AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
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Trassenvergabe und bei Störungen im Netz präsentiert.<br />
Diese Modifikationen stellen aus Sicht der österreichischen<br />
Arbeitnehmervertretung, insbesondere aufgrund<br />
des de-facto Negierens des Personenverkehrs und damit<br />
der damit verbundenen „Aufhebung“ des österreichischen<br />
Mischnetzes, keinesfalls den geeigneten Rahmen<br />
zur Optimierung des gesamten Schienenverkehrs (also<br />
sowohl Personen-, als auch Güterverkehr) dar. Weder<br />
werden dadurch zusätzliche Kapazitäten geschaffen,<br />
noch werden die vorgeschlagenen Regeln den Anforderungen<br />
aller Nutzer gerecht.<br />
Neue Bahnstruktur. Mit einer Gesetzesinitiative wurde<br />
festgelegt, dass die ÖBB-Infrastruktur Bau AG, die<br />
ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und die Brenner Eisenbahn<br />
GmbH mit dem Ziel der Schaffung eines integrierten Anlagenmanagements<br />
in einen gemeinsamen Verantwortungsbereich<br />
zusammengelegt werden. Dadurch wurde<br />
teilweise der heftigen Kritik der <strong>AK</strong> an der Zerschlagung<br />
des integrierten Unternehmens ÖBB Rechnung getragen.<br />
Wenn auch einige der grundsätzlichen Probleme<br />
der Zerschlagung nicht angegangen wurden, ist dieser<br />
Schritt positiv beurteilt worden. Gegen einige Punkte<br />
wie die Vorgabe der Gründung von zwei neuen Gesellschaften<br />
unter dem neuen Dach der ÖBB-Infrastruktur<br />
AG, nämlich eine für Baudienstleistungen und eine für<br />
den Neu- und Ausbau sowie die stärkere Trennung von<br />
Nahverkehr und Fernverkehr, wurde trotzdem intensiv<br />
lobbyiert. Dadurch konnten einige wichtige Punkte<br />
(zentrale Zuständigkeit für Pensionsangelegenheiten)<br />
beibehalten werden.<br />
Zukunft des Verkehrs. Die Europäische Kommission<br />
(EK) präsentierte in einer Mitteilung ihre Vorstellung für<br />
die künftige Verkehrsabwicklung innerhalb der Union. Der<br />
aus Sicht der <strong>AK</strong> dringend erforderliche, grundlegende<br />
Richtungswechsel bleibt aus, und die Mitteilung der EK<br />
ist wenig innovativ. Es ist zu befürchten, dass mit dem<br />
vorliegenden Programm weder die Klimaschutzziele<br />
noch die Vorgaben der Lissabonstrategie erfüllt werden<br />
können. Zudem erscheint eine Verwirklichung der Ziele<br />
der bisherigen Verkehrspolitik (Verlagerung auf umweltfreundliche<br />
Verkehrsträger sowie wirtschaftlicher, ökologischer<br />
und sozialer Verkehr) mit vorliegender Mitteilung<br />
äußerst unwahrscheinlich. Die <strong>AK</strong> fordert daher dringend<br />
Nachbesserungen in der Mitteilung und insbesondere<br />
die Bereiche Soziales und Arbeitsplatzbedingungen<br />
sowie Wettbewerbspolitik einer Überarbeitung zu unterziehen.<br />
30<br />
Harmonisierung in der Binnenschifffahrt schreitet<br />
voran. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur<br />
Novellierung der Schiffstechnikverordnung wurden zahlreiche<br />
Forderungen der <strong>AK</strong> berücksichtigt. Insbesondere<br />
konnte die sogenannte „Uferstaatkontrolle“ sowie die<br />
verbesserte Kontrollmöglichkeit geltender Bestimmungen<br />
bei Schiffen aus dem EU-Ausland als zentrale <strong>AK</strong>-<br />
Forderung im nationalen Recht verankert werden.<br />
EG-Richtlinie 2002/15 über die Regelung der Arbeitszeit<br />
für LenkerInnen. Seit Erlassung der Richtlinie<br />
wurden nur unselbstständige Lenker von den Arbeitszeit-<br />
und Nachtarbeitsregelungen erfasst; die Einbeziehung<br />
selbstständiger Kraftfahrer in den Geltungsbereich der<br />
Richtlinie erfolgte erst ab <strong>2009</strong>. Gemäß EK-Vorschlag<br />
sollen im Wesentlichen selbstständige Kraftfahrer aus<br />
dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen und<br />
lediglich „scheinselbstständige“ Kraftfahrer in den Anwendungsbereich<br />
der Richtlinie einbezogen werden. Ein<br />
weiterer Änderungsvorschlag betrifft eine Verschlechterung<br />
der Nachtarbeitsregelung für Lenker. Die <strong>AK</strong> spricht<br />
sich für eine Ablehnung des Änderungsvorschlages der<br />
EK aus und hat die Parlamentarier des EP in einem Brief<br />
aufgefordert, diese Position zu unterstützen. Im Frühjahr<br />
hat sowohl der Beschäftigungsausschuss des EP als<br />
auch das Plenum den Vorschlag der EK abgelehnt.<br />
Aus- und Weiterbildung von BerufskraftfahrerInnen,<br />
Grundqualifikationsprüfung für Lkw-LenkerInnen.<br />
Wiederholt wurden dem Verkehrsministerium Forderungen<br />
übergeben, die auf Verbesserungen der Verordnung<br />
über die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern<br />
abzielen. Vordringlich sind die Verankerung der Verpflichtung<br />
des Zulassungsbesitzers, nur ausgebildete<br />
LenkerInnen einzusetzen sowie Zwangsmaßnahmen,<br />
wenn ein Lenker keine ausreichende Qualifizierung besitzt.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt war die Forderung nach<br />
einem Durchführungserlass, um einheitliche Prüfungen<br />
in Österreich zu garantieren.<br />
Einführung von Gigalinern in der EU. In der EU-Kommission<br />
laufen weiterhin Vorarbeiten zur europaweiten<br />
Einführung von super langen und schweren Lkw im internationalen<br />
Güterverkehr auf der Straße („Gigaliner“ - über<br />
25 m lang und bis zu 60 t schwer). Seitens der <strong>AK</strong> wurde<br />
neuerlich in Positionspapieren darauf hingewiesen, dass<br />
man nach Abwägung der Vor- und Nachteile, die schon in<br />
mehreren internationalen und nationalen Studien grundlegend<br />
untersucht wurden, eindeutig zum Ergebnis kommt,