1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...
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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />
und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />
Österreichisches Ökologie-Institut<br />
3.4.2 Maßnahmenvarianten<br />
3.4.2.1 Dialog über alternative Instrumente zur Stabilisierung von Mehrweg<br />
Das Bundesumweltministerium hat rd. zwei Jahre lang mit allen Wirtschaftsbeteiligten intensiv<br />
geprüft, ob die umweltpolitischen Ziele ggf. mit alternativen Instrumenten erreicht werden können.<br />
Eine Verständigung auf eine Alternative war jedoch nicht möglich.<br />
Tabelle 3.4: Alternative Instrumente<br />
BMU-Vorschläge Industrie-Vorschläge<br />
Lizenz-Modell (1997)<br />
Abgaben-Modell (1999)<br />
Pfand-Lösung (2000)<br />
MW/Recycling-Kombi-Quote mit Pfand<br />
BDI/BDE-Selbstverpflichtung<br />
Füllmenge statt Quote<br />
Verdoppelung DSD-Lizenzentgelt und Anti-Littering-Programm<br />
3.4.2.2 Geltende deutsche Verpackungsverordnung (Dt. VerpackVO)<br />
Die Neufassung <strong>der</strong> Verpackungsverordnung trat im August 1998 in Kraft. In <strong>der</strong> deutschen<br />
Verpackungsverordnung sind zwei Hauptpflichten ausgewiesen:<br />
- die Rücknahmepflicht mit dem Ziel weniger Verpackungsabfälle zu produzieren<br />
- die Pfan<strong>der</strong>hebungspflicht mit dem Ziel <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Rückgabepflichten (gemäß §<br />
24 Abs. 1 Nr. 2 AbfG)<br />
Grundsätzlich ist in <strong>der</strong> Dt. Verpack VO eine Pfandpflicht für EW-Getränkeverpackungen<br />
vorgesehen. Diese tritt jedoch erst bei wie<strong>der</strong>holten Unterschreiten <strong>der</strong> Mehrwegquote (72 %) in<br />
Kraft.<br />
Ergibt sich aus <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Nacherhebung (mit Oktober 2001<br />
geplant), dass es bei <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Mehrwegquote geblieben ist, wird nach gelten<strong>der</strong> Dt.<br />
Verpack VO 6 Monate nach Bekanntgabe die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen<br />
voraussichtlich in den Bereichen Bier, Mineralwasser und unter Umständen Wein greifen.<br />
Die Pfan<strong>der</strong>hebungspflicht bei Getränkeverpackungen ist gemäß § 8 Abs. 1 Dt. Verpack VO<br />
0,50 DM (0,26 €/2,52 ATS) pro Verpackung; bei Füllvolumen größer 1,5 Liter 1 DM (0,51 €/7,04<br />
ATS). Die Pfandpflicht ist auf allen Handelsstufen bis hin zu EndverbraucherInnen zu erheben und<br />
dementsprechend auch zu erstatten. Bei <strong>einer</strong> Verkaufsfläche von weniger als 200 m² ist die<br />
Pfandpflicht auf Marken beschränkt. 6<br />
Bei unverän<strong>der</strong>ter Rechtslage werden Abfüller und Vertreiber von Bier und Mineralwasser die<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zum Aufbau eines Pfand-/Rücknahmesystems im März 2002 ergreifen<br />
müssen.<br />
6 Rindstorff 2001<br />
Seite 38