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Entwicklung eines lebenslagen- und haushalts- bezogenen ...

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8. Zentrale Herausforderungen in der kommunalen Berichterstattung 162<br />

einfachsten ist es, die entsprechenden Personen anhand ihrer Anschrift mittels Abgleich<br />

des Melderegisters mit einer Adressenliste der Anstalten <strong>und</strong> Heime auszusortieren. Es<br />

stellt sich hierbei aber die Frage, ob die gesamte Bevölkerung in Gemeinschafts- <strong>und</strong><br />

Anstaltsunterkünften aus dem Haushaltsgenerierungsverfahren ausgeschlossen<br />

werden sollte. Zu überlegen ist, ob nicht Personen, die in reinen Wohnheimen leben,<br />

dort in der Regel ihren eigenen Haushalt führen <strong>und</strong> nur im Bedarfsfall die Versorgungs<strong>und</strong><br />

Betreuungsangebote des Heims in Anspruch nehmen, mit in das Verfahren<br />

eingehen sollten (Härle 1993: 10 f.; Lindemann 2002: 241; Lux-Henseler 2001a; Stadt<br />

Münster 2004: 9 f.).<br />

Weiterhin ist zu klären, ob das Verfahren nur Personen mit Hauptwohnsitz oder auch<br />

solche mit Nebenwohnsitz in der jeweiligen Kommune einbeziehen sollte. Mit dieser<br />

Fragestellung gehen die verschiedenen Kommunen, die HHGen einsetzten,<br />

unterschiedlich um. Geht man von der sogenannten „wohnberechtigten Bevölkerung“<br />

aus, zu der auch die NebenwohnsitzlerInnen gehören, kann man als Begründung<br />

anführen, dass Personen bzw. die zugehörigen Haushalte mit Zweitwohnsitz in der<br />

jeweiligen Kommune in diesem Fall an beiden Wohnsitzen als Wirtschaftseinheit<br />

auftreten <strong>und</strong> damit den Wohnungsmarkt wie auch Infrastruktureinrichtungen an beiden<br />

Orten in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite kann diese Praxis zu<br />

Doppelzählungen führen, sofern eine Person innerhalb einer Kommune in mehreren<br />

Haushalten wohnberechtigt ist. Auch Haushalte mit mehreren Wohnungen innerhalb der<br />

Kommune können unter Umständen mehrfach gezählt werden. In diesen Fällen<br />

erscheint eine Zählung an allen Wohnsitzen nicht sinnvoll, da sich kommunale<br />

Planungsdaten z.B. für Kindergärten <strong>und</strong> Schulen vorwiegend an der Zahl der<br />

EinwohnerInnen orientieren. K<strong>eines</strong>falls als Haushalte gelten sollten diejenigen<br />

Privathaushalte, bei denen k<strong>eines</strong> der Haushaltsmitglieder zur jeweiligen<br />

Wohnbevölkerung rechnet, wie es z.B. bei Ferienwohnungen der Fall ist. Als<br />

Privathaushalte identifiziert werden sollten daher nur solche, bei denen mindestens ein<br />

Haushaltsmitglied zur Bevölkerung vor Ort gehört (Härle 1993: 13; Lux-Henseler<br />

2001a).<br />

Voraussetzung für den Einsatz des Haushaltsgenerierungsverfahrens ist die<br />

Organisation der Einwohnermeldedaten als Standardstatistikdatei Bevölkerungsbestand<br />

gemäß den Empfehlungen des Deutschen Städtetages. Ansonsten ist eine

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