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Fremde Bilder - Stiftung Bildung und Entwicklung

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Afrikaner im Kanton Luzern: Einführungstext<br />

die Datierung des Kriegsausbruchs zeigt.<br />

Am 1. September 1939 begann der Krieg<br />

lediglich in Europa. Nicht nur in Asien war<br />

er seit dem japanischen Überfall auf China<br />

1937 längst im Gange <strong>und</strong> hatte schon Millionen<br />

Tote gefordert. Auch in Afrika<br />

herrschte seit dem italienischen Überfall auf<br />

Äthiopien im Oktober 1935 Krieg – ein<br />

Krieg, in dem bis zur italienischen Kapitulation<br />

im Jahre 1941 Soldaten aus 17 Ländern<br />

<strong>und</strong> drei Kontinenten teilnahmen, der<br />

aber wohl deshalb nicht als Weltkriegs gilt,<br />

weil er ausserhalb Europas stattfand.<br />

Vor dem Zweiten Weltkrieg waren praktisch<br />

ganz Afrika <strong>und</strong> weite Gebiete der<br />

Dritten Welt von europäischen Kolonialmächten<br />

beherrscht. Diese rekrutierten,<br />

auch unter Zwang, Millionen Soldaten, um<br />

die Welt von Naziterror <strong>und</strong> japanischem<br />

Grossmachtwahn zu befreien. Fotografien<br />

von afrikanischen Soldaten als Befreier<br />

kommen in europäischen Geschichtsbüchern<br />

aber praktisch nicht vor. Das Verdrängen<br />

von Kolonialsoldaten aus der Geschichte,<br />

die für Europa ihr Leben einsetzten,<br />

begann bereits im Krieg. Charles de<br />

Gaulle liess die meisten afrikanischen Soldaten<br />

vor den Siegerparaden in Paris <strong>und</strong><br />

anderswo durch junge Franzosen ersetzen.<br />

Während viele der Afrikaner, die bis 1944<br />

die Mehrheit der Truppen des Freien<br />

Frankreichs gestellt hatten, in erbärmlichen<br />

Lagern auf den Rücktransport in ihre Heimat<br />

warteten, wurden weisse Soldaten gefeiert<br />

<strong>und</strong> prägten das mediale Bild vom<br />

Kriegsende. 21<br />

Die neutrale Schweiz war während des<br />

Krieges mit schätzungsweise 3000 Soldaten<br />

aus der Dritten Welt konfrontiert. Es handelte<br />

sich hierbei u. a. um Männer aus Algerien,<br />

Haiti, Indien, Indochina, Kamerun,<br />

21 Rheinisches JournalistInnenbüro / Recherche<br />

International e.V (Hg.).: „Unsere Opfer zählen<br />

nicht“ – Die Dritte Welt im Zweiten Weltkrieg,<br />

Hamburg, Berlin 2005.<br />

Kongo, Madagascar, Marokko, Senegal,<br />

Südafrika, Syrien oder sogar Tahiti, deren<br />

militärische Einheiten teils aufgerieben oder<br />

bedrängt worden waren. Um sich der<br />

Kriegsgefangenschaft zu entziehen oder<br />

dem Tod im Gefecht zu entgehen, suchten<br />

sie Zuflucht in der Schweiz, wo sie nach<br />

ihrem Übertritt interniert wurden. Die<br />

völkerrechtliche Gr<strong>und</strong>lage für die Internierung<br />

fremder Soldaten bildeten die<br />

Konventionen der II. Haager Friedenskonferenz<br />

von 1907, welche der B<strong>und</strong>esrat am<br />

9. April 1910 ratifizierte. Die darin enthaltene<br />

V. Konvention betreffend Rechte <strong>und</strong><br />

Pflichten der neutralen Mächte <strong>und</strong> Personen<br />

im Fall des Landkrieges legt in den<br />

Artikeln 11 bis 13 die Bestimmungen bezüglich<br />

der bei Neutralen internierten Angehörigen<br />

einer Kriegsmacht fest. 22 In Artikel<br />

11 heisst es, dass ein neutraler Staat das<br />

Recht hat, flüchtende Truppen Krieg führender<br />

Mächte aufzunehmen. Die Soldaten<br />

sollten möglichst weit weg vom Kriegsgeschehen<br />

interniert <strong>und</strong> daran gehindert<br />

werden, wieder in den Krieg einzutreten.<br />

Artikel 12 schreibt vor, den untergebrachten<br />

Personen Nahrung, Kleidung <strong>und</strong><br />

durch die Menschlichkeit gebotene Hilfsmittel<br />

zu gewähren. Der Staat, dem die<br />

Internierten angehören, hat nach Kriegsende<br />

die Kosten zu tragen. 23<br />

22<br />

Strässle: Grenzbesetzung 1870/71, S. 32.<br />

23<br />

http://avalon.law.yale.edu/subject_menus/<br />

lawwar.asp (4. 3. 2011).<br />

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