AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
umstritten. Von der <strong>AK</strong> wird jedenfalls eine Beschränkung<br />
auf schwerste Straftaten gefordert und darüber hinaus<br />
die Position vertreten, die Nicht-Umsetzung der Rl weiterhin<br />
zu erwägen.<br />
Datenschutzgesetz 2010. Seit 1.1.2010 ist das neue<br />
Datenschutzgesetz in Kraft. Einige wichtige <strong>AK</strong>-Anliegen<br />
konnten in der Novelle verankert werden. Dazu zählen:<br />
eine neue Informationspflicht des Datenverarbeiters<br />
gegenüber Betroffenen im Fall des Datenmissbrauchs,<br />
deutlich strengere Regeln zur privaten Videoüberwachung<br />
als zunächst geplant (zB ausnahmslose Kennzeichnungspflicht,<br />
explizites Verbot von MitarbeiterInnenkontrolle<br />
an der Arbeitsstätte), Widerspruchsrechte<br />
gegen personenbezogene Einträge auf Webseiten,<br />
verbesserte Auskunftsrechte, Maßnahmen der Datenschutzkommission<br />
bei Gefahr in Verzug und zusätzliche<br />
Sanktionen (etwa Verwaltungsstrafen bei Verletzung von<br />
Auskunfts- und Löschrechten und nicht wie bisher erst<br />
bei Weiterverwendung trotz rechtskräftigen Urteils oder<br />
Bescheids).<br />
Die Einführung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />
(zumindest in größeren Unternehmen) war im<br />
Entwurf vorgesehen und wurde von der <strong>AK</strong> sehr begrüßt,<br />
scheiterte aber letztlich am Widerstand der Wirtschaftsseite.<br />
Seitens der Regierung wurde in Aussicht gestellt,<br />
arbeitnehmerInnenbezogene Datenschutzanliegen im<br />
Arbeitsverfassungsrecht verankern zu wollen. Nicht berücksichtigt<br />
wurde auch die Forderung nach Beweisverwertungsbeschränkungen<br />
für unrechtmäßig erworbene<br />
Daten. Auf neuere Entwicklungen (zB schutzwürdige<br />
Geheimhaltungsinteressen im Internet, Radio Frequency<br />
Identification, GPS-Ortung etc) wurde nicht bzw kaum<br />
eingegangen. Außerdem beanstandet die <strong>AK</strong> weiterhin<br />
die beträchtlichen Rechtsschutzhürden für die Betroffenen<br />
bei mutmaßlichen Datenschutzverletzungen privatwirtschaftlicher<br />
Auftraggeber.<br />
„Facebook“ - Datenschutz in sozialen Netzwerken.<br />
60 Prozent der heimischen Internetnutzer sind auch in<br />
sozialen Netzwerken präsent. Wer sich in Facebook präsentiert,<br />
gibt zwangsläufig Persönliches preis. Für dieses<br />
Spannungsfeld zwischen Mitmachen im Web 2.0 und<br />
der Privatsphäre fordert die <strong>AK</strong> Regeln für die Anbieter.<br />
Ein Forderungskatalog wurde in Österreich vorgestellt<br />
und der EU-Kommission übermittelt. Diese plant bereits<br />
Initiativen. Um das Bewusstsein jugendlicher Nutzer zu<br />
erhöhen, wurden Infos und Tipps in Broschürenform<br />
52<br />
zusammengestellt, im Web und über die Initiative Safer<br />
Internet beworben.<br />
Bonitätsbewertung von Kunden & Datenschutz. Aufgrund<br />
aktueller OGH–Rechtsprechung (begründungloses<br />
Widerspruchsrecht gegen Negativeinträge in Datenbanken<br />
von Wirtschaftsauskunfteien) und der Umsetzungspflicht<br />
der EU-Rl zu Verbraucherkrediten wurden erste<br />
ministerielle Verhandlungen über einen künftigen Rechtsrahmen<br />
für Bonitätsprüfungen über Datenbanken, die<br />
das Zahlungsverhalten von KonsumentInnen registrieren,<br />
geführt. Seitens der <strong>AK</strong> wird Wert darauf gelegt, dass<br />
Banken sich dazu nur ihrer Infoverbundsystem Warnliste<br />
und Kleinkreditevidenz bedienen, eine Schlichtungsstelle<br />
für Streitfälle eingerichtet wird, fragwürdige Scoringmethoden<br />
verboten und Wirtschaftsauskunfteien strengen<br />
Ausübungsregeln unterworfen werden.<br />
Maßnahmen gegen Cold Calling. Werbeanrufe ohne<br />
Zustimmung der Angerufenen nehmen stark zu. Die Werbepraxis<br />
ist rechtswidrig, Vollzugsdefizite allerdings groß.<br />
Die <strong>AK</strong> drängt daher auf rasche Umsetzung des Regierungsübereinkommens.<br />
Es sieht vor, dass Verträge, die<br />
im Rahmen von verbotenen Werbeanrufen geschlossen<br />
wurden, unwirksam sind. Außerdem wurde mit dem BM-<br />
VIT ein Maßnahmenkatalog vereinbart, der u.a. strengere<br />
Anforderungen an die Zustimmung zur Telefonwerbung<br />
(Schriftform oder aktiver Schritt im Internet) und ein Verbot<br />
des anonymisierten Anrufs durch Unternehmen und<br />
allen Institutionen im Telekomgesetz enthält.<br />
Postdienste<br />
Pakettest und Postmarktgesetz. Ein von der <strong>AK</strong> durchgeführter<br />
Test offenbarte Mängel bei der Zustellung von<br />
Paketen vor allem auf Seiten alternativer Postdienstleister<br />
(Zahl der Zustellversuche wurden nicht eingehalten,<br />
Pakete rechtswidrig vor der Türe abgestellt). Seitens der<br />
<strong>AK</strong> wurde auch die Forderung nach gesetzlichen Qualitätsvorgaben<br />
für Postdienstleister erhoben.<br />
Aus Konsumentensicht wurde begrüßt, dass mit dem<br />
Postmarktgesetz erstmals Parameter geschaffen wurden,<br />
die die flächendeckende Versorgung mit Geschäftsstellen<br />
verbindlich festlegen. Bezüglich der Maximaldistanz zu<br />
den Aufgabe- und Annahmestellen und den Mindestöffnungszeiten<br />
wären allerdings kundenfreundlichere Vorgaben<br />
wünschenswert. Wöchentliche Mindestöffnungszeiten<br />
und Laufzeitvorgaben für alle Dienstleister stellen<br />
zwar sicher, dass Verbraucher auf eine Mindestqualität