Jahresgutachten 1998/99 - Sachverständigenrat zur Begutachtung ...
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Für die so korrigierte Zuwachsrate der Durchschnittsproduktivität<br />
ergibt sich also:<br />
(7) Y § · Y<br />
¨ ¸<br />
© L¹<br />
L<br />
§<br />
^ * ^<br />
·<br />
¨ ¸<br />
© ¹<br />
1 D L.<br />
Aus Gleichung (7) und (4) erhält man die um Beschäftigungsabbau<br />
bereinigte Veränderungsrate der<br />
Grenzproduktivität der Arbeit:<br />
(8) w § Y · Y<br />
¨ ¸ 1 D L D<br />
© wL<br />
¹ L<br />
§<br />
^ * ^<br />
·<br />
¨ ¸<br />
© ¹<br />
.<br />
3. Die einzelnen Komponenten werden wie folgt gemessen:<br />
Der Output Y ist die (bereinigte) Bruttowertschöpfung<br />
des Unternehmensbereichs. Für die Beschäftigung<br />
L im Unternehmensbereich bieten sich<br />
zwei Meßgrößen an: die Anzahl der Erwerbstätigen<br />
oder das Arbeitsvolumen. Dementsprechend erhält<br />
man als Größe Y/L entweder eine Produktivität auf<br />
Erwerbstätigenbasis oder auf Stundenbasis. In letzterem<br />
Fall muß produktionstheoretisch für Arbeitsstunden<br />
und Erwerbstätige eine identische Produktionselastizität<br />
unterstellt werden. Da das Ziel der Grenzproduktivitätsberechnungen<br />
ein Vergleich mit der<br />
Entwicklung der Tarifverdienste ist, und Tarifverdienststeigerungen<br />
auf Stundenbasis ermittelt werden<br />
sollten, um Kosteneffekte von Veränderungen der Arbeitszeiten<br />
zu berücksichtigen, sollte auch die Arbeitsproduktivität<br />
auf Stundenbasis berechnet werden.<br />
Die Produktionselastizität der Arbeit D entspricht unter<br />
vereinfachenden Annahmen über Produktionstechnologie<br />
(lineare Homogenität) und Marktformen der<br />
Lohnquote, genauer: dem Anteil der Entlohnung des<br />
Faktors Arbeit an den Gesamterlösen der Unternehmen.<br />
Um Verzerrungen dergestalt zu vermeiden, daß<br />
die beobachtete Lohnquote in Rezessionen in der Regel<br />
sprunghaft ansteigt, ohne daß damit der Faktor Arbeit<br />
produktiver wird, wird bei der Veränderungsrate<br />
der Lohnquote die durchschnittlich jährliche Veränderungsrate<br />
über einen längeren Stützzeitraum verwendet.<br />
Die Entlohnung des Faktors Arbeit besteht aus den<br />
Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit und den<br />
Unternehmerlöhnen (den kalkulatorischen Arbeitsentgelten<br />
für Selbständige und mithelfende Familienangehörige),<br />
wobei unterstellt wird, daß diese das<br />
durchschnittliche Bruttoeinkommen eines beschäftigten<br />
Arbeitnehmers erhalten. Die Gesamterlöse der<br />
Unternehmen entsprechen ihrer (bereinigten) Bruttowertschöpfung<br />
abzüglich des Saldos von Produktionssteuern<br />
und Subventionen.<br />
4. Zur Berechnung der zunächst erforderlichen beschäftigungsunbereinigten<br />
Veränderung der Durchschnittsproduktivität<br />
werden zwei unterschiedliche Vorgehensweisen<br />
angewandt: Zum einen kann die durchschnittliche<br />
Veränderung über einen konjunkturzyklengerecht<br />
abgegrenzten Stützzeitraum ermittelt<br />
werden (JG 95 Ziffern 373 ff.), wodurch in die Beurteilung<br />
der aktuellen Lohnpolitik die Veränderung der<br />
Arbeitsproduktivität länger <strong>zur</strong>ückliegender Zeiträume<br />
einfließt. Zum anderen kann die aktuelle Veränderung<br />
der Durchschnittsproduktivität gegenüber dem<br />
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Drucksache 14/73<br />
Vorjahr berechnet werden, wobei Prognosewerte zugrundegelegt<br />
werden müssen. Da beide Verfahren<br />
nicht frei von Nachteilen sind, bietet sich eine parallele<br />
Vorgehensweise an, nicht zuletzt um die Robustheit<br />
der Ergebnisse zu überprüfen.<br />
5. Als Stützzeitraum für die Berechnung der durchschnittlichen<br />
Veränderung der Durchschnittsproduktivität<br />
der Arbeit kann zunächst der letzte abgeschlossene<br />
konjunkturelle Beschäftigungszyklus der Jahre<br />
1980 bis 1<strong>99</strong>2 gewählt werden, der durch lokale Hochpunkte<br />
beim Arbeitsvolumen im Unternehmensbereich<br />
gekennzeichnet ist. Ein anderer möglicher Stützzeitraum<br />
ist der für die Jahre 1982 bis 1<strong>99</strong>3, der durch<br />
Tiefpunkte im Auslastungsgrad des gesamtwirtschaftlichen<br />
Produktionspotentials bestimmt ist.<br />
Die noch nicht um den Effekt eines Beschäftigungsabbaus<br />
bereinigte durchschnittliche Veränderungsrate der<br />
Durchschnittsproduktivität der Arbeit (Tabelle E1,<br />
Seite 296) liegt je nach Stützzeitraum bei 2,7 vH oder<br />
2,9 vH. Zur Bereinigung um den Beschäftigungsabbau<br />
im Stützzeitraum ist gemäß Gleichung (7) die durchschnittliche<br />
Veränderungsrate des Arbeitsvolumens im<br />
Stützzeitraum multipliziert mit Eins minus Lohnquote<br />
zu addieren. Die so ermittelte beschäftigungsabbaubereinigte<br />
Veränderungsrate der Durchschnittsproduktivität<br />
liegt bei 2,7 vH und 2,8 vH. Abschließend wird<br />
gemäß Gleichung (8) die durchschnittliche Veränderungsrate<br />
der Lohnquote addiert. Das Ergebnis, die<br />
Veränderungsrate der Grenzproduktivität der Arbeit,<br />
liegt bei 1,9 vH beziehungsweise 2,0 vH.<br />
6. Bei der zweiten Berechnungsmethode ist die Ausgangsbasis<br />
die Veränderung der Durchschnittsproduktivität<br />
der Arbeit im Jahre <strong>1<strong>99</strong>8</strong> gegenüber dem<br />
Vorjahr; die geschätzte Veränderungsrate auf Stundenbasis<br />
liegt im Unternehmensbereich Westdeutschlands<br />
bei 2 ½ vH. Führt man eine Bereinigung<br />
um Beschäftigungsabbau analog dem beschriebenen<br />
Verfahren durch (dabei wurde wegen der ab 1<strong>99</strong>5<br />
fehlenden getrennten Verteilungsrechnung für Westdeutschland<br />
und Ostdeutschland eine auf der Basis<br />
gesamtdeutscher Werte für Westdeutschland geschätzte<br />
Lohnquote verwendet), ergibt sich eine bereinigte<br />
Veränderungsrate der Durchschnittsproduktivität<br />
von 2 ¾ vH. Um <strong>zur</strong> Veränderungsrate der<br />
Grenzproduktivität zu gelangen, muß die durchschnittliche<br />
Veränderungsrate der Lohnquote über einen<br />
längeren Stützzeitraum addiert werden. Hierfür<br />
wurde der zehnjährige Stützzeitraum 1988 bis <strong>1<strong>99</strong>8</strong><br />
verwendet. Es ergibt sich eine geschätzte Veränderungsrate<br />
der Grenzproduktivität für das Jahr <strong>1<strong>99</strong>8</strong> in<br />
Höhe von 1 ¾ vH. Einschränkend zu berücksichtigen<br />
sind allerdings die der Berechnung zugrundeliegenden<br />
vereinfachenden Annahmen. Dennoch erscheinen<br />
die Ergebnisse bedeutsam: Sie zeigen, daß nach der<br />
Bereinigung um den Beschäftigungsabbau und nach<br />
dem Übergang von der Entwicklung der Durchschnittsproduktivität<br />
<strong>zur</strong> Grenzproduktivität der für<br />
Lohnerhöhungen verwendbare Produktivitätszuwachs<br />
nicht der oben erwähnten Zuwachsrate der Durchschnittsproduktivität<br />
in Höhe von 2 ½ vH entspricht,<br />
sondern darunter bei 1 ¾ vH liegt.<br />
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