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Jahresgutachten 1998/99 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...

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Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/73<br />

Ausgewählte tarifliche Öffnungsklauseln und Differenzierungsbestimmungen<br />

Tabelle 49<br />

A. Allgemeine Klauseln <strong>zur</strong> Tarifabweichung<br />

Metallindustrie Küste, Niedersachsen, Osnabrück, Nordrhein-Westfalen, Südwürttemberg/Hohenzollern,<br />

Südbaden, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg: Gemeinsame Erklärung der Tarifvertragsparteien,<br />

sich in besonders „gravierenden“ Fällen darum zu bemühen, zum Beispiel <strong>zur</strong> Abwendung einer<br />

Insolvenz, für einzelne Unternehmen Sonderregelungen zu finden, um damit einen Beitrag zum Erhalt<br />

der Unternehmen und der Arbeitsplätze zu leisten; Nordwürttemberg, Nordbaden: Gemeinsame Erklärung<br />

der Tarifvertragsparteien, sich in besonders „begründeten“ Fällen darum zu bemühen, für einzelne Unternehmen<br />

zeitlich befristete Sonderregelungen zu finden, um damit einen Beitrag zum Erhalt der Unternehmen<br />

und der Arbeitsplätze zu leisten.<br />

B. Arbeitszeit<br />

1. Arbeitszeitverlängerung<br />

Metallindustrie: Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit für 13 vH beziehungsweise 18 vH der Beschäftigten<br />

auf bis zu 40 Stunden in der Woche.<br />

2. Arbeitszeitkorridor<br />

Chemische Industrie West: Arbeitszeitkorridor +/– 2,5 Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von<br />

37,5 Stunden.<br />

Kunststoffverarbeitung Baden-Württemberg, Berlin-Ost, Brandenburg: Arbeitszeitkorridor zwischen<br />

34 und 40 Stunden in der Woche (regelmäßige Arbeitszeit: 38 Stunden).<br />

Textil- und Bekleidungsindustrie West: Verkürzung und Verlängerung der Jahresarbeitszeit um bis zu<br />

6,75 vH (130 Stunden) gegen Zusage der Sicherung des Beschäftigtenstandes.<br />

3. Befristete Arbeitszeitreduzierung (ohne Lohnausgleich)<br />

Privates Bankgewerbe: Absenkung der Wochenarbeitszeit von 39 auf bis zu 31 Stunden.<br />

Druckindustrie: Verkürzung der Wochenarbeitszeit um bis zu 5 Stunden auf 30/33 Stunden (West/Ost).<br />

Eisen- und Stahlindustrie West: Verringerung der Wochenarbeitszeit (35 Stunden) auf bis zu<br />

30 Stunden.<br />

Groß- und Außenhandel Hessen: Kürzung der Wochenarbeitszeit (38,5 Stunden) um bis zu 10 vH für<br />

maximal 3 Monate; Thüringen: analoge Vereinbarung wie für Hessen, wobei eine Wochenarbeitszeit von<br />

18 Stunden nicht unterschritten werden darf.<br />

Holzverarbeitende Industrie Sachsen: Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden und<br />

um jeweils 1 Stunde auf bis zu 30 Stunden; Thüringen: Verringerung der Wochenarbeitszeit<br />

(39 Stunden) um bis zu 5 Stunden.<br />

Metallindustrie West: Absenkung der Wochenarbeitszeit von 35 auf bis zu 30/29 Stunden; Ost: von 38<br />

auf 33 Stunden.<br />

Öffentlicher Dienst Ost: Möglichkeit <strong>zur</strong> Absenkung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 32 Stunden<br />

durch Tarifverträge auf bezirklicher oder örtlicher Ebene, Teillohnausgleich möglich.<br />

Papierverarbeitung: Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 36/37 Stunden (West/Ost) um bis zu<br />

6 Stunden.<br />

Versicherungen: Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 Stunden um bis zu 8 Stunden.<br />

C. Lohn/Gehalt und sonstige Vergütungsbestandteile<br />

1. Absenkung von tariflichen Grundvergütungen<br />

Bauwirtschaft Ost: Absenkung der tariflichen Grundentgelte um bis zu 10 vH <strong>zur</strong> Sicherung der Beschäftigung,<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sowie <strong>zur</strong> Stärkung des regionalen Baugewerbes;<br />

Berlin (gesamtes Tarifgebiet): Vereinbarung einer Beschäftigungssicherungsklausel mit der Möglichkeit<br />

der Absenkung der Stundenlöhne um bis zu 6 vH (siehe auch Ziffer 173).<br />

Chemische Industrie West: Absenkung der tariflichen Grundentgelte um bis zu 10 vH <strong>zur</strong> Sicherung<br />

der Beschäftigung und/oder <strong>zur</strong> Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit.<br />

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