Wer finanziert den Staat in der Schweiz? - Economiesuisse
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A14 Konsumabgaben auf Tabak, Bier und Spirituosen:<br />
Verteilung <strong>der</strong> Steuerlast und Verwendung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmen,<br />
2,1 Mrd. Franken<br />
Haushalte nach E<strong>in</strong>kommensstufen, <strong>in</strong> Prozent, 2003<br />
Obere<br />
Mittlere<br />
Untere<br />
F<strong>in</strong>anzierung des Bundes<br />
* Gemäss Verteilungswerten 1998.<br />
2<br />
<strong>Wer</strong> zahlt? Wie viel?* Wofür?<br />
2 ,5 %<br />
4 ,5 %<br />
25,0 %<br />
0,0 %<br />
52, %<br />
1 , %<br />
Auf Tabak, Bier und Spirituosen wer<strong>den</strong> produktspezifische<br />
Steuern erhoben. Formell wer<strong>den</strong> diese Steuern<br />
von <strong>den</strong> Produzenten bezahlt. Es kann jedoch davon<br />
ausgegangen wer<strong>den</strong>, dass die Steuerbelastung voll<br />
auf die Konsumenten überwälzt wird. Die Tabaksteuer<br />
ist mit e<strong>in</strong>em Anteil von 80 Prozent (1,8 Mrd. Franken)<br />
bei weitem die ertragsstärkste dieser Konsumsteuern.<br />
Die Verteilung <strong>der</strong> Steuerlast auf die e<strong>in</strong>zelnen Haushaltsgruppen<br />
wurde aufgrund des durchschnittlichen<br />
Konsums nach Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen berechnet.<br />
Die Statistiken des BFS zeigen, dass die aggregierten<br />
Konsumausgaben für Tabak, Bier und Spirituosen<br />
mit steigendem E<strong>in</strong>kommen ten<strong>den</strong>ziell zunehmen.<br />
Entsprechend s<strong>in</strong>d die verschie<strong>den</strong>en E<strong>in</strong>kommenskategorien<br />
von diesen Steuern betroffen. So fallen die<br />
geschätzten F<strong>in</strong>anzierungsanteile <strong>der</strong> mittleren 47,5<br />
Prozent E<strong>in</strong>kommen (Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen<br />
zwischen 60 000 und 120 000 Franken) und <strong>der</strong> oberen<br />
27,5 Prozent E<strong>in</strong>kommen (Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen<br />
von über 120 000 Franken) je verhältnismässig<br />
höher aus als diejenigen <strong>der</strong> unteren 25 Prozent E<strong>in</strong>kommen<br />
(Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen unter 60 000<br />
Franken). Während hohe E<strong>in</strong>kommen durch die Steuer<br />
1,2 %<br />
, %<br />
5,0 %<br />
Anteil an <strong>den</strong><br />
Bundese<strong>in</strong>nahmen:<br />
4,4 %<br />
AHVFonds<br />
via Bundesanteil<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Bundesmittel<br />
Kantone<br />
auf Spirituosen deutlich stärker belastet wer<strong>den</strong>,<br />
schlägt bei <strong>den</strong> unteren E<strong>in</strong>kommen verhältnismässig,<br />
jedoch nicht absolut, vor allem die Tabaksteuer zu<br />
Buche. Für die unteren E<strong>in</strong>kommen ist <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsanteil<br />
von 18,5 Prozent an <strong>der</strong> Tabaksteuer <strong>der</strong><br />
grösste beobachtete Anteil aller Steuern.<br />
Mit Ausnahme <strong>der</strong> Biersteuer, die dem Bund zur freien<br />
Verfügung steht, fliesst praktisch <strong>der</strong> gesamte Ertrag<br />
aus diesen Konsumabgaben <strong>in</strong> <strong>den</strong> AHVFonds.<br />
Diese Zweckb<strong>in</strong>dung muss jedoch <strong>in</strong>sofern präzisiert<br />
wer<strong>den</strong>, als dass <strong>der</strong> Ertrag dem gesetzlichen Bundesanteil<br />
(16,36 Prozent <strong>der</strong> AHVAusgaben) angerechnet<br />
wird. Zu erwähnen ist auch, dass 10 Prozent des<br />
Steueraufkommens auf Spirituosen für die Bekämpfung<br />
von Suchtproblemen <strong>in</strong> die Kantonskassen zurückfliessen.