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AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009

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Umwelt und Verkehr<br />

Umwelt<br />

Nachhaltigkeit. Die Beschlussfassung der ÖSTRAT<br />

(Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie, Bund-Länder)<br />

wurde dahingehend beeinflusst, dass eine Überarbeitung<br />

der ihr als Basis zugrundeliegenden NSTRAT (Nationale<br />

Nachhaltigkeitsstrategie, nur Bund) unbedingt erfolgen<br />

muss. Die NSTRAT stammt aus der Zeit der ÖVP-FPÖ<br />

Koalition und enthält eine Unzahl von Inhalten, die nicht<br />

im Interesse der ArbeitnehmerInnen sind.<br />

Umwelthaftung. Das Lobbying auf EU-Ebene hat sicher<br />

dazu beigetragen, dass gravierende Verschlechterungen<br />

bei der Erlassung der EU-Richtlinie nicht durchgesetzt<br />

werden konnten. Mitte 2007 ist zwar eine Regierungsvorlage<br />

für ein Bundesumwelthaftungsgesetz beschlossen<br />

worden, allerdings hat der seinerzeitige BK Gusenbauer<br />

per Protokollanmerkung eine Vorabklärung der Probleme<br />

mit den beiden Haftungsausnahmen (Normalbetriebseinrede<br />

und Entwicklungsrisikoeinrede) ausbedungen. Die<br />

Gespräche auf der Ebene des parlamentarischen Umweltausschusses<br />

sind bis zum Ende der Legislaturperiode<br />

ergebnislos verlaufen. Die <strong>AK</strong> hat in ihren Forderungen<br />

an die neue Bundesregierung die Forderung bekräftigt:<br />

„Keine Abwälzung von Umweltschäden auf den Steuerzahler“.<br />

Das neue Regierungsprogramm hatte das Thema<br />

nicht erwähnt, weil die Standpunkte zu konträr waren. Um<br />

die Jahreswende starteten neue Parteienverhandlungen.<br />

Gestützt auf eine Grundsatzeinigung der Umweltsprecher<br />

ist es dann in Gesprächen mit der WKÖ gelungen, eine<br />

zufriedenstellende Lösung ohne die beiden Einreden zu<br />

finden, die dennoch den betroffenen Unternehmen auch<br />

Rechtssicherheit bietet. Zudem wurde auch die Gentechnikhaftung<br />

auf die Hersteller verlagert.<br />

Wasserwirtschaft. Im Entwurf zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan<br />

(NGP), der vom BMLFUW im<br />

Frühjahr <strong>2009</strong> vorgelegt wurde, ist, entsprechend der<br />

Wasserrahmenrichtlinie WRRL (2000) vorgesehen, den<br />

Wasserkraftausbau auf nationaler Ebene durch einen<br />

Masterplan zu optimieren, der sowohl ökonomische als<br />

auch ökologische Parameter berücksichtigt und österreichweit<br />

mögliche Kraftwerksstandorte hinsichtlich ökonomischen<br />

Nutzens bzw ökologischer Beeinträchtigung<br />

bewertet. Dies soll zu einer Bevorzugung volkswirtschaftlich<br />

optimaler Standorte führen. Die Konkretisierung<br />

dieses allgemein verbal formulierten Plans wurde aber<br />

bisher durch Einwände seitens des BMW sowie der<br />

28<br />

EVU-Verbände verhindert, obwohl dies auch in einem<br />

EU-Guidance-Papier (Common Implementation Strategy<br />

for the Water Framework Directive) als gemeinsamer<br />

Konsens der Mitgliedstaaten so festgelegt ist. Die <strong>AK</strong> hat<br />

in ihrer Stellungnahme zum NGP sowie in Verhandlungen<br />

im „Runden Tisch Wasser“ ihre Unterstützung und<br />

Vorschläge zu einem solchen Plan vorgebracht. Auch<br />

im Rahmen der Verhandlungen zur Energiestrategie<br />

wurde in der Arbeitsgruppe „Wasserkraft“ von der <strong>AK</strong><br />

ein Maßnahmenvorschlag „Volkswirtschaftlich optimierte<br />

Planung des Wasserkraftausbaus (Engpassleistung < 10<br />

MW)“ eingebracht. Dabei geht es um die Optimierung<br />

volkswirtschaftlicher und ökologischer Ziele beim Wasserkraftausbau,<br />

dh Vorrang des Ausbaus für Projekte mit<br />

hohem Nutzen und geringen Kosten (beide Kategorien<br />

betreffen ökonomische, ökologische sowie soziale Aspekte).<br />

Inhaltlich ähnliche Vorschläge kamen auch von<br />

WKÖ, BMLFUW, Umweltanwaltschaften und NGOs.<br />

Abfallpolitik. Die zentralen Themen waren die wettbewerbliche<br />

Öffnung der Verpackungsabfallsammlung, die<br />

Förderung von Mehrweg, die neue Abfallrahmenrichtlinie<br />

sowie die Rückzahlung der UFH-Kühlgerätemillionen.<br />

Da die Klage gegen das Umweltforum Haushalt auch<br />

in zweiter Instanz verloren gegangen ist, konzentrierte<br />

sich das Lobbying auf die Umsetzung des einschlägigen<br />

Koalitonsprogramms. In Sachen „Neuorganisation<br />

der Verpackungsverordnung“ begann das BMLFUW ein<br />

methodisch umstrittenes Evaluationsprojekt, dessen<br />

Ergebnisse und erste Arbeitsentwürfe dann auch von<br />

einigen Seiten (BWB, <strong>AK</strong> und Abfallverbände) nicht<br />

akzeptiert worden sind. Der <strong>AK</strong> ist es gelungen, die Begutachtung<br />

des Entwurfes des BMLFUW zu blockieren<br />

und einen eigenen Textvorschlag in die Diskussion zu<br />

bringen, der auch die Vorschläge einer Mehrwegstudie<br />

umsetzt. Mit dem Thema Mehrweg hat sich eine gemeinsam<br />

mit Ökobüro und der Stadt Wien veranstaltete<br />

Tagung auseinandergesetzt. Zur beim EuGH laufenden<br />

Nichtigkeitsbeschwerde von ARA/ArgeV gegen die<br />

Entscheidung der Europäischen Kommission, auf deren<br />

Seite die Arbeiterkammer dem Verfahren als Streithelfer<br />

beigetreten ist, hätte eine mündliche Verhandlung stattfinden<br />

sollen; die ARA hat aber eine Aussetzung des<br />

Verfahrens für sechs Monate erreicht.<br />

Lärmpolitik. Zur Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie<br />

Lärm, insbesondere den Anforderungen an die zu erstellenden<br />

Aktionspläne in Österreich, wurde lobbyiert.<br />

Der Stand der Umsetzung und die Anforderungen an

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