Wer finanziert den Staat in der Schweiz? - Economiesuisse
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F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> öffentlichen Sozialversicherungen<br />
A 0 AHV: F<strong>in</strong>anzierungsquellen<br />
In Mrd. Franken, 2003<br />
Versicherte 12,2<br />
Arbeitgeber 10,2<br />
Mehrwertsteuer 1,9<br />
0,4<br />
Tabaksteuer 1,8<br />
Alkoholsteuer 0,2<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Bundesmittel 2,5<br />
Spielbankenabgabe 0,2<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Mittel Kantone 1,1<br />
Ertrag <strong>der</strong> Anlagen und übrige E<strong>in</strong>nahmen 1,5<br />
50<br />
Bundesanteil<br />
Die AHV hat 2003 30 Mrd. Franken ausgegeben. Im<br />
gleichen Jahr erzielte sie E<strong>in</strong>nahmen von 32 Mrd.<br />
Franken. Daraus resultierte e<strong>in</strong> Überschuss von etwa<br />
2 Mrd. Franken, <strong>der</strong> das Vermögen des AHVFonds<br />
alimentierte. Die Sozialbeiträge von Versicherten und<br />
Arbeitgebern belaufen sich auf 12,2 bzw. 10,2 Mrd.<br />
Franken und decken damit rund 70 Prozent <strong>der</strong> AHV<br />
Ausgaben. Sie s<strong>in</strong>d mit Abstand die wichtigste F<strong>in</strong>anzierungsquelle<br />
<strong>der</strong> AHV. Der im Vergleich zu <strong>den</strong><br />
Arbeitgebern höhere Beitrag <strong>der</strong> Versicherten erklärt<br />
sich durch die Zahlungen <strong>der</strong> Selbstständigerwerben<strong>den</strong><br />
und <strong>der</strong> beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen.<br />
Zusätzlich zu <strong>den</strong> Sozialbeiträgen erhält die AHV von<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Hand zweckgebun<strong>den</strong>e Bundessteuern<br />
(MWSTProzentpunkt, Alkoholsteuer, Tabaksteuer<br />
und Spielbankenabgabe) im Umfang von 4,4 Mrd.<br />
Franken und allgeme<strong>in</strong>e Mittel von Bund und Kantonen<br />
<strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt 3,6 Mrd. Franken. Der<br />
Anteil des Bundes an <strong>den</strong> AHVAusgaben liegt bei 16,4<br />
Prozent, <strong>der</strong> von <strong>den</strong> Kantonen bei 3,6 Prozent. Zusammengefasst<br />
tragen Bund und Kantone 20 Prozent<br />
<strong>der</strong> AHVAusgaben. Der Bundesanteil wird nicht<br />
nur durch allgeme<strong>in</strong>e Mittel gespeist, son<strong>der</strong>n auch<br />
zum Teil durch zweckgebun<strong>den</strong>e Bundessteuern<br />
AHV<br />
Fonds<br />
Total: 32<br />
rück<strong>f<strong>in</strong>anziert</strong> (komplette Tabak und Alkoholsteuer<br />
sowie 17 Prozent des MWSTProzentpunktes zugunsten<br />
<strong>der</strong> AHV). Die <strong>in</strong>sgesamt 8 Mrd. Franken, die die<br />
öffentliche Hand zur F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> AHV beiträgt,<br />
bezeugt die starke staatliche Rückendeckung dieses<br />
Sozialwerks. Letztlich wird aber auch dieser Betrag<br />
von <strong>den</strong> Steuerzahlern <strong>f<strong>in</strong>anziert</strong>.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus fliessen 1,5 Mrd. Franken von Erträgen<br />
aus Anlagen und übrigen E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> die AHV.<br />
Seit 2003 s<strong>in</strong>d die Gesamte<strong>in</strong>nahmen <strong>der</strong> AHV weiter<br />
gestiegen. Im Jahr 2006 erreichten sie 34,4 Mrd.<br />
Franken. Mit Inkrafttreten des NFA 2008 wer<strong>den</strong> die<br />
Kantonsanteile an die AHV entfallen. Im Gegenzug<br />
wird <strong>der</strong> gesetzliche Bundesanteil von 16,36 Prozent<br />
auf 19,55 Prozent erhöht.