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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

3 Darstellung unterschiedlicher Einwegpfand-Systeme<br />

Im folgenden Kapitel sind internationale Erfahrungen mit Pfandpflicht (USA, Schweiz, Schweden)<br />

und die Diskussion über das geplante Einwegpfand in Deutschland dargestellt.<br />

3.1 Die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen in<br />

Michigan (USA)<br />

In Michigan werden Einweggetränke-Verpackungen aus Glas, PET, Weißblech und Aluminium<br />

zurück genommen. Dafür stehen in Michigan verschiedene funktionierende Lösungssysteme zur<br />

Verfügung. Hintergrund des entsprechenden Gesetzes, das die Händler zur Rücknahme <strong>der</strong><br />

Einweggebinde verpflichtet, war nicht die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Mehrwegsysteme, son<strong>der</strong>n die eklatante<br />

Verschmutzung <strong>der</strong> Umwelt durch leere, weggeworfene Getränkeverpackungen. Genau gegen<br />

dieses sogenannte "Littering"-Problem wurde 1976 <strong>der</strong> "Michigan Beverage Container Act"<br />

verabschiedet, um für Sauberkeit in <strong>der</strong> Umwelt zu sorgen, um Energie zu sparen und um<br />

natürliche Rohstoffe zu schonen.<br />

Zwei Jahre später, 1978, trat das Gesetz für Bierflaschen, "Soft Drinks" (nicht-alkoholische<br />

Erfrischungsgetränke) sowie für Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure in Kraft. Seit 22 Jahren<br />

kommen die Händler in Michigan ihrer Verpflichtung nach, verkaufte Einweggebinde<br />

zurückzunehmen und führen seitdem die Sekundärrohstoffe dem Recycling zu.<br />

Weitere zehn Jahre später wurde das Gesetz auf sogenannte "Wine Coolers" (leicht alkoholische<br />

Erfrischungsgetränke) und in Dosen abgefüllte alkoholische Mischgetränke erweitert (nach dem<br />

"Department of Environmental Quality").<br />

In <strong>der</strong> ursprünglichen Gesetzesfassung war für den Handel keine Aufwandsentschädigung<br />

vorgesehen, seit 1989 gehen 25 % <strong>der</strong> im System verbleibenden Pfandgel<strong>der</strong> an die Einzelhändler.<br />

Drei Viertel dieser nicht wie<strong>der</strong> eingelösten Pfandgel<strong>der</strong> gehen an die Staatskasse.<br />

Der Pfandbetrag lag ursprünglich bei 5 U.S. Cents (0,06 €/0,79 ATS) für wie<strong>der</strong>befüllbare<br />

Flaschen und bei 10 U.S. Cents (0,11 €/1,60 ATS) für nicht wie<strong>der</strong> befüllbare Flaschen und<br />

Dosen. Seit 1989 beträgt das Pfand einheitlich 10 U.S. Cents (0,11 €/1,60 ATS) für jede<br />

bepfandete Getränkeverpackung. Damit erhebt Michigan das höchste Pfand aller zehn US-Staaten,<br />

in denen ein entsprechendes Gesetz zur Rücknahme von Einweggebinden verpflichtet.<br />

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