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Wer finanziert den Staat in der Schweiz? - Economiesuisse

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A14 Konsumabgaben auf Tabak, Bier und Spirituosen:<br />

Verteilung <strong>der</strong> Steuerlast und Verwendung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>nahmen,<br />

2,1 Mrd. Franken<br />

Haushalte nach E<strong>in</strong>kommensstufen, <strong>in</strong> Prozent, 2003<br />

Obere<br />

Mittlere<br />

Untere<br />

F<strong>in</strong>anzierung des Bundes<br />

* Gemäss Verteilungswerten 1998.<br />

2<br />

<strong>Wer</strong> zahlt? Wie viel?* Wofür?<br />

2 ,5 %<br />

4 ,5 %<br />

25,0 %<br />

0,0 %<br />

52, %<br />

1 , %<br />

Auf Tabak, Bier und Spirituosen wer<strong>den</strong> produktspezifische<br />

Steuern erhoben. Formell wer<strong>den</strong> diese Steuern<br />

von <strong>den</strong> Produzenten bezahlt. Es kann jedoch davon<br />

ausgegangen wer<strong>den</strong>, dass die Steuerbelastung voll<br />

auf die Konsumenten überwälzt wird. Die Tabaksteuer<br />

ist mit e<strong>in</strong>em Anteil von 80 Prozent (1,8 Mrd. Franken)<br />

bei weitem die ertragsstärkste dieser Konsumsteuern.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> Steuerlast auf die e<strong>in</strong>zelnen Haushaltsgruppen<br />

wurde aufgrund des durchschnittlichen<br />

Konsums nach Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen berechnet.<br />

Die Statistiken des BFS zeigen, dass die aggregierten<br />

Konsumausgaben für Tabak, Bier und Spirituosen<br />

mit steigendem E<strong>in</strong>kommen ten<strong>den</strong>ziell zunehmen.<br />

Entsprechend s<strong>in</strong>d die verschie<strong>den</strong>en E<strong>in</strong>kommenskategorien<br />

von diesen Steuern betroffen. So fallen die<br />

geschätzten F<strong>in</strong>anzierungsanteile <strong>der</strong> mittleren 47,5<br />

Prozent E<strong>in</strong>kommen (Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen<br />

zwischen 60 000 und 120 000 Franken) und <strong>der</strong> oberen<br />

27,5 Prozent E<strong>in</strong>kommen (Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen<br />

von über 120 000 Franken) je verhältnismässig<br />

höher aus als diejenigen <strong>der</strong> unteren 25 Prozent E<strong>in</strong>kommen<br />

(Bruttohaushaltse<strong>in</strong>kommen unter 60 000<br />

Franken). Während hohe E<strong>in</strong>kommen durch die Steuer<br />

1,2 %<br />

, %<br />

5,0 %<br />

Anteil an <strong>den</strong><br />

Bundese<strong>in</strong>nahmen:<br />

4,4 %<br />

AHV­Fonds<br />

via Bundesanteil<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bundesmittel<br />

Kantone<br />

auf Spirituosen deutlich stärker belastet wer<strong>den</strong>,<br />

schlägt bei <strong>den</strong> unteren E<strong>in</strong>kommen verhältnismässig,<br />

jedoch nicht absolut, vor allem die Tabaksteuer zu<br />

Buche. Für die unteren E<strong>in</strong>kommen ist <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsanteil<br />

von 18,5 Prozent an <strong>der</strong> Tabaksteuer <strong>der</strong><br />

grösste beobachtete Anteil aller Steuern.<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> Biersteuer, die dem Bund zur freien<br />

Verfügung steht, fliesst praktisch <strong>der</strong> gesamte Ertrag<br />

aus diesen Konsumabgaben <strong>in</strong> <strong>den</strong> AHV­Fonds.<br />

Diese Zweckb<strong>in</strong>dung muss jedoch <strong>in</strong>sofern präzisiert<br />

wer<strong>den</strong>, als dass <strong>der</strong> Ertrag dem gesetzlichen Bundesanteil<br />

(16,36 Prozent <strong>der</strong> AHV­Ausgaben) angerechnet<br />

wird. Zu erwähnen ist auch, dass 10 Prozent des<br />

Steueraufkommens auf Spirituosen für die Bekämpfung<br />

von Suchtproblemen <strong>in</strong> die Kantonskassen zurückfliessen.

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