Wer finanziert den Staat in der Schweiz? - Economiesuisse
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F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> öffentlichen Sozialversicherungen<br />
A4 ALV: Herkunft <strong>der</strong> Sozialbeiträge, 5, Mrd. Franken<br />
Arbeitgeber und Versicherte nach E<strong>in</strong>kommensklassen*, <strong>in</strong> Prozent, 2003<br />
Arbeitgeber<br />
Versicherte<br />
<strong>Wer</strong> zahlt?** Wie viel?<br />
Öffentl. Haushalte<br />
Unternehmen<br />
Obere<br />
1 , %<br />
Mittlere<br />
5 ,2 %<br />
Untere<br />
22,0 %<br />
* 1999.<br />
** «Öffentliche Haushalte»: Beiträge <strong>der</strong> öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Kantone und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>).<br />
«Unternehmen»: Arbeitgeberbeiträge (ohne Bund, Kantone und Geme<strong>in</strong><strong>den</strong>).<br />
5<br />
,4 %<br />
die obersten<br />
1 .1 %<br />
41, %<br />
1 , %<br />
2 ,2 %<br />
2,0 %<br />
Ähnlich wie bei <strong>der</strong> AHV und IVF<strong>in</strong>anzierung sorgen<br />
Unternehmen und die oberen 20 Prozent Versicherten<br />
mit e<strong>in</strong>em AHVE<strong>in</strong>kommen von mehr als 80 000 Franken<br />
mit zusammen 62 Prozent für <strong>den</strong> Löwenanteil<br />
<strong>der</strong> ALVSozialbeiträge. Bei <strong>der</strong> ALV ist allerd<strong>in</strong>gs <strong>der</strong><br />
F<strong>in</strong>anzierungsanteil <strong>der</strong> Unternehmen (42 Prozent) im<br />
Vergleich zur AHV und IV beson<strong>der</strong>s hoch. Das ist<br />
darauf zurückzuführen, dass bei <strong>der</strong> ALV die Sozialbeiträge<br />
ausschliesslich je zur Hälfte von Arbeitgebern<br />
(Privatsektor und öffentliche Hand) und Arbeitnehmern<br />
<strong>f<strong>in</strong>anziert</strong> wer<strong>den</strong> (also ke<strong>in</strong>e persönlichen Beiträge<br />
<strong>der</strong> Selbstständigerwerben<strong>den</strong>).<br />
E<strong>in</strong> weiterer Unterschied gegenüber AHV und IV liegt<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> Plafonierung des beitragspflichtigen Lohns. So<br />
wurde 2003 auf <strong>den</strong> Lohne<strong>in</strong>kommen bis 106 800 Franken<br />
e<strong>in</strong> Beitragssatz von 1,25 Prozent und für Löhne<br />
zwischen 106 801 und 267 000 Franken e<strong>in</strong> reduzierter<br />
Satz von 0,5 Prozent erhoben. Lohne<strong>in</strong>kommen über<br />
267 000 Franken waren beitragsfrei. Diese Begrenzung<br />
<strong>der</strong> beitragspflichtigen Löhne wird durch die entsprechende<br />
Plafonierung <strong>der</strong> Arbeitslosenentschädi<br />
Anteil an <strong>den</strong><br />
ALVE<strong>in</strong>nahmen:<br />
95,1 %<br />
gungen gerechtfertigt. Der F<strong>in</strong>anzierungsanteil <strong>der</strong><br />
oberen 20 Prozent Versicherten ist mit 20 Prozent<br />
weiterh<strong>in</strong> beträchtlich, fällt jedoch deshalb etwas mo<strong>der</strong>ater<br />
als bei <strong>der</strong> AHV und IV aus. Die unteren 22<br />
Prozent mit e<strong>in</strong>em AHVE<strong>in</strong>kommen von bis zu 20 000<br />
Franken leisten e<strong>in</strong>en Beitrag von nur 2 Prozent, d.h.<br />
e<strong>in</strong> Zehntel von dem des oberen Segments. Die mittleren<br />
58 Prozent <strong>der</strong> Versicherten tragen 28 Prozent<br />
<strong>der</strong> ALVSozialbeiträge, was verhältnismässig <strong>der</strong> Hälfte<br />
des oberen Segments entspricht. Seit 2004 entfällt<br />
<strong>der</strong> Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge<br />
wer<strong>den</strong> nur auf E<strong>in</strong>kommen bis 106 800 Franken<br />
erhoben. Damit dürfte <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierungsanteil <strong>der</strong><br />
oberen AHVE<strong>in</strong>kommen seit 2003 leicht gesunken se<strong>in</strong>.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Arbeitgeberbeiträge wurde zwischen<br />
<strong>den</strong> Beiträgen von privaten Unternehmen und<br />
solchen <strong>der</strong> öffentlichen Hand unterschie<strong>den</strong>, weil die<br />
Beiträge <strong>der</strong> öffentlichen Arbeitgeber an die ALV letztlich<br />
vom Steuerzahler getragen wer<strong>den</strong>. Insgesamt<br />
f<strong>in</strong>anzieren die Steuerzahler über die Beiträge <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Hand weitere 8 Prozent <strong>der</strong> ALVSozialbeiträge.