Qualität sichtbar machen. - BQS Qualitätsreport
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Spitzenverbände der<br />
Krankenkassen<br />
Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />
Patienten- und<br />
Verbraucherorganisationen<br />
Bundesärztekammer<br />
Verband der privaten<br />
Krankenversicherung<br />
Deutscher Pflegerat<br />
Das Verfahren: Auftraggeber und Partner<br />
<strong>BQS</strong> Bundesgeschäftsstelle<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung gGmbH<br />
Im „Vertrag über die Beauftragung der Bundesgeschäftsstelle<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung (<strong>BQS</strong> gGmbH) zur<br />
Entwicklung und Umsetzung von <strong>Qualität</strong>ssicherungsmaßnahmen<br />
im Krankenhaus (Beauftragungsvertrag)“<br />
wurde die <strong>BQS</strong> ab Anfang 2001 mit der<br />
Leitung und Koordination der inhaltlichen Entwick-<br />
G-BA in der Besetzung<br />
nach § 91 Absatz 7 SGB V<br />
lung und organisatorischen Umsetzung der externen<br />
vergleichenden <strong>Qualität</strong>ssicherung in den deutschen<br />
Krankenhäusern beauftragt. Im September 2004<br />
verlängerte der G-BA den Beauftragungsvertrag der<br />
<strong>BQS</strong>. Er hat damit die formalen Grundlagen geschaffen,<br />
auf denen die <strong>BQS</strong> die externe <strong>Qualität</strong>sdarstellung<br />
für die deutschen Krankenhäuser weiterentwickeln<br />
wird.<br />
Auftraggeber der externen <strong>Qualität</strong>ssicherung nach § 137 SGB V und beteiligte Institutionen bzw. Verbände<br />
Abkürzungen: G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss, UA – Unterausschuss<br />
UA Externe stationäre<br />
<strong>Qualität</strong>ssicherung