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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

2.5 Verpackungslizenzen<br />

Bei Anwendung von Verpackungslizenzen wird das Recht, Einweggetränkeverpackungen im Inland<br />

in den Verkehr zu bringen, in Form frei am Markt handelbarer Lizenzen verbrieft, die durch den<br />

Staat ausgegeben bzw. versteigert werden. Dieser Ansatz wurde bereits Ende <strong>der</strong> siebziger Jahre in<br />

die umweltpolitische Diskussion eingebracht und seit Beginn <strong>der</strong> neunziger Jahre verstärkt wie<strong>der</strong><br />

aufgegriffen und fortentwickelt.<br />

Im Gegensatz zur Abgabenlösung setzt <strong>der</strong> Lenkungsmechanismus <strong>einer</strong> Lizenzlösung nicht bei <strong>der</strong><br />

Preis-, son<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> Mengenseite an. Unter <strong>der</strong> Voraussetzung <strong>einer</strong> adäquaten Ausgestaltung<br />

lässt sich die Menge <strong>der</strong> insgesamt zulässigen Einwegverpackungen durch ein Lizenzsystem mit<br />

hoher Treffsicherheit steuern, so dass diesem Instrument neben den Verboten ein Höchstmaß an<br />

ökologischer Effektivität zugeschrieben werden kann.<br />

Die Lizenzpflicht kann auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Verpackungshersteller, <strong>der</strong> Abfüller bzw. Importeure o<strong>der</strong><br />

des Handels angesiedelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein funktionieren<strong>der</strong><br />

Lizenzmarkt nur dann zustande kommt, wenn die Anzahl <strong>der</strong> Marktteilnehmer so hoch ist, dass<br />

je<strong>der</strong> Einzelne keinen spürbaren Einfluss auf den Marktpreis <strong>der</strong> Lizenzen ausüben kann.<br />

An<strong>der</strong>erseits ist jedoch auch zu bedenken, dass <strong>der</strong> mit einem Lizenzsystem verbundene<br />

Kontrollaufwand um so größer wird, je höher die Anzahl <strong>der</strong> Marktteilnehmer ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Lizenzpflichtigen ist auch zu entscheiden, welche Getränke in das System<br />

einbezogen werden sollten. Würde sich beispielsweise die Lizenzpflicht nur auf Bier beziehen, so<br />

bestünde die Gefahr, dass die Abfüller versuchen könnten, einen Teil ihrer nun überschüssigen<br />

Abfüllkapazitäten auszulasten, indem sie auf an<strong>der</strong>e Getränkesorten ausweichen (z.B.<br />

kohlesäurehaltige Erfrischungsgetränke).<br />

Da unterschiedliche Packmaterialien mit unterschiedlichen Umweltbelastungen einher gehen, wäre<br />

eine solche materialspezifische Differenzierung unter Internalisierungsgesichtspunkten zwar<br />

theoretisch gerechtfertig, sie würde jedoch zu erheblichen praktischen Problemen führen. Wird <strong>der</strong><br />

Lizenzmarkt in materialspezifische Teilmärkte aufgespaltet, so besteht die Gefahr, dass die<br />

Funktionsfähigkeit dieser Teilmärkte auf Grund <strong>einer</strong> zu geringen Teilnehmerzahl nicht mehr<br />

gewährleistet ist.<br />

Im Gegensatz hierzu spricht jedoch eine ganze Reihe von Gründen dafür, ausschließlich jährlich<br />

befristete Lizenzen auszugeben, die jeweils nur zur einmaligen Nutzung berechtigen und<br />

anschließend verfallen:<br />

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