Jahresgutachten 1998/99 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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jeweils das bereinigte Vermögenseinkommen nur rund <strong>zur</strong><br />
Hälfte nachgewiesen wird (Tabelle 57). Die bereinigten<br />
empfangenen wie geleisteten laufenden Übertragungen<br />
der Privathaushalte nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />
werden dagegen durch die detaillierte<br />
Befragung in der EVS von dieser um rund 20 Prozentpunkte<br />
besser repräsentiert als vom SOEP. Das aggregierte<br />
verfügbare Einkommen wird dann wieder von beiden<br />
hochgerechneten Stichprobenergebnissen mit rund<br />
90 vH etwa gleich gut getroffen. Die durch die Gegenüberstellung<br />
erkennbaren, zum Teil beträchtlichen Untererfassungen<br />
bestimmter Einkommensbestandteile<br />
sind bei der Interpretation der Ergebnisse einer Einkommensverteilungsanalyse<br />
auf Basis dieser Daten zu beachten.<br />
Analyseinstrumente<br />
206. Das Ziel von Analysen <strong>zur</strong> Einkommensverteilung<br />
ist es, Aussagen über das Ausmaß und die Veränderung<br />
von Einkommensunterschieden zu treffen. Dazu<br />
können beispielsweise zunächst die Einkommensempfänger<br />
entsprechend ihrer Einkommenshöhe angeordnet<br />
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/73<br />
und in Gruppen gleicher Anzahl (Quantile) zusammengefaßt<br />
werden. Anschließend kann der auf diese Gruppen<br />
jeweils entfallende Anteil am Gesamteinkommen<br />
betrachtet werden. Dieser Zusammenhang läßt sich graphisch<br />
durch die Lorenzkurve darstellen; über eine mögliche<br />
Lageveränderung der Kurve in der Zeit kann eine<br />
Aussage bezüglich der Veränderung der Einkommensverteilung<br />
getroffen werden. Daneben werden auch spezielle<br />
Maßzahlen herangezogen, mit deren Hilfe eine<br />
Veränderung der Einkommensverteilung quantitativ bestimmt<br />
werden kann. Diese sind entweder Maße der deskriptiven<br />
Statistik, die die relative Konzentration beziehungsweise<br />
Disparität der Einkommensverteilung messen,<br />
oder Maße, die sich nach normativen Vorgaben explizit<br />
aus wohlfahrtstheoretischen Überlegungen ableiten.<br />
Wegen der damit verbundenen, grundlegenden<br />
theoretischen Probleme wird hier auf die Berechnung<br />
dieser wohlfahrtstheoretischen Maße verzichtet.<br />
207. Die möglichen Disparitätsmaße stellen jeweils die<br />
Abweichung von einer Gleichverteilung der betrachteten<br />
Einkommensgröße dar.<br />
– Das gebräuchlichste Disparitätsmaß insbesondere bei<br />
Einkommensverteilungen ist der mit dem Konzept der<br />
Repräsentativität der aggregierten Einkommensgrößen der Privathaushalte in Deutschland<br />
1<strong>99</strong>3<br />
VolkswirtschaftlicheGesamtrechnungen<br />
(bereinigt) 1)<br />
Einkommensund<br />
Verbrauchsstichprobe<br />
Tabelle 57<br />
Sozio-oekonomisches Panel 2)<br />
Mrd DM vH 3) Mrd DM vH 3)<br />
Bruttoeinkommen aus<br />
unselbständiger Arbeit4) ..........................<br />
Unternehmertätigkeit<br />
1 444,4 1 381,9 95,7 – –<br />
5) ...........................<br />
zusammen...............................................<br />
Vermögen<br />
483,8<br />
1 928,2<br />
416,8<br />
1 798,7<br />
86,2<br />
93,3<br />
–<br />
1 781,0<br />
–<br />
92,4<br />
6) ............................................<br />
151,9 77,1 50,8 82,2 54,1<br />
= Erwerbs- und Vermögenseinkommen....... 2 080,1 1 875,8 90,2 1 863,2 89,6<br />
+ Empfangene laufende Übertragungen 7) .... 662,6 559,2 84,4 411,6 62,1<br />
– Geleistete laufende Übertragungen 4)6)<br />
und Konsumkreditzinsen........................... 778,6 666,9 85,7 512,9 65,9<br />
= Verfügbares Einkommen........................... 1 964,1 1 768,1 90,0 1 761,9 89,7<br />
1) Einschließlich Übertragungen zwischen Privathaushalten sowie zwischen Privathaushalten, Anstaltsbevölkerung und privaten Organisationen<br />
ohne Erwerbszweck, Berechnungen des DIW.<br />
2) Berechnungen des DIW.<br />
3) Anteil an den Werten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.<br />
4) Ohne Beiträge der Arbeitgeber <strong>zur</strong> Sozialversicherung.<br />
5) VGR: Einschließlich Einkommen aus Wohnungsvermietung. EVS: Einkommen aus selbständiger Arbeit, Einnahmen aus Vermietung und<br />
Verpachtung, Mietwert der Eigentümerwohnung, Einnahmen aus Untervermietung, Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, sonstige Einnahmen.<br />
6) VGR: Ohne Zinsen aus Versicherungen EVS: Geldvermögen.<br />
7) Ohne Beiträge des Staates <strong>zur</strong> Sozialversicherung für Empfänger sozialer Leistungen.<br />
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