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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

Damit ist sichergestellt, dass den umweltbewussten KonsumentInnen jedenfalls auch in Zukunft die<br />

Wahlfreiheit erhalten bleibt, durch den Kauf wie<strong>der</strong>befüllbarer Flaschen seinen Beitrag zur<br />

Müllvermeidung und zum Umweltschutz zu leisten. Die Neuregelung ist effektiv, um das Wachstum<br />

<strong>der</strong> Müllberge zu bremsen. Die negativen Umweltauswirkungen des Trends zu Einweg-PET-<br />

Getränkeflaschen werden ebenfalls in Grenzen gehalten, meint Minister Molterer.<br />

Dem Bundesministerium für Forst- und Landwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft 35 ist daher die<br />

freiwillige Selbstverpflichtung die beste mögliche Lösung nach Verfehlen <strong>der</strong> Quoten in <strong>der</strong><br />

Verpackungszielverordnung 2000.<br />

Die freiwillige Selbstverpflichtung lässt zwei Wege offen:<br />

� <strong>einer</strong>seits das weitere Angebot von Mehrweggebinden<br />

� wie auch die Optimierung <strong>der</strong> Verwertung <strong>der</strong> Verpackungen.<br />

Eine bundesweite Abgabenlösung für Getränkeverpackungen in Österreich ist politisch <strong>der</strong>zeit<br />

schwer durchsetzbar und wird auch von Seiten des Bundesministeriums nicht angestrebt. Bezüglich<br />

<strong>der</strong> Einführung eines Pflichtpfandes für Einwegverpackungen im Getränkesektor werden die<br />

Entwicklungen in Deutschland beobachtet.<br />

So ist z.B. zur Umsetzung <strong>der</strong> EG-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle<br />

es <strong>einer</strong>seits erfor<strong>der</strong>lich, Maßnahmen zur Sammlung- und Verwertung zu setzen. An<strong>der</strong>erseits sind<br />

die in <strong>der</strong> Richtlinie enthaltenen abfallwirtschaftlichen Zielvorgaben durch rechtliche Umsetzung<br />

(ein faktisches Erreichen genügt nicht) zu erfüllen. Dies wird durch die Verpackungsverordnung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch die darin enthaltenen Verpflichtungen <strong>der</strong> Hersteller und Vertreiber erfüllt 36 .<br />

Welche Zwangsmaßnahmen aus Sicht <strong>der</strong> produktbezogenen Abfallvermeidung und zur För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Kreislaufwirtschaft durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft, größtenteils im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit<br />

getroffen werden können, sind im § 7 AWG festgelegt. Diesbezügliche Abfallvermeidungsziele<br />

(Gestaltung, Herstellung, Vertrieb, Gebrauch von Waren) sind in § 6 Abs. 1 AWG enthalten.<br />

35 Gespräch mit Dr. Christian Keri am 28.2.2001<br />

36 Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Reform <strong>der</strong> produktbezogenen Abfallpolitik von Sekt.Chef Dipl.Ing. Dr. Leopld Zahrer, BM für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Leiter <strong>der</strong> Sektion für Abfallwirtschaft und Altlastensanierung (Referat im Rahmen <strong>der</strong><br />

Enquete „Zukunft <strong>der</strong> österreichischen Abfallpolitik im Produktbereich“ 20. September 2001 in Wien<br />

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