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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

Die vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verpackungsverordnung stellt insgesamt eine Vereinfachung <strong>der</strong><br />

geltenden Regelung dar und stellt ein Entgegenkommen des Verordnungsgebers dar. Die<br />

bisherigen Regelungen mit ihrer Differenzierung nach Abfüllbereichen hätten aufwendige<br />

Kennzeichnungssysteme notwendig gemacht.<br />

Die Umweltwirkungen <strong>der</strong> modifizierten Pfandpflicht für Getränkeverpackungen sind wie folgt<br />

einzuschätzen:<br />

� Weniger Littering durch Getränkeverpackungen (außer Getränkekartons und Wein).<br />

� höhere Recyclingquoten bei den bepfandeten Einweggetränkeverpackungen.<br />

� vermutlich eine leicht positive Wirkung auf Mehrweganteile (außer bei Weinflaschen). Die<br />

Wirkung ist jedoch nicht sicher und daher risikobehaftet.<br />

� Eine Verschiebung <strong>der</strong> Marktanteile einzelner Getränkeverpackungsformen wird<br />

voraussichtlich erfolgen, <strong>der</strong>en Wirkung auf die damit verbundenen Umweltbelastungen ist<br />

<strong>der</strong>zeit nicht abschätzbar.<br />

Die nicht eindeutigen Auswirkungen <strong>der</strong> Pfandpflicht auf die Mehrweganteile machen es<br />

erfor<strong>der</strong>lich, dass bereits jetzt zusätzliche Regelungen für den Fall getroffen werden, dass sich die<br />

erhoffte Stabilisierung bzw. Steigerung <strong>der</strong> Mehrweganteile nicht einstellt. So sollte in regelmäßigen<br />

Zeiträumen eine Überprüfung erfolgen und bei weiter sinkenden Mehrweganteilen eine Abgabe<br />

auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt werden (die aus Sicht des Öko-Instituts als Instrument<br />

zur Stabilisierung <strong>der</strong> Mehrwegsysteme ohnehin zu bevorzugen wäre).<br />

Die getroffene Ausnahme für die Getränkegruppe Wein ist we<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Zielsetzung <strong>der</strong><br />

Verordnung noch inhaltlich gerechtfertigt. Vielmehr wäre es wichtig, zur Stützung <strong>der</strong> in diesem<br />

Getränkesegment noch vorhandenen Mehrwegsysteme eine generelle Pfandpflicht einzuführen.<br />

Zudem würde das in <strong>der</strong> Weinwirtschaft mögliche und vielerorts durchgeführte Ganzglasrecycling<br />

unterstützt werden. Eine europäische Standardisierung <strong>der</strong> ohnehin meist verwendeten Bordeaux-<br />

Flasche könnte dies weiter erleichtern. Daher ist in § 9 Abs. 2 "Wein" einzufügen.<br />

Die Einstufung des Verpackungssystems Getränkekartons als ökologisch vorteilhaft ist nicht<br />

sachgerecht. In s<strong>einer</strong> Studie stellt das Umweltbundesamt selbst fest, dass sich zwischen dem<br />

Getränkekarton und dem MW-Glas-System nach <strong>der</strong> hier zugrundegelegten Bewertungsmethode<br />

kein ökologischer Vorteil für eines <strong>der</strong> beiden Systeme ableiten lässt. Aus Sicht des Öko-Instituts<br />

lässt sich hieraus aber keineswegs ableiten, dass <strong>der</strong> Getränkekarton eine ökologisch vorteilhafte<br />

Verpackung ist. Zudem haben die Reviewer in ihrem abschließenden Prüfbericht zur benannten<br />

Ökobilanz festgestellt, dass <strong>der</strong> Getränkekarton durch methodische Festlegungen und Modelle<br />

gegenüber den Vergleichssystemen tendenziell besser gestellt wurde. In Artikel 1 des Entwurfs (§ 3<br />

Abs. 3 Abs. 4 neu) ist daher <strong>der</strong> Begriff "Getränkekartonverpackungen" zu streichen.<br />

Ungeachtet <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> Getränkekartonverpackungen als ökologisch vorteilhaft o<strong>der</strong> nicht,<br />

ist eine Befreiung von <strong>der</strong> generellen Pfandpflicht für Getränkekartons sachlich nicht gerechtfertigt.<br />

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