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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

3.4.2 Maßnahmenvarianten<br />

3.4.2.1 Dialog über alternative Instrumente zur Stabilisierung von Mehrweg<br />

Das Bundesumweltministerium hat rd. zwei Jahre lang mit allen Wirtschaftsbeteiligten intensiv<br />

geprüft, ob die umweltpolitischen Ziele ggf. mit alternativen Instrumenten erreicht werden können.<br />

Eine Verständigung auf eine Alternative war jedoch nicht möglich.<br />

Tabelle 3.4: Alternative Instrumente<br />

BMU-Vorschläge Industrie-Vorschläge<br />

Lizenz-Modell (1997)<br />

Abgaben-Modell (1999)<br />

Pfand-Lösung (2000)<br />

MW/Recycling-Kombi-Quote mit Pfand<br />

BDI/BDE-Selbstverpflichtung<br />

Füllmenge statt Quote<br />

Verdoppelung DSD-Lizenzentgelt und Anti-Littering-Programm<br />

3.4.2.2 Geltende deutsche Verpackungsverordnung (Dt. VerpackVO)<br />

Die Neufassung <strong>der</strong> Verpackungsverordnung trat im August 1998 in Kraft. In <strong>der</strong> deutschen<br />

Verpackungsverordnung sind zwei Hauptpflichten ausgewiesen:<br />

- die Rücknahmepflicht mit dem Ziel weniger Verpackungsabfälle zu produzieren<br />

- die Pfan<strong>der</strong>hebungspflicht mit dem Ziel <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Rückgabepflichten (gemäß §<br />

24 Abs. 1 Nr. 2 AbfG)<br />

Grundsätzlich ist in <strong>der</strong> Dt. Verpack VO eine Pfandpflicht für EW-Getränkeverpackungen<br />

vorgesehen. Diese tritt jedoch erst bei wie<strong>der</strong>holten Unterschreiten <strong>der</strong> Mehrwegquote (72 %) in<br />

Kraft.<br />

Ergibt sich aus <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Nacherhebung (mit Oktober 2001<br />

geplant), dass es bei <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Mehrwegquote geblieben ist, wird nach gelten<strong>der</strong> Dt.<br />

Verpack VO 6 Monate nach Bekanntgabe die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen<br />

voraussichtlich in den Bereichen Bier, Mineralwasser und unter Umständen Wein greifen.<br />

Die Pfan<strong>der</strong>hebungspflicht bei Getränkeverpackungen ist gemäß § 8 Abs. 1 Dt. Verpack VO<br />

0,50 DM (0,26 €/2,52 ATS) pro Verpackung; bei Füllvolumen größer 1,5 Liter 1 DM (0,51 €/7,04<br />

ATS). Die Pfandpflicht ist auf allen Handelsstufen bis hin zu EndverbraucherInnen zu erheben und<br />

dementsprechend auch zu erstatten. Bei <strong>einer</strong> Verkaufsfläche von weniger als 200 m² ist die<br />

Pfandpflicht auf Marken beschränkt. 6<br />

Bei unverän<strong>der</strong>ter Rechtslage werden Abfüller und Vertreiber von Bier und Mineralwasser die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zum Aufbau eines Pfand-/Rücknahmesystems im März 2002 ergreifen<br />

müssen.<br />

6 Rindstorff 2001<br />

Seite 38

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