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Entwicklung eines lebenslagen- und haushalts- bezogenen ...

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8. Zentrale Herausforderungen in der kommunalen Berichterstattung 190<br />

nicht nach kommunalen Gesichtspunkten, sondern nach überregionalen Gesichtspunkten<br />

abgegrenzt.<br />

Diese Ungleichheit räumlicher Bezugseinheiten hat zur Konsequenz, dass sich einzelne<br />

Räume überschneiden <strong>und</strong> einzelne Räume über die kommunalen Grenzen<br />

hinausgehen können (z.B. Postleitzahlenbereiche oder Arbeitsamtsbezirke) oder – im<br />

ungünstigsten Fall – sogar innerhalb <strong>eines</strong> Berichtszeitraums ihre räumliche<br />

Abgrenzung ändern können. Wahlkreise beispielsweise können von Wahl zu Wahl<br />

variieren, um die Zahl der Wahlberechtigten anzugleichen (Berlin 1999: 218).<br />

Tatsache ist außerdem, dass bei Weitem nicht alle relevanten Informationen<br />

kleinräumig erfasst werden, sondern sich häufig auf einen Großraum beziehen, der<br />

nicht zwangsläufig deckungsgleich mit dem städtischen Raum sein muss. Dies betrifft<br />

insbesondere die Arbeitslosenstatistik, die sich auf Arbeitsamts- bzw. Hauptamtsbezirke<br />

bezieht. Diese Bezirke können je nach Zuständigkeit der jeweiligen Ämter u.U. mehrere<br />

Landkreise umfassen. Kleinräumigere Auswertungen werden nur ausnahmsweise<br />

gesondert durchgeführt (z.B. Berlin 2000, Frankfurt 2002 oder Gießen 2002). Für die<br />

Erwerbslosenquoten bedeutet dies, dass sie in der Regel nicht kleinräumig dargestellt<br />

werden können. Zur Ermittlung der Quote benötigt man die Zahl der abhängig zivilen<br />

Erwerbspersonen (sozialversicherungspflichtig <strong>und</strong> geringfügig Beschäftigte sowie<br />

Beamte <strong>und</strong> Arbeitslose), also Angaben, die z.T. auf kommunaler Ebene nicht ermittelt<br />

werden können <strong>und</strong> daher schon gar nicht kleinräumig vorliegen. Ein häufig<br />

angewandter „Trick“ zur Darstellung kleinräumiger Arbeitslosigkeit ist es daher, die<br />

Erwerbslosen ins Verhältnis zu den potentiell Erwerbsfähigen zu setzen (z.B. im Alter<br />

zwischen 18 <strong>und</strong> 64 Jahren (Essen 1997a) oder zwischen 15 <strong>und</strong> 65 Jahren (Gießen<br />

2002: 120)). Die auf diese Weise ermittelten, kleinräumigen Erwerbslosenanteile sind<br />

daher nicht vergleichbar mit den offiziellen Arbeitslosenquoten der Agentur für Arbeit<br />

auf Arbeitsamtsbezirks-, Länder- oder B<strong>und</strong>esebene. Die Quoten fallen tendenziell zu<br />

hoch aus.<br />

Auch die polizeiliche Kriminalitätsstatistik erfasst Straftaten nur für Städte insgesamt.<br />

Dies gilt selbst für Millionenstädte wie Berlin. Kleinräumigere Daten können zwar<br />

begrenzt abgebildet werden, müssen dann aber aufwändig jeweils erst aus der<br />

Gesamtdatenmenge herausgefiltert werden (Berlin 2000: 18). Ähnliches gilt für die

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