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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

7.2 Bemessung <strong>der</strong> Pfandhöhe für Getränkeverpackungen<br />

Die Pfandpflicht führt zu einem Rückgang <strong>der</strong> Einwegverpackungen in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

Pfandhöhe, da für VerbraucherInnen <strong>der</strong> Preis- und Convenience-Vorteil <strong>der</strong> Einwegverpackungen<br />

gemin<strong>der</strong>t wird. Die mit <strong>der</strong> Pfandpflicht verbundene Sicherstellung des Rücklaufs gebrauchter<br />

Verpackungen erhöht zudem die Recyclingquote und verringert das Littering-Problem.<br />

Der Betrag eines in Österreich eingesetzten Pflichtpfandes sollte größer bzw. gleich dem<br />

Mehrwegpfand sein und in Folge dann angepasst werden.<br />

USA: Der Pfandbetrag lag ursprünglich bei 5 U.S. Cents (0,06 €/0,79 ATS) für wie<strong>der</strong>befüllbare<br />

Flaschen und bei 10 U.S. Cents (0,11 €/1,60 ATS) für nicht wie<strong>der</strong> befüllbare Flaschen und<br />

Dosen. Seit 1989 beträgt das Pfand einheitlich 10 U.S. Cents (0,11 €/1,60 ATS) für jede<br />

bepfandete Getränkeverpackung. Damit erhebt Michigan das höchste Pfand aller zehn US-Staaten,<br />

in denen ein entsprechendes Gesetz zur Rücknahme von Einweggebinden verpflichtet.<br />

Schweden: Die Händler zahlen ihren Zulieferern ein Pfand für Dosen in Höhe von 50 Öre (0,05 €/<br />

0,74 ATS) bzw. 1 o<strong>der</strong> 2 Schwedische Kronen (0,11 o<strong>der</strong> 0,22 €/1,48 o<strong>der</strong> 2,96 ATS) für PET-<br />

Flaschen. Der Abfüller zahlt dieses Pfand plus eine Administrationsgebühr direkt an die zentrale<br />

Abrechnungsstelle <strong>der</strong> Fa. Returpack. Bis zum Abverkauf <strong>der</strong> Ware geht <strong>der</strong> Handel also zunächst<br />

in Vorleistung für das Pfand, was keinen Unterschied zur Mehrwegpraxis darstellt. Bringen<br />

VerbraucherInnen eine leere Dose o<strong>der</strong> Flasche zurück, so erstattet <strong>der</strong> Supermarkt das Pfand und<br />

geht damit erneut in Vorkasse. Die Rückgabequote lag im Jahr des Systemstarts 1984 noch bei 63<br />

Prozent und hat 1993 erstmals die 90 Prozent Marke überschritten. Erst mit Erhöhung des Pfandes<br />

von 30 Öre auf 50 Öre (0,05 €/ 0,74 ATS) konnte Anfang <strong>der</strong> 90iger Jahre die 90 Prozent<br />

Rücklaufquote erreicht werden. Aus Gründen <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit erfolgt die Rückgabe leerer<br />

Getränkedosen in Schweden ausschließlich über Leergutautomaten. Ein Teil des für die Aufsteller<br />

anfallenden Kaufpreises wurde von Returpack subventioniert. Wenn eine Dose geleert ist, kann sie<br />

an einem <strong>der</strong> 5.500 Supermärkte zurückgegeben werden. Der Rücknahmeautomat identifiziert den<br />

Barcode und zahlt 50 Öre (0,05 €/0,74 ATS). Bei <strong>der</strong> Rückfahrt <strong>einer</strong> Getränke-Anlieferung wird<br />

das Leergut in ein Depot des Abfüllers gebracht, wo die Dosen noch einmal verdichtet werden,<br />

bevor sie ins Recyclingwerk gelangen. Wenn die Flasche geleert ist, wird sie vom<br />

Rücknahmeautomaten in <strong>der</strong> Verkaufsstelle zurück genommen. Für jede akzeptierte Flasche wird<br />

mittels identifizierbaren Barcode das Pfand berechnet. Die Brauerei sammelt die gezählten bzw.<br />

bereits komprimierten Flaschen, die gebündelt werden, bevor sie zur Recyclinganlage transportiert<br />

werden.<br />

Deutschland: Hier wird zur Zeit eine Pfan<strong>der</strong>hebungspflicht bei Getränkeverpackungen von<br />

0,50 DM (0,26 €/2,52 ATS) pro Verpackung diskutiert; bei Füllvolumen größer 1,5 Liter 1 DM<br />

(0,51 €/7,04 ATS). Die Pfandpflicht ist auf allen Handelsstufen bis hin zu den EndverbraucherInnen<br />

zu erheben und dementsprechend auch zu erstatten.<br />

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