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1 Abschätzung der Realisierungschancen einer bundesweiten ...

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Bundesweite Instrumente zur Stützung von Mehrwegsystemen für Getränkeverpackungen<br />

und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Stadt Wien – Endbericht Modul 2<br />

Österreichisches Ökologie-Institut<br />

2 Instrumente zur Stützung von Mehrweggebinden<br />

Mehrwegsysteme bei Getränkeverpackungen in Österreich sind zur Zeit stark im Abnehmen. Daher<br />

ist es erfor<strong>der</strong>lich, die im Vorjahr durchgeführte Quotensenkung zurückzunehmen bzw. geeignete<br />

Instrumente zur För<strong>der</strong>ung von Mehrwegverpackungen (z. B. Pfandsysteme für Einwegverpackungen<br />

o<strong>der</strong> Verpackungsabgabe) einzuführen. Im folgenden Kaptitel werden Vor- und<br />

Nachteile <strong>der</strong> Instrumente „selektive Verbote von Einwegverpackungen“, „Mehrwegquoten“,<br />

„Pfandpflichten“, „Verpackungsabgaben“, „Verpackungslizenzen“ dargestellt.<br />

Die Zielverordnung 1996 gab dem Umweltminister im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister<br />

die Möglichkeit, bei Nichterreichung <strong>der</strong> Quoten unverzüglich Verkehrs- und<br />

Abgabenbeschränkungen zu erlassen, um das Abfallaufkommen zu verringern (§ 5, Abs. 1 1 ).<br />

Sowohl Mehrwegquote als auch die Verpackungsabgabe sind in <strong>der</strong> Zielverordnung ausdrücklich<br />

als mögliche Maßnahmen genannt (§ 5, Abs. 2):<br />

Option Mehrwegquote (§ 5, Abs. 2, Ziffer 2):<br />

„Abgabe von Waren sowie Gebinden und Verpackungen nur in <strong>einer</strong> die Abfallsammlung<br />

und –behandlung wesentlich entlastenden Form und Beschaffenheit.“<br />

Option Verpackungsabgabe (§ 5, Abs. 2, Ziffer 5):<br />

„Einhebung eines Verwertungs- und Entsorgungsbeitrages“<br />

Im folgenden Kapitel werden Vor- und Nachteile <strong>der</strong> Instrumente „selektive Verbote von<br />

Einwegverpackungen“, „Mehrwegquoten“, „Pfandpflichten“, „Verpackungsabgaben“ und<br />

„Verpackungslizenzen“ dargestellt.<br />

2.1 Selektive Verbote von Einwegverpackungen<br />

Die ökologische Effektivität eines selektiven Verbotes, bestimmte Einweggebinde im Inland in den<br />

Verkehr zu bringen, hängt maßgeblich davon ab, welches Abgrenzungsmerkmal dem Verbot<br />

zugrunde gelegt wird. Bezieht sich das Verbot beispielsweise nur auf Einweggebinde, die aus<br />

bestimmten Verpackungsmaterialien gefertigt sind, so ergeben sich zum einen<br />

Abgrenzungsprobleme bei Mehrkomponentenverpackungen und zum an<strong>der</strong>en ist nicht<br />

ausgeschlossen, dass zwar Anpassungsreaktionen hin zu an<strong>der</strong>en Materialien stattfinden, <strong>der</strong><br />

gewünschte Umstrukturierungseffekt zu Gunsten von Mehrwegsystemen jedoch ausbleibt.<br />

Ähnlich verhält es sich, wenn das Verbot etwa an den Gebindetyp (z.B. Getränkedosen) anknüpft.<br />

Hier können sich ebenfalls Abgrenzungsprobleme ergeben, und die Anpassungsreaktionen müssen<br />

sich nicht zwingend in <strong>einer</strong> Stärkung <strong>der</strong> Mehrwegsysteme nie<strong>der</strong>schlagen, son<strong>der</strong>n können auch<br />

zu einem entsprechend höheren Anteil an<strong>der</strong>er Typen von Einweggebinden führen.<br />

1 Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Festsetzung von Zielen zur Vermeidung und Verwertung von<br />

Abfällen von Getränkeverpackungen und sonstigen Verpackungen, BGBl. Nr. 646/1992 idF BGBl. Nr. 649/1996<br />

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