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Wer finanziert den Staat in der Schweiz? - Economiesuisse

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F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> öffentlichen Sozialversicherungen<br />

A 0 AHV: F<strong>in</strong>anzierungsquellen<br />

In Mrd. Franken, 2003<br />

Versicherte 12,2<br />

Arbeitgeber 10,2<br />

Mehrwertsteuer 1,9<br />

0,4<br />

Tabaksteuer 1,8<br />

Alkoholsteuer 0,2<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Bundesmittel 2,5<br />

Spielbankenabgabe 0,2<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Mittel Kantone 1,1<br />

Ertrag <strong>der</strong> Anlagen und übrige E<strong>in</strong>nahmen 1,5<br />

50<br />

Bundesanteil<br />

Die AHV hat 2003 30 Mrd. Franken ausgegeben. Im<br />

gleichen Jahr erzielte sie E<strong>in</strong>nahmen von 32 Mrd.<br />

Franken. Daraus resultierte e<strong>in</strong> Überschuss von etwa<br />

2 Mrd. Franken, <strong>der</strong> das Vermögen des AHV­Fonds<br />

alimentierte. Die Sozialbeiträge von Versicherten und<br />

Arbeitgebern belaufen sich auf 12,2 bzw. 10,2 Mrd.<br />

Franken und decken damit rund 70 Prozent <strong>der</strong> AHV­<br />

Ausgaben. Sie s<strong>in</strong>d mit Abstand die wichtigste F<strong>in</strong>anzierungsquelle<br />

<strong>der</strong> AHV. Der im Vergleich zu <strong>den</strong><br />

Arbeitgebern höhere Beitrag <strong>der</strong> Versicherten erklärt<br />

sich durch die Zahlungen <strong>der</strong> Selbstständigerwerben<strong>den</strong><br />

und <strong>der</strong> beitragspflichtigen Nichterwerbstätigen.<br />

Zusätzlich zu <strong>den</strong> Sozialbeiträgen erhält die AHV von<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Hand zweckgebun<strong>den</strong>e Bundessteuern<br />

(MWST­Prozentpunkt, Alkoholsteuer, Tabaksteuer<br />

und Spielbankenabgabe) im Umfang von 4,4 Mrd.<br />

Franken und allgeme<strong>in</strong>e Mittel von Bund und Kantonen<br />

<strong>in</strong> Höhe von <strong>in</strong>sgesamt 3,6 Mrd. Franken. Der<br />

Anteil des Bundes an <strong>den</strong> AHV­Ausgaben liegt bei 16,4<br />

Prozent, <strong>der</strong> von <strong>den</strong> Kantonen bei 3,6 Prozent. Zusammengefasst<br />

tragen Bund und Kantone 20 Prozent<br />

<strong>der</strong> AHV­Ausgaben. Der Bundesanteil wird nicht<br />

nur durch allgeme<strong>in</strong>e Mittel gespeist, son<strong>der</strong>n auch<br />

zum Teil durch zweckgebun<strong>den</strong>e Bundessteuern<br />

AHV­<br />

Fonds<br />

Total: 32<br />

rück<strong>f<strong>in</strong>anziert</strong> (komplette Tabak­ und Alkoholsteuer<br />

sowie 17 Prozent des MWST­Prozentpunktes zugunsten<br />

<strong>der</strong> AHV). Die <strong>in</strong>sgesamt 8 Mrd. Franken, die die<br />

öffentliche Hand zur F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> AHV beiträgt,<br />

bezeugt die starke staatliche Rückendeckung dieses<br />

Sozialwerks. Letztlich wird aber auch dieser Betrag<br />

von <strong>den</strong> Steuerzahlern <strong>f<strong>in</strong>anziert</strong>.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus fliessen 1,5 Mrd. Franken von Erträgen<br />

aus Anlagen und übrigen E<strong>in</strong>nahmen <strong>in</strong> die AHV.<br />

Seit 2003 s<strong>in</strong>d die Gesamte<strong>in</strong>nahmen <strong>der</strong> AHV weiter<br />

gestiegen. Im Jahr 2006 erreichten sie 34,4 Mrd.<br />

Franken. Mit Inkrafttreten des NFA 2008 wer<strong>den</strong> die<br />

Kantonsanteile an die AHV entfallen. Im Gegenzug<br />

wird <strong>der</strong> gesetzliche Bundesanteil von 16,36 Prozent<br />

auf 19,55 Prozent erhöht.

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