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Wer finanziert den Staat in der Schweiz? - Economiesuisse

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Bund wird <strong>der</strong> gesetzliche F<strong>in</strong>anzierungsanteil auf<br />

37,8 Prozent <strong>der</strong> IV­Ausgaben leicht angepasst. An <strong>der</strong><br />

Verteilung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung und <strong>der</strong> IV­Leistungen<br />

wird sich dadurch kaum etwas än<strong>der</strong>n. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

wird die 5. IV­Revision das Ausgabenwachstum etwas<br />

bremsen und dadurch <strong>den</strong> F<strong>in</strong>anzierungsanteil <strong>der</strong><br />

«künftigen Generationen» bzw. die Belastung des<br />

AHV­Fondsvermögens leicht verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n. In Bezug auf<br />

<strong>den</strong> verbleiben<strong>den</strong> Fehlbetrag würde die gegenwärtig<br />

diskutierte Erhöhung <strong>der</strong> MWST zugunsten <strong>der</strong> IV<br />

die privaten Haushalte stärker belasten und e<strong>in</strong>en weiteren<br />

«Taxe occulte»­Effekt auslösen, dafür die IV­<br />

Leistungsempfänger und die künftigen Generationen<br />

schonen. Weitergehende leistungsseitige Massnahmen<br />

wür<strong>den</strong> h<strong>in</strong>gegen nur die IV­Bezüger treffen,<br />

dafür steuerzahlende Haushalte und künftige Generationen<br />

schonen.<br />

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