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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

7.8 Entwurf <strong>einer</strong> ÖWAV-Stellungnahme zum Entwurf <strong>einer</strong><br />

Novelle zur Verpackungszielverordnung, Herbst 2000<br />

Der ÖWAV lehnt den Entwurf als schon vom Ansatz in die falsche Richtung weisend zur Gänze ab.<br />

Auszugehen ist davon, dass je<strong>der</strong> Besuch in einem Supermarkt o<strong>der</strong> Einkaufszentrum ohne<br />

beson<strong>der</strong>en Erhebungsaufwand erkennen lässt, dass die Zahl <strong>der</strong> verbrennungsorientierten<br />

Einweggebinde für Getränke zu Lasten <strong>der</strong> Pfandgebinde drastisch zugenommen hat.<br />

Beispielsweise wurde die Cola 1,5-l Pfandflasche systematisch durch Cola 2-l Einwegflaschen<br />

verdrängt. Wenn eine Verpackungszielverordnung überhaupt einen Sinn haben soll, dann kann<br />

dieser nur darin bestehen, solchen notorischen Entwicklungen deutlich entgegenzutreten.<br />

Der Entwurf merkt an, dass er gemeinschaftsrechtskonform sei. Dies dürfte zutreffen, allerdings<br />

sollte man festhalten, dass alle Möglichkeiten zu <strong>einer</strong> Mindestumsetzung ausgeschöpft werden.<br />

Die VerpackungsRL baut unzweideutig auf <strong>der</strong> Hierarchie Wie<strong>der</strong>verwendung - stoffliche<br />

Verwertung - thermische Verwertung auf. "Die beste Art, Verpackungsabfall zu vermeiden, ist die<br />

Verringerung <strong>der</strong> Gesamtmenge an Verpackungen".<br />

Die RL stellt dabei nicht auf eine Verringerung <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> zu deponierenden<br />

Verpackungsabfälle ab. Explizit ruft sie die Mitgliedstaaten auf, die Wie<strong>der</strong>verwendung von<br />

Verpackungen zu för<strong>der</strong>n (Erläuterungen sowie Art 4 Abs 1 und 5) und spricht die Einrichtung von<br />

Rücknahmesystemen an (Erläuterungen und Art 7 Abs 1). "Von größer Wichtigkeit ist, dass allen an<br />

<strong>der</strong> Herstellung, Verwendung, Einfuhr und Verteilung von Verpackungen und verpackten<br />

Erzeugnissen Beteiligten stärker bewusst wird, in welchem Maße die Verpackungen zu Abfall<br />

werden, und dass sie nach dem Verursacherprinzip die Verantwortung für diesen Abfall<br />

übernehmen".<br />

Alles das bleibt im vorliegenden Entwurf unberücksichtigt. § 2 nivelliert die Wie<strong>der</strong>befüllung, die<br />

stoffliche Verwertung und die thermische Verwertung, als ob diese Vorgänge ökologisch und<br />

abfallwirtschaftspolitisch gleichwertig wären. Dies verstößt gegen § 1 AWG, wonach <strong>der</strong><br />

Vermeidung (hier: in <strong>der</strong> Form <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>verwendung) Vorrang vor <strong>der</strong> Verwertung zuzukommen<br />

hat. Der Entwurf ist also gesetzwidrig.<br />

Mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen Reduzierung des Deponierungsanteils allein von Glas (§ 3 Abs 3) wird<br />

zudem ein umweltpolitisch falsches Signal gesetzt, da die Probleme <strong>der</strong> Verpackungsabfälle<br />

an<strong>der</strong>swo zu sehen sind.<br />

Seite 107

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