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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

Als beson<strong>der</strong>s praxisrelevant (im Rahmen <strong>der</strong> Verpackungsverordnung umgesetzt), meint Zahrer, ist<br />

die im § 7 Abs 2 Z 3 AWG genannte Pflicht <strong>der</strong> Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme, zur<br />

Wie<strong>der</strong>verwendung o<strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> bestimmungsgemäßen Verwendung <strong>einer</strong> Ware<br />

verbleibenden Abfälle, wie Warenreste, Gebinde, Verpackungsmaterial. Gesetzlich verankert ist<br />

auch die Möglichkeit, diese Pflicht auf bestimmte Dritte (insbeson<strong>der</strong>e Sammel- und<br />

Verwertungssysteme, die einem speziellen Genehmigungsregime unterliegen) zu übertragen. Auf<br />

welchen Stufen des Inverkehrsetzers und Vertreibers solche Verpflichtungen jeweils bestehen, wird<br />

vom Gesetz nicht bestimmt und es obliegt daher <strong>der</strong> Verordnung, die Reichweite <strong>der</strong><br />

Inpflichtnahme festzulegen.<br />

Die Verpflichtungen <strong>einer</strong> Verordnung können auf alle Abfälle bezogen werden, die nach <strong>der</strong><br />

bestimmungsgemäßen Verwendung <strong>einer</strong> Ware verbleiben. Das gilt sowohl für die Waren selbst,<br />

die als Ganzes zum Abfall geworden sind (z.B. Elektrogeräte, u.dgl.), als auch für Warenreste,<br />

Gebinde und Verpackungsmaterial.<br />

Die Bundeswirtschaftskammer 37 steht <strong>einer</strong> <strong>bundesweiten</strong> Einführung <strong>einer</strong> Verpackungssteuer<br />

ablehnend gegenüber. Begründet wird diese Skepsis, dass eine bundesweite Regelung nicht EUkonform<br />

ist und daher nicht durchführbar ist. Aber auch die Einführung eines <strong>bundesweiten</strong><br />

Pflichtpfandes wird als problematisch angesehen, da die Kosten eines solchen Systems nur schwer<br />

abzuschätzen sind und vermutlich in Milliardenhöhe ausfallen könnten.<br />

37 Gespräch mit Dr. Stephan Schwarzer am 26.2.2001<br />

Seite 72

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