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AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009

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Trassenvergabe und bei Störungen im Netz präsentiert.<br />

Diese Modifikationen stellen aus Sicht der österreichischen<br />

Arbeitnehmervertretung, insbesondere aufgrund<br />

des de-facto Negierens des Personenverkehrs und damit<br />

der damit verbundenen „Aufhebung“ des österreichischen<br />

Mischnetzes, keinesfalls den geeigneten Rahmen<br />

zur Optimierung des gesamten Schienenverkehrs (also<br />

sowohl Personen-, als auch Güterverkehr) dar. Weder<br />

werden dadurch zusätzliche Kapazitäten geschaffen,<br />

noch werden die vorgeschlagenen Regeln den Anforderungen<br />

aller Nutzer gerecht.<br />

Neue Bahnstruktur. Mit einer Gesetzesinitiative wurde<br />

festgelegt, dass die ÖBB-Infrastruktur Bau AG, die<br />

ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG und die Brenner Eisenbahn<br />

GmbH mit dem Ziel der Schaffung eines integrierten Anlagenmanagements<br />

in einen gemeinsamen Verantwortungsbereich<br />

zusammengelegt werden. Dadurch wurde<br />

teilweise der heftigen Kritik der <strong>AK</strong> an der Zerschlagung<br />

des integrierten Unternehmens ÖBB Rechnung getragen.<br />

Wenn auch einige der grundsätzlichen Probleme<br />

der Zerschlagung nicht angegangen wurden, ist dieser<br />

Schritt positiv beurteilt worden. Gegen einige Punkte<br />

wie die Vorgabe der Gründung von zwei neuen Gesellschaften<br />

unter dem neuen Dach der ÖBB-Infrastruktur<br />

AG, nämlich eine für Baudienstleistungen und eine für<br />

den Neu- und Ausbau sowie die stärkere Trennung von<br />

Nahverkehr und Fernverkehr, wurde trotzdem intensiv<br />

lobbyiert. Dadurch konnten einige wichtige Punkte<br />

(zentrale Zuständigkeit für Pensionsangelegenheiten)<br />

beibehalten werden.<br />

Zukunft des Verkehrs. Die Europäische Kommission<br />

(EK) präsentierte in einer Mitteilung ihre Vorstellung für<br />

die künftige Verkehrsabwicklung innerhalb der Union. Der<br />

aus Sicht der <strong>AK</strong> dringend erforderliche, grundlegende<br />

Richtungswechsel bleibt aus, und die Mitteilung der EK<br />

ist wenig innovativ. Es ist zu befürchten, dass mit dem<br />

vorliegenden Programm weder die Klimaschutzziele<br />

noch die Vorgaben der Lissabonstrategie erfüllt werden<br />

können. Zudem erscheint eine Verwirklichung der Ziele<br />

der bisherigen Verkehrspolitik (Verlagerung auf umweltfreundliche<br />

Verkehrsträger sowie wirtschaftlicher, ökologischer<br />

und sozialer Verkehr) mit vorliegender Mitteilung<br />

äußerst unwahrscheinlich. Die <strong>AK</strong> fordert daher dringend<br />

Nachbesserungen in der Mitteilung und insbesondere<br />

die Bereiche Soziales und Arbeitsplatzbedingungen<br />

sowie Wettbewerbspolitik einer Überarbeitung zu unterziehen.<br />

30<br />

Harmonisierung in der Binnenschifffahrt schreitet<br />

voran. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zur<br />

Novellierung der Schiffstechnikverordnung wurden zahlreiche<br />

Forderungen der <strong>AK</strong> berücksichtigt. Insbesondere<br />

konnte die sogenannte „Uferstaatkontrolle“ sowie die<br />

verbesserte Kontrollmöglichkeit geltender Bestimmungen<br />

bei Schiffen aus dem EU-Ausland als zentrale <strong>AK</strong>-<br />

Forderung im nationalen Recht verankert werden.<br />

EG-Richtlinie 2002/15 über die Regelung der Arbeitszeit<br />

für LenkerInnen. Seit Erlassung der Richtlinie<br />

wurden nur unselbstständige Lenker von den Arbeitszeit-<br />

und Nachtarbeitsregelungen erfasst; die Einbeziehung<br />

selbstständiger Kraftfahrer in den Geltungsbereich der<br />

Richtlinie erfolgte erst ab <strong>2009</strong>. Gemäß EK-Vorschlag<br />

sollen im Wesentlichen selbstständige Kraftfahrer aus<br />

dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen und<br />

lediglich „scheinselbstständige“ Kraftfahrer in den Anwendungsbereich<br />

der Richtlinie einbezogen werden. Ein<br />

weiterer Änderungsvorschlag betrifft eine Verschlechterung<br />

der Nachtarbeitsregelung für Lenker. Die <strong>AK</strong> spricht<br />

sich für eine Ablehnung des Änderungsvorschlages der<br />

EK aus und hat die Parlamentarier des EP in einem Brief<br />

aufgefordert, diese Position zu unterstützen. Im Frühjahr<br />

hat sowohl der Beschäftigungsausschuss des EP als<br />

auch das Plenum den Vorschlag der EK abgelehnt.<br />

Aus- und Weiterbildung von BerufskraftfahrerInnen,<br />

Grundqualifikationsprüfung für Lkw-LenkerInnen.<br />

Wiederholt wurden dem Verkehrsministerium Forderungen<br />

übergeben, die auf Verbesserungen der Verordnung<br />

über die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern<br />

abzielen. Vordringlich sind die Verankerung der Verpflichtung<br />

des Zulassungsbesitzers, nur ausgebildete<br />

LenkerInnen einzusetzen sowie Zwangsmaßnahmen,<br />

wenn ein Lenker keine ausreichende Qualifizierung besitzt.<br />

Ein weiterer Schwerpunkt war die Forderung nach<br />

einem Durchführungserlass, um einheitliche Prüfungen<br />

in Österreich zu garantieren.<br />

Einführung von Gigalinern in der EU. In der EU-Kommission<br />

laufen weiterhin Vorarbeiten zur europaweiten<br />

Einführung von super langen und schweren Lkw im internationalen<br />

Güterverkehr auf der Straße („Gigaliner“ - über<br />

25 m lang und bis zu 60 t schwer). Seitens der <strong>AK</strong> wurde<br />

neuerlich in Positionspapieren darauf hingewiesen, dass<br />

man nach Abwägung der Vor- und Nachteile, die schon in<br />

mehreren internationalen und nationalen Studien grundlegend<br />

untersucht wurden, eindeutig zum Ergebnis kommt,

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