AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dass die Auswirkungen einer Erhöhung der derzeit in der<br />
EG-Richtlinie 96/53 festgelegten Maße und Gewichte<br />
aus verkehrs-, sozial- und gesamtwirtschaftlicher Sicht<br />
überwiegend nachteilig sind.<br />
Rechte von Reisenden. Mit 3.12.<strong>2009</strong> trat die EU-VO<br />
1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste<br />
im Eisenbahnverkehr in Kraft. In Österreich gilt für<br />
den Nahverkehr: Wenn auf einer bestimmten Strecke<br />
innerhalb eines Monats ein bestimmter vorgegebener<br />
Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wird, haben die BesitzerInnen<br />
einer Jahreskarte auf dieser Strecke Anspruch<br />
auf Erstattung von mindestens 10 % des Fahrpreises<br />
der anteilig auf dieses Monat entfallenden Kosten. Die<br />
Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Die Beschränkung auf<br />
Jahreskarten hat den Grund, dass nur personenbezogene<br />
Karten auf bestimmte Strecken zugeordnet werden<br />
können. In weiterer Folge wollen wir allerdings erreichen,<br />
dass auch Monatskarten mit Foto – und somit auch als<br />
personenbezogene Karten – angeboten werden und dann<br />
auch die BenützerInnen der Monatskarten in den Kreis<br />
der Berechtigten aufgenommen werden. Aktuell werden<br />
auf EU-Ebene auch die Rechte von Busfahrgästen und<br />
von Fahrgästen in der Binnen- und Hochseeschifffahrt<br />
verhandelt. Die Rechte der Buspassagiere müssen in<br />
einem weiteren nationalen Schritt mit den Rechten der<br />
Bahnfahrgäste abgestimmt werden.<br />
Liberalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />
Die EU-Verordnung 1370/2007 über den Personenverkehr<br />
auf Schiene und Straße (PSO) ist seit<br />
3.12.<strong>2009</strong> in Kraft und regelt die Vergabe öffentlicher<br />
Dienstleistungsaufträge für alle Verkehre, für die eine Ausgleichsleistung<br />
(Geldflüsse oder ausschließliche Rechte)<br />
erbracht werden. Für die Beschäftigten des Sektors ist<br />
es gleich, nach welcher Regelung die Ausschreibung<br />
erfolgt. Der Arbeitnehmerschutz durch Betriebsübergang<br />
und Sozialkriterien ist sowohl bei der Vergabe nach PSO<br />
als auch bei der Vergabe nach Bundesvergabegesetz anzuwenden.<br />
Dies ist allerdings nur als Kann-Bestimmung<br />
vorgesehen. Das heißt, Sozial- und Qualitätskriterien sind<br />
in der Ausschreibung festzulegen, um Sozialdumping zu<br />
verhindern. Ziel der Arbeiterkammer ist die Verankerung<br />
des Betriebsübergangs in der Form eines verpflichtenden<br />
Angebots des neuen Betreibers an die Beschäftigten des<br />
bisherigen Betreibers, sie zu übernehmen. Nur in den<br />
Fällen, in denen der Fortbestand des bisherigen Betreibers<br />
und die Arbeitsplätze gefährdet sind, soll es eine<br />
grundsätzliche Übernahmeverpflichtung geben.<br />
Kostenwahrheit im Güterverkehr. Die <strong>AK</strong> hat bei den<br />
Arbeiten an einer neuen Wegekosten-Richtlinie im Rahmen<br />
der 1. EP-Lesung aktives Lobbying betrieben. Im<br />
Zuge der Ökologisierung der Lkw-Maut in Österreich wurde<br />
bei Ministerien und der ASFINAG dahingehend eingewirkt,<br />
dass es zu keiner Erosion des Mautaufkommens<br />
und zu keiner überschießenden Fahrerverantwortung bei<br />
der Neueinstellung des Mautgeräts kommt.<br />
Lkw-Stellplätze für Berufskraftfahrer auf Autobahnen.<br />
Ausreichende und menschenwürdige Stellplätze<br />
sind Voraussetzung für die Einhaltung der Lenk- und<br />
Ruhezeiten. Dieser Bereich wurde daher gemeinsam<br />
mit der Gewerkschaft vida und dem Berufskraftfahrerausschuss<br />
einer Bestandsaufnahme unterzogen. Mit der<br />
Arbeitgeberseite hat man sich diesbezüglich ebenfalls<br />
auf Forderungen verständigt, die in der ASFINAG eingebracht<br />
wurden.<br />
Die Krise in der europäischen Luftfahrt und<br />
Austrian Airlines<br />
Europäische Luftfahrt. Fast zwei Drittel aller Fluggesellschaften<br />
sind Mitglieder einer Allianz. Die Bündnisse<br />
stellen einerseits einen einheitlichen Qualitäts- und<br />
Sicherheitsstandard sicher, doch das Allianzsystem<br />
sorgt andererseits auch für eine Monopolisierung auf<br />
vielen Strecken. <strong>2009</strong> sank das Flugaufkommen in die<br />
europäischen Länder aufgrund der Wirtschaftskrise um<br />
5,1 Prozent auf knapp 103 Millionen Passagiere. Laut<br />
Internationalem Luftfahrtverband IATA sank die Zahl der<br />
Passagiere <strong>2009</strong> um 3,5 Prozent. IATA erwartet für 2010<br />
weltweit Verluste von weiteren 5,6 Milliarden Dollar (3,89<br />
Mrd Euro).<br />
Austrian Airlines. Der Ministerrat erteilte am 12. August<br />
2008 der ÖIAG den Auftrag zur Privatisierung. Die<br />
EU-Kommission hat die Übernahme der AUA durch die<br />
Lufthansa genehmigt. Der Kaufvertrag wurde am 3. September<br />
<strong>2009</strong> geschlossen. Auflage für die Zustimmung:<br />
Auf den Flugstrecken von Wien nach Frankfurt, München,<br />
Stuttgart, Köln und Brüssel muss die Lufthansa anderen,<br />
zum Teil viel kleineren Airlines mehr Platz einräumen.<br />
Ende 2010 muss die AUA einen positiven Cash flow erreichen,<br />
Ende 2011 ein positives, operatives Ergebnis. Beim<br />
Personal stehen nach Ablauf der Kurzarbeits-Schutzfrist<br />
die ersten von geplanten rund 1000 Kündigungen an. Die<br />
<strong>AK</strong> bezog im gesamten Privatisierungsprozess immer<br />
wieder politisch Position und beriet die Betriebsräte in<br />
allen Fragen rund um den Verkauf.<br />
31