19.01.2013 Aufrufe

1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.3 Pfandpflichten<br />

Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

Es ist möglich, die Rücknahmepflicht mit <strong>der</strong> Pflicht zur Erhebung eines Pfandes zu kombinieren.<br />

Dabei wird im Folgenden von <strong>einer</strong> einstufigen Pfandlösung ausgegangen, bei <strong>der</strong> die Erhebung<br />

und Rückvergütung des Pfandes beim Einzelhandel stattfindet. Das Pfand bei einstufiger<br />

Vorgehensweise setzt an <strong>der</strong> nächsten Stelle zu den VerbraucherInnen im Distributionssystem an<br />

und damit erscheint die Weitergabe an die VerbraucherInnen am wahrscheinlichsten.<br />

Ausländische Erfahrungen mit Pfandpflichten (Kanada, Schweden, USA) lassen erwarten, dass ein<br />

hinreichend hohes Pfand in <strong>der</strong> Größenordnung von ca. 0,50 bis 1,00 DM (0,26 bis 0,51 €/ 3,52<br />

bis 7,04 ATS) pro Einweggebinde einen Rücklauf in <strong>der</strong> Größenordnung von ca. 80 bis 90 %<br />

gewährleisten würde.<br />

Der mögliche Beitrag <strong>einer</strong> Pfandpflicht zur Lösung des „Littering“-Problems hängt von <strong>der</strong><br />

institutionellen Ausgestaltung ab. Nur dann, wenn die Rückerstattung des Pfandes keine Vorlage<br />

<strong>einer</strong> beim Kauf ausgehändigten Legitimation (Kassenbon, Pfandmarke, etc.) erfor<strong>der</strong>t, haben<br />

Dritte die Möglichkeit, achtlos weggeworfene Einwegverpackungen einzusammeln und an eine<br />

Verkaufsstelle zurückzuführen. Der Anreiz hierzu ist umso größer, je höher <strong>der</strong> Pfandbetrag pro<br />

Verpackungseinheit ist. Wird jedoch auf Pfandmarken o<strong>der</strong> eine ähnliche Legitimation verzichtet,<br />

so darf <strong>der</strong> Pfandbetrag nicht höher sein als die Produktionskosten <strong>der</strong> Verpackung, denn<br />

ansonsten würde es sich theoretisch lohnen Verpackungen nur zu produzieren, um Pfan<strong>der</strong>löse zu<br />

generieren. Der Höhe des möglichen Pfandbetrages wären in diesem Fall enge Grenzen gesetzt.<br />

Der im Hinblick auf die Stärkung von Mehrwegsystemen erhoffte Wirkungsmechanismus <strong>einer</strong><br />

Pfandpflicht auf Einweggebinde beruht auf zwei Säulen. Zum einen wird erwartet, dass seitens <strong>der</strong><br />

VerbraucherInnen eine Nachfrageverschiebung zu Gunsten von Mehrweg stattfindet, weil jetzt<br />

sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackungen zurückgeführt werden müssen und damit ein<br />

wesentliches Motiv für die Entscheidung zu Gunsten von Einwegverpackungen entfällt. Zum<br />

an<strong>der</strong>en wird erwartet, dass die Rücknahme von Einweggebinden beim Handel zu höheren Kosten<br />

führt, die eine entsprechende Sortimentsbereinigung induzieren und/o<strong>der</strong>, sofern sie an den<br />

VerbraucherInnen weitergegeben werden, dort eine weitere Nachfrageverschiebung zu Gunsten<br />

von Mehrweg auslösen.<br />

Seite 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!