Masterplan zu optimieren, der sowohl ökonomische als<br />
auch ökologische Parameter berücksichtigt und österreichweit<br />
mögliche Kraftwerksstandorte hinsichtlich ökonomischen<br />
Nutzens bzw ökologischer Beeinträchtigung<br />
bewertet. Dies soll zu einer Bevorzugung volkswirtschaftlich<br />
optimaler Standorte führen. Die Konkretisierung<br />
dieses allgemein verbal formulierten Plans wurde aber<br />
bisher durch Einwände seitens des BMW sowie der<br />
28<br />
EVU-Verbände verhindert, obwohl dies auch in einem<br />
EU-Guidance-Papier (Common Implementation Strategy<br />
for the Water Framework Directive) als gemeinsamer<br />
Konsens der Mitgliedstaaten so festgelegt ist. Die <strong>AK</strong> hat<br />
in ihrer Stellungnahme zum NGP sowie in Verhandlungen<br />
im „Runden Tisch Wasser“ ihre Unterstützung und<br />
Vorschläge zu einem solchen Plan vorgebracht. Auch<br />
im Rahmen der Verhandlungen zur Energiestrategie<br />
wurde in der Arbeitsgruppe „Wasserkraft“ von der <strong>AK</strong><br />
ein Maßnahmenvorschlag „Volkswirtschaftlich optimierte<br />
Planung des Wasserkraftausbaus (Engpassleistung < 10<br />
MW)“ eingebracht. Dabei geht es um die Optimierung<br />
volkswirtschaftlicher und ökologischer Ziele beim Wasserkraftausbau,<br />
dh Vorrang des Ausbaus für Projekte mit<br />
hohem Nutzen und geringen Kosten (beide Kategorien<br />
betreffen ökonomische, ökologische sowie soziale Aspekte).<br />
Inhaltlich ähnliche Vorschläge kamen auch von<br />
WKÖ, BMLFUW, Umweltanwaltschaften und NGOs.<br />
Abfallpolitik. Die zentralen Themen waren die wettbewerbliche<br />
Öffnung der Verpackungsabfallsammlung, die<br />
Förderung von Mehrweg, die neue Abfallrahmenrichtlinie<br />
sowie die Rückzahlung der UFH-Kühlgerätemillionen.<br />
Da die Klage gegen das Umweltforum Haushalt auch<br />
in zweiter Instanz verloren gegangen ist, konzentrierte<br />
sich das Lobbying auf die Umsetzung des einschlägigen<br />
Koalitonsprogramms. In Sachen „Neuorganisation<br />
der Verpackungsverordnung“ begann das BMLFUW ein<br />
methodisch umstrittenes Evaluationsprojekt, dessen<br />
Ergebnisse und erste Arbeitsentwürfe dann auch von<br />
einigen Seiten (BWB, <strong>AK</strong> und Abfallverbände) nicht<br />
akzeptiert worden sind. Der <strong>AK</strong> ist es gelungen, die Begutachtung<br />
des Entwurfes des BMLFUW zu blockieren<br />
und einen eigenen Textvorschlag in die Diskussion zu<br />
bringen, der auch die Vorschläge einer Mehrwegstudie<br />
umsetzt. Mit dem Thema Mehrweg hat sich eine gemeinsam<br />
mit Ökobüro und der Stadt Wien veranstaltete<br />
Tagung auseinandergesetzt. Zur beim EuGH laufenden<br />
Nichtigkeitsbeschwerde von ARA/ArgeV gegen die<br />
Entscheidung der Europäischen Kommission, auf deren<br />
Seite die Arbeiterkammer dem Verfahren als Streithelfer<br />
beigetreten ist, hätte eine mündliche Verhandlung stattfinden<br />
sollen; die ARA hat aber eine Aussetzung des<br />
Verfahrens für sechs Monate erreicht.<br />
Lärmpolitik. Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie<br />
Lärm, insbesondere den Anforderungen an die zu erstellenden<br />
Aktionspläne in Österreich, wurde lobbyiert.<br />
Der Stand der Umsetzung und die Anforderungen an