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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

3.4.5 Meinungen <strong>der</strong> AkteurInnen und ExpertInnen in Deutschland<br />

3.4.5.1 STELLUNGNAHME Öko-Institut Darmstadt/Volrad Wollny 7<br />

Die geplante "Zweite Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verpackungsverordnung" wird vom Öko-Institut<br />

e.V. im Grundsatz begrüßt und angesichts <strong>der</strong> Entwicklung im Bereich <strong>der</strong> Getränkeverpackungen<br />

in den letzten Jahren für notwendig erachtet. Nach <strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand kann jedoch nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass die Än<strong>der</strong>ungsverordnung zu nicht beabsichtigten Wirkungen führt.<br />

Ein damit begründeter Verzicht o<strong>der</strong> eine weitere Aufschiebung <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsverordnung wären<br />

aber allein aus Gründen <strong>einer</strong> richtungssicheren und planbaren Umweltpolitik schädlich.<br />

Stattdessen empfiehlt das Öko-Institut, dass bereits jetzt zusätzliche Regelungen für den Fall<br />

getroffen werden, dass sich die erhoffte Stabilisierung bzw. Steigerung <strong>der</strong> Mehrweganteile nicht<br />

einstellt. So sollte in regelmäßigen Zeiträumen eine Überprüfung erfolgen und bei weiter sinkenden<br />

Mehrweganteilen eine Abgabe auf Einweggetränkeverpackungen eingeführt werden (die aus Sicht<br />

des Öko-Instituts als Instrument zur Stabilisierung <strong>der</strong> Mehrwegsysteme ohnehin zu bevorzugen<br />

wäre). Eine Ausnahme von <strong>der</strong> generellen Pfandpflicht für Weinverpackungen ist ebenso wenig<br />

gerechtfertigt wie die Einstufung <strong>der</strong> Getränkekartonverpackungen als ökologisch vorteilhaft und<br />

<strong>der</strong>en Befreiung von <strong>der</strong> Pfandpflicht.<br />

Die bisher geltende Regelung <strong>der</strong> Verpackungsverordnung verfolgte das Ziel, durch die Aufhebung<br />

<strong>der</strong> Befreiung von <strong>der</strong> Pfandpflicht bei Unterschreiten <strong>der</strong> vorgegebenen Mehrwegquoten für<br />

Getränkeverpackungen die bestehenden Mehrwegsysteme zu stabilisieren. Die Quoten orientierten<br />

sich am damaligen Status-Quo.<br />

Die Mehrzahl <strong>der</strong> Unternehmen <strong>der</strong> Getränkeindustrie und des Handels war in Bezug auf den<br />

Erhalt <strong>der</strong> Mehrwegsysteme in den letzten Jahren nicht zu einem verantwortungsvollen Handeln für<br />

die Umwelt bereit. Die Mehrwegquoten sind kontinuierlich gesunken und die Umweltbelastungen<br />

durch Getränkeverpackungen gestiegen.<br />

Dass das in <strong>der</strong> Verpackungsverordnung verankerte Instrument "Pfandpflicht" nicht wie erwartet<br />

präventiv wirken würde, war zunächst nicht absehbar, zeigt sich jedoch seit zwei Jahren deutlich.<br />

Die Aufhebung <strong>der</strong> Befreiung von <strong>der</strong> Pfandpflicht als unmittelbare Konsequenz <strong>der</strong> steigenden<br />

Einweganteile war <strong>der</strong> Wirtschaft bekannt und hätte durch entsprechendes Handeln vermieden<br />

werden können - insofern sind Klagen über die damit verbundenen Probleme nicht angebracht.<br />

Kosten, die mit <strong>der</strong> Pfandpflicht verbunden sind, können durch entsprechende Sortimentsgestaltung<br />

im Handel und durch entsprechendes Einkaufsverhalten <strong>der</strong> VerbraucherInnen vermieden werden.<br />

Eine ersatzlose Streichung <strong>der</strong> Pfandregelung wäre umweltpolitisch ein äußerst schädliches Signal –<br />

an<strong>der</strong>e Wirtschaftkreise würden ebenfalls davon ausgehen, dass im Zweifel wirtschaftliche<br />

Interessen Vorrang vor geltenden umweltrechtlichen Vorgaben genießen werden.<br />

7 www.oeko.de/bereiche/chemie/verpack.html und telefonische Stellungnahme Juni 2001<br />

Seite 49

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