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AK WIEN TäTIgKEITsbErIchT & rEchNuNgsAbschluss 2009

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dass die Auswirkungen einer Erhöhung der derzeit in der<br />

EG-Richtlinie 96/53 festgelegten Maße und Gewichte<br />

aus verkehrs-, sozial- und gesamtwirtschaftlicher Sicht<br />

überwiegend nachteilig sind.<br />

Rechte von Reisenden. Mit 3.12.<strong>2009</strong> trat die EU-VO<br />

1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste<br />

im Eisenbahnverkehr in Kraft. In Österreich gilt für<br />

den Nahverkehr: Wenn auf einer bestimmten Strecke<br />

innerhalb eines Monats ein bestimmter vorgegebener<br />

Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wird, haben die BesitzerInnen<br />

einer Jahreskarte auf dieser Strecke Anspruch<br />

auf Erstattung von mindestens 10 % des Fahrpreises<br />

der anteilig auf dieses Monat entfallenden Kosten. Die<br />

Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Die Beschränkung auf<br />

Jahreskarten hat den Grund, dass nur personenbezogene<br />

Karten auf bestimmte Strecken zugeordnet werden<br />

können. In weiterer Folge wollen wir allerdings erreichen,<br />

dass auch Monatskarten mit Foto – und somit auch als<br />

personenbezogene Karten – angeboten werden und dann<br />

auch die BenützerInnen der Monatskarten in den Kreis<br />

der Berechtigten aufgenommen werden. Aktuell werden<br />

auf EU-Ebene auch die Rechte von Busfahrgästen und<br />

von Fahrgästen in der Binnen- und Hochseeschifffahrt<br />

verhandelt. Die Rechte der Buspassagiere müssen in<br />

einem weiteren nationalen Schritt mit den Rechten der<br />

Bahnfahrgäste abgestimmt werden.<br />

Liberalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs.<br />

Die EU-Verordnung 1370/2007 über den Personenverkehr<br />

auf Schiene und Straße (PSO) ist seit<br />

3.12.<strong>2009</strong> in Kraft und regelt die Vergabe öffentlicher<br />

Dienstleistungsaufträge für alle Verkehre, für die eine Ausgleichsleistung<br />

(Geldflüsse oder ausschließliche Rechte)<br />

erbracht werden. Für die Beschäftigten des Sektors ist<br />

es gleich, nach welcher Regelung die Ausschreibung<br />

erfolgt. Der Arbeitnehmerschutz durch Betriebsübergang<br />

und Sozialkriterien ist sowohl bei der Vergabe nach PSO<br />

als auch bei der Vergabe nach Bundesvergabegesetz anzuwenden.<br />

Dies ist allerdings nur als Kann-Bestimmung<br />

vorgesehen. Das heißt, Sozial- und Qualitätskriterien sind<br />

in der Ausschreibung festzulegen, um Sozialdumping zu<br />

verhindern. Ziel der Arbeiterkammer ist die Verankerung<br />

des Betriebsübergangs in der Form eines verpflichtenden<br />

Angebots des neuen Betreibers an die Beschäftigten des<br />

bisherigen Betreibers, sie zu übernehmen. Nur in den<br />

Fällen, in denen der Fortbestand des bisherigen Betreibers<br />

und die Arbeitsplätze gefährdet sind, soll es eine<br />

grundsätzliche Übernahmeverpflichtung geben.<br />

Kostenwahrheit im Güterverkehr. Die <strong>AK</strong> hat bei den<br />

Arbeiten an einer neuen Wegekosten-Richtlinie im Rahmen<br />

der 1. EP-Lesung aktives Lobbying betrieben. Im<br />

Zuge der Ökologisierung der Lkw-Maut in Österreich wurde<br />

bei Ministerien und der ASFINAG dahingehend eingewirkt,<br />

dass es zu keiner Erosion des Mautaufkommens<br />

und zu keiner überschießenden Fahrerverantwortung bei<br />

der Neueinstellung des Mautgeräts kommt.<br />

Lkw-Stellplätze für Berufskraftfahrer auf Autobahnen.<br />

Ausreichende und menschenwürdige Stellplätze<br />

sind Voraussetzung für die Einhaltung der Lenk- und<br />

Ruhezeiten. Dieser Bereich wurde daher gemeinsam<br />

mit der Gewerkschaft vida und dem Berufskraftfahrerausschuss<br />

einer Bestandsaufnahme unterzogen. Mit der<br />

Arbeitgeberseite hat man sich diesbezüglich ebenfalls<br />

auf Forderungen verständigt, die in der ASFINAG eingebracht<br />

wurden.<br />

Die Krise in der europäischen Luftfahrt und<br />

Austrian Airlines<br />

Europäische Luftfahrt. Fast zwei Drittel aller Fluggesellschaften<br />

sind Mitglieder einer Allianz. Die Bündnisse<br />

stellen einerseits einen einheitlichen Qualitäts- und<br />

Sicherheitsstandard sicher, doch das Allianzsystem<br />

sorgt andererseits auch für eine Monopolisierung auf<br />

vielen Strecken. <strong>2009</strong> sank das Flugaufkommen in die<br />

europäischen Länder aufgrund der Wirtschaftskrise um<br />

5,1 Prozent auf knapp 103 Millionen Passagiere. Laut<br />

Internationalem Luftfahrtverband IATA sank die Zahl der<br />

Passagiere <strong>2009</strong> um 3,5 Prozent. IATA erwartet für 2010<br />

weltweit Verluste von weiteren 5,6 Milliarden Dollar (3,89<br />

Mrd Euro).<br />

Austrian Airlines. Der Ministerrat erteilte am 12. August<br />

2008 der ÖIAG den Auftrag zur Privatisierung. Die<br />

EU-Kommission hat die Übernahme der AUA durch die<br />

Lufthansa genehmigt. Der Kaufvertrag wurde am 3. September<br />

<strong>2009</strong> geschlossen. Auflage für die Zustimmung:<br />

Auf den Flugstrecken von Wien nach Frankfurt, München,<br />

Stuttgart, Köln und Brüssel muss die Lufthansa anderen,<br />

zum Teil viel kleineren Airlines mehr Platz einräumen.<br />

Ende 2010 muss die AUA einen positiven Cash flow erreichen,<br />

Ende 2011 ein positives, operatives Ergebnis. Beim<br />

Personal stehen nach Ablauf der Kurzarbeits-Schutzfrist<br />

die ersten von geplanten rund 1000 Kündigungen an. Die<br />

<strong>AK</strong> bezog im gesamten Privatisierungsprozess immer<br />

wieder politisch Position und beriet die Betriebsräte in<br />

allen Fragen rund um den Verkauf.<br />

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